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Re: Quarantäne - 14 Tage im Hotel

Verfasst: Mi 26. Mai 2021, 20:51
von bodo9
Off Topic
chili hat geschrieben: Mi 26. Mai 2021, 20:37Olpe ???
chili hat geschrieben: Mi 4. Nov 2020, 00:35 Ich habe in einem Dorf gewohnt in D. ( Varste Kirchhundem)
Genau in diesem Olpe, dessen Ausländeramt wohl auch für Varste zuständig ist, habe ich über 60 Jahre gewohnt.

Re: Quarantäne - 14 Tage im Hotel

Verfasst: Mi 26. Mai 2021, 21:05
von bodo9
Off Topic
AtzeAcki hat geschrieben: Mi 26. Mai 2021, 20:46
yuaho hat geschrieben: Mi 26. Mai 2021, 19:43 Dann heisst es aber noch abwarten bis wir die jährliche Karte für die Gattin vom Ausländeramt bekommen.
Hallo,
Darf man fragen ob diese Karte irgendeinen Namen hat ???
Aufenthaltstitel.jpg

Re: Quarantäne - 14 Tage im Hotel

Verfasst: Mi 26. Mai 2021, 21:27
von yuaho
Siehe oben- meine Frau hat einen letzten Anlauf genommen.
Sie war genau einen Monat in der Schule - dann ist Corona gekommen.
Im Winter gab es noch etwas Online- Unterricht der wurde dann auch eingestellt.
Also kein B1.
Die Stadt sagt gerne fördern und fordern. Tja Frau Pfrommer war da, aber es gab kein
Angebot Live oder Online.
Um Fair zu sein - es war Corona. Was aber an der Tatsache nichts ändert, es gab gar kein Deutsch Angebot.
Ob ich da nicht mal sauer werden soll - die sagen gerne man soll die Angebote in Anspruch nehmen.
Könnte ich jetzt kontern - welche Angebote ?
Aber ich könnte jetzt schon wetten, ja die Gesetzte sind nun mal so-keine Chance bei der Verwaltung.
Mit einem mittelklassigen Anwalt könnte ich unsere Stadt darauf hinweisen, hey ihr habt euren Teil nicht eingehalten.
Es ist mir jetzt auch egal, zahle ich halt jedes Jahr dieses Plastikkärtchen.

Re: Quarantäne - 14 Tage im Hotel

Verfasst: Mi 26. Mai 2021, 21:33
von GermanGent
Vielen Dank Bodo ( möcht mal wieder ins Solebad in Werne an der Lippe )
Warum keine Niederlassungserlaubnis ?
"Sobald die Ehe geschlossen worden ist, hat der Ausländer einen Anspruch auf den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Hochzeit im Inland oder im Ausland vollzogen wurde. Es muss nur feststehen, dass die Eheleute ihr gemeinsames Leben im Inland verbringen möchten. Eine Aufenthaltserlaubnis erhält man in der Regel zunächst für drei Jahre. Danach bekommt der ausländische Partner eine Niederlassungserlaubnis, also eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis."
Oh man , Bürokratie hüben wie drüben.
LG , Acki

Re: Quarantäne - 14 Tage im Hotel

Verfasst: Mi 26. Mai 2021, 21:41
von Michaleo
Nun, in der Schweiz kann man das ganz vergessen. Eine Ehe alleine begründet keine Aufenthaltsbewilligung. Mit einem gewissen recht, denn heiraten geht schnell, integrieren länger.

Re: Quarantäne - 14 Tage im Hotel

Verfasst: Mi 26. Mai 2021, 21:57
von bodo9
Off Topic
AtzeAcki hat geschrieben: Mi 26. Mai 2021, 21:33 Warum keine Niederlassungserlaubnis ?
"Sobald die Ehe geschlossen worden ist, hat der Ausländer einen Anspruch auf den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Hochzeit im Inland oder im Ausland vollzogen wurde. Es muss nur feststehen, dass die Eheleute ihr gemeinsames Leben im Inland verbringen möchten. Eine Aufenthaltserlaubnis erhält man in der Regel zunächst für drei Jahre. Danach bekommt der ausländische Partner eine Niederlassungserlaubnis, also eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis."
Woher stammt dieser Text? Ist zumindest in NRW keine gültige Regelung mehr. Meine Frau hatte das Pech, 2013 sechs Wochen nach dem Erlass einer neuen Verordnung hier einzureisen, die eindeutig regelt, dass ohne B1-Zertifikat keine Niederlassungserlaubnis mehr ausgestellt werden darf. Sie hat zweimal versucht, den B1-Test zu bestehen, aber für eine nicht übermäßig sprachbegabte Asiatin über 50 ist das nunmal nicht so einfach. Meine erste Frau hatte wegen damals noch deutlich lockeren Regeln 2007 die Niederlassungserlaubnis noch sofort erhalten, obwohl sie auch nicht besser Deutsch sprach als meine jetzige Frau.

Re: Quarantäne - 14 Tage im Hotel

Verfasst: Do 27. Mai 2021, 04:31
von Andia
turntablism hat geschrieben: Mi 26. Mai 2021, 18:49 Wir haben heute das coe erhalten.
Jetzt wird da noch auf ein user manual verwiesen. Da steht dass das t8 formular ausgefüllt werden muss und dann noch die app thailand plus downloaden.

Was soll diese app ? Ist das unbedingt nötig für die einreise ?
Ich habe die App im April nicht benötigt obwohl gefordert, würde aber dringend -um Komplikationen bei der Einreise auszuschließen- eine Installation und Freischaltung (es wird die CoE Nr. benötigt) empfehlen.

Bin mir nicht sicher was Ihr mit der Liste meint, alle benötigten Papiere zur Einreise sind auf der Konsular Webseite aufgelistet.
Off Topic
Eine Niederlassungserlaubnis hat meine Frau auch nicht. Der unbefristete Aufenthaltstitel ist an die Ehe gebunden.
@Yuahoo, kann Deine Frau wieder nach De einreisen wenn der jährliche AT im Ausland abläuft?

Re: Quarantäne - 14 Tage im Hotel

Verfasst: Do 27. Mai 2021, 08:10
von chili
Andia hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 04:31
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@Yuahoo, kann Deine Frau wieder nach De einreisen wenn der jährliche AT im Ausland abläuft?
Ohne Visum nicht Amen.

Re: Quarantäne - 14 Tage im Hotel

Verfasst: Mi 16. Jun 2021, 13:58
von tom
Meine Frau sagt soeben, dass PM Prayuth vor rund 1 Stunde ausgesagt habe, dass es ab sofort nicht mehr nötig sei, als doppelt Geimpfter (Thais und Ausländer) in Quarantäne zu gehen. Dies gelte für die nächsten 4 Monate.

Ich finde nichts in den Medien auf die Schnelle.... hat jemand von euch etwas davon gehört?

Gruss tom

Re: Quarantäne - 14 Tage im Hotel

Verfasst: Mi 16. Jun 2021, 14:15
von nonthaburi
Bei Richard Barrow klingt es etwas anders.
Dass er in 4 Monaten (resp. 120 Tagen) wieder öffnen wolle für Geimpfte:

BREAKING: The prime minister has just said in a national television address that he aims to re-open the country within 120 days. In October he hopes to see fully vaccinated tourists to be able to arrive in #Thailand without having to do any quarantine. More details soon.