Dann soll der Fachmann Andia in Zukunft antworten. Ich werde in Zukunft meinen Mund halten.
RENTE in Deutschland - Informationen
Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
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Re: RENTE in Deutschland - Informationen
He, 2x geändert und dann zitieren...
Aber ja: Fachmann Andia ist angemessen.
Ich liebe Thailand.
Re: RENTE in Deutschland - Informationen
Chang wird sicher noch antworten, aber ist doch klar, er schreibt nach 8 Jahren Aufenthalt und nicht vor 8 Jahren.
Re: RENTE in Deutschland - Informationen
Zur KV
bei einer Rückkehr ist die letzte KV bei der man versichert war gesetzlich verpflichtet einen wieder aufzunehmen.
Renter sind in einer "Extrakasse" der KVdR versichert.
Ob man Pflichtmitglied ist oder freiwillig verichert wird zum Rentenbeginn festgelegt.
Der wichtigste Unterschied: freiwillig versichert zahlt man auf alle Einkünfte Beitrag
Pflichtverichtert nur auf die GRV und betriebliche Renten.
Bei beiden reicht ein einfacher Antrag auf Wiederaufnahme.
Praktisches Beispiel- sobald man das Flugzeug verlässt ist man versichert- Antrag ist so schnell als möglich zu stellen.
bei einer Rückkehr ist die letzte KV bei der man versichert war gesetzlich verpflichtet einen wieder aufzunehmen.
Renter sind in einer "Extrakasse" der KVdR versichert.
Ob man Pflichtmitglied ist oder freiwillig verichert wird zum Rentenbeginn festgelegt.
Der wichtigste Unterschied: freiwillig versichert zahlt man auf alle Einkünfte Beitrag
Pflichtverichtert nur auf die GRV und betriebliche Renten.
Bei beiden reicht ein einfacher Antrag auf Wiederaufnahme.
Praktisches Beispiel- sobald man das Flugzeug verlässt ist man versichert- Antrag ist so schnell als möglich zu stellen.
Re: RENTE in Deutschland - Informationen
Danke für die Info.michael59 hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2023, 18:04Zur KV
bei einer Rückkehr ist die letzte KV bei der man versichert war gesetzlich verpflichtet einen wieder aufzunehmen.
Renter sind in einer "Extrakasse" der KVdR versichert.
Ob man Pflichtmitglied ist oder freiwillig verichert wird zum Rentenbeginn festgelegt.
Der wichtigste Unterschied: freiwillig versichert zahlt man auf alle Einkünfte Beitrag
Pflichtverichtert nur auf die GRV und betriebliche Renten.
Bei beiden reicht ein einfacher Antrag auf Wiederaufnahme.
Praktisches Beispiel- sobald man das Flugzeug verlässt ist man versichert- Antrag ist so schnell als möglich zu stellen.
Also gehört der "Antrag auf Wiederaufnahme" fertig ausgefüllt zu den Unterlagen die man mit führen sollte damit das reibungslos passiert auch wenn man halbtot aus dem Flieger kippt und in eine Klinik muss.
Hier findet man beispielsweise Anträge:
https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... ge-2023542
Re: RENTE in Deutschland - Informationen
kurze ergänzung
pkv versicherte haben mit der wiederaufnahme grössere probleme- es gibt einen tarif der keine rückstellungen bildet und die leistungen sind an die gkv angepasst- der beitrag auch aber am höchsten ende der gkv preisscala.
probleme gibt es auch wenn noch gkv beiträge nicht bezahlt sind. wer pkv verischert ist sollte sich über eine anwartschaftsversicherung beraten lassen, wenn er mal zurück möchte.
pkv versicherte haben mit der wiederaufnahme grössere probleme- es gibt einen tarif der keine rückstellungen bildet und die leistungen sind an die gkv angepasst- der beitrag auch aber am höchsten ende der gkv preisscala.
probleme gibt es auch wenn noch gkv beiträge nicht bezahlt sind. wer pkv verischert ist sollte sich über eine anwartschaftsversicherung beraten lassen, wenn er mal zurück möchte.
Re: RENTE in Deutschland - Informationen
Danke für die Information.michael59 hat geschrieben: ↑Fr 29. Sep 2023, 13:12kurze ergänzung
pkv versicherte haben mit der wiederaufnahme grössere probleme- es gibt einen tarif der keine rückstellungen bildet und die leistungen sind an die gkv angepasst- der beitrag auch aber am höchsten ende der gkv preisscala.
probleme gibt es auch wenn noch gkv beiträge nicht bezahlt sind. wer pkv verischert ist sollte sich über eine anwartschaftsversicherung beraten lassen, wenn er mal zurück möchte.
Ich denke das jeder der nach Thailand auswandert mal in eine Situation kommen kann in der eine Rückkehr das einzig sinnvolle ist wenn man weiter leben möchte. z. B. bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Und auch bei einer Scheidung von der Ehefrau wobei man den Aufenthaltsstatus und möglicherweise auch das Haus verliert. Es kann außer den "Wohligst Versorgten" jeden treffen dass er oder sie mittellos in Thailand ist und ein Weiterleben dort nicht sinnvoll ist.
Daher sollte man für seine Rückkehr vorsorgen und dafür dass man diese möglicherweise nicht solvent und gesund antritt.
Gruß, Werner.
p.s. Die PKV schafft aus den Beitragen der Versicherten sogenannte "Rückstellungen" in die ein Teil der Beiträge hinein fließt. Laut meinem Freund Marian, der Arzt in München war, hatten die Versicherungen vor vielen Jahren bereits eine enorme Summe in Höhe der gesamten Beiträge von 7 Jahren angesammelt. Es war damals nicht klar wie diese "Rückstellungen" den Versicherten wieder zugute kommen. Auch wollte der Staat diese enormen Mittel absammeln (Vielleicht ist das das berühmt Sondervermögen das Lindner gefunden hatte) Also das ist sicher ein Feld für weitere Diskussionen.
Re: RENTE in Deutschland - Informationen
wenn die PKV gekündigt wird gehe die rückstellungen an die versicherung. eine gewisse kündigungsquote und die dadurch erzielten einnahmen werden bei der pkv schon in den tarif einkalkuliert- besonders bei jungen gesunden potentiellen kunden- die will man haben- weil da geld verdient wird. für die pkv ist es am besten wenn die dann mit 50 wieder in die gkv wechseln.
Re: RENTE in Deutschland - Informationen
Sorry , wenn ich auch mal was einwerfe.
Die wirklich wichtigste Frage ist: warst du in der 2 Hälfte deines Berufsleben 90% abhängig beschäftigt und pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse?
Wenn ja, erhältst du einen Bonus Die Rentenversicherung übernimmt wie ein Arbeitgeber einen Teil deiner Beiträge zur KV und Pflegeversicherung.
Und, wenn du dich bei der Krankenkasse abmeldest und Jahre später nach Deutschland zurückkehrst, die Krankenkasse MUSS dich auf Antrag wieder aufnehmen. Allerdings ist dieser Antrag binnen 3 Monaten nach Rückkehr zu stellen, sonst darf die Kasse dich ablehnen
Also Antrag gerne schon mal vorab per Fax stellen.
Wie es aussieht, wenn du nicht 90% der 2.ten Berufshälfte abhängig beschäftigt warst, müsste ich nachschlagen und raussuchen. Könnte aber ohne Anwartschaft schwer bis unmöglich sein.
Sonst fragt einen Anwalt, KV Mitarbeiter oder lest unsere Sozialgesetzbücher. Da ist es geregelt.
Ich gedenke, in 5 Tagen nach Bangkok zu starten, habe morgen wieder Doppelschicht und noch genug vor dem Abflug zu tun. Keine Kraft dieses Thema zeitnah zu vertiefen.
Sonst im Internet mal SGB V durcharbeiten und verstehen, da sollte alles über Krankenkassen drin stehen. Somit auch, wann sie dich wieder aufnehmen müssen.
Die wirklich wichtigste Frage ist: warst du in der 2 Hälfte deines Berufsleben 90% abhängig beschäftigt und pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse?
Wenn ja, erhältst du einen Bonus Die Rentenversicherung übernimmt wie ein Arbeitgeber einen Teil deiner Beiträge zur KV und Pflegeversicherung.
Und, wenn du dich bei der Krankenkasse abmeldest und Jahre später nach Deutschland zurückkehrst, die Krankenkasse MUSS dich auf Antrag wieder aufnehmen. Allerdings ist dieser Antrag binnen 3 Monaten nach Rückkehr zu stellen, sonst darf die Kasse dich ablehnen
Also Antrag gerne schon mal vorab per Fax stellen.
Wie es aussieht, wenn du nicht 90% der 2.ten Berufshälfte abhängig beschäftigt warst, müsste ich nachschlagen und raussuchen. Könnte aber ohne Anwartschaft schwer bis unmöglich sein.
Sonst fragt einen Anwalt, KV Mitarbeiter oder lest unsere Sozialgesetzbücher. Da ist es geregelt.
Ich gedenke, in 5 Tagen nach Bangkok zu starten, habe morgen wieder Doppelschicht und noch genug vor dem Abflug zu tun. Keine Kraft dieses Thema zeitnah zu vertiefen.
Sonst im Internet mal SGB V durcharbeiten und verstehen, da sollte alles über Krankenkassen drin stehen. Somit auch, wann sie dich wieder aufnehmen müssen.
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