Mir ist immer noch nicht klar was man denn alles abziehen kann. Hast Du da eventuell mehr Infos dazu?
Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
Er sagt doch hier, dass gemäss Art. 17 und 18/2 staatliche Renten, also die AHV, nicht in Thailand versteuert werden müssen, also nur die Pensionskassenrente oder andere Einkünfte wie Dividenden, oder höre ich das falsch?Sue Heimchen hat geschrieben: ↑Mi 28. Feb 2024, 09:40Mein Fazit: Es bleiben viele Fragen offen, nichts Konkretes und deshalb können wir nur abwarten
- Art. 17 und 18.jpg (51 KiB) 275 mal betrachtet
Freundliche Grüsse
Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
@Michaleo
Du siehst das richtig, so wurde es gesagt. Aber ob es dann auch so ist, bleibt noch in den Sternen geschrieben
Ich bin am Überlegen, was die Steuerbehörden in TH alles zu wissen bekommen.
Bleibt das unbemerkt und versteckt, wenn ich meine AHV stückweise von Postfinance per Wise auf ein Konto meiner Frau sende?
Bleibt das unbemerkt und versteckt, wenn meine Frau mit der Postfinance Karte in TH Geld abhebt?
syntoh
Du siehst das richtig, so wurde es gesagt. Aber ob es dann auch so ist, bleibt noch in den Sternen geschrieben
Ich bin am Überlegen, was die Steuerbehörden in TH alles zu wissen bekommen.
Bleibt das unbemerkt und versteckt, wenn ich meine AHV stückweise von Postfinance per Wise auf ein Konto meiner Frau sende?
Bleibt das unbemerkt und versteckt, wenn meine Frau mit der Postfinance Karte in TH Geld abhebt?
syntoh
Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
So einfach ist es nicht. Thailand und die Schweiz und über 100 weitere Länder sind Mitglieder im AIA.
https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/mu ... usch1.html
Das heisst Thailand kann von der Schweiz Informationen zu deinen Finanzkonten verlangen wenn du in Thailand Steuerpflichtig bist.
https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/mu ... usch1.html
Das heisst Thailand kann von der Schweiz Informationen zu deinen Finanzkonten verlangen wenn du in Thailand Steuerpflichtig bist.
Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
War eine FalschaussageMichaleo hat geschrieben: ↑Sa 2. Mär 2024, 06:58Er sagt doch hier, dass gemäss Art. 17 und 18/2 staatliche Renten, also die AHV, nicht in Thailand versteuert werden müssen, also nur die Pensionskassenrente oder andere Einkünfte wie Dividenden, oder höre ich das falsch?Sue Heimchen hat geschrieben: ↑Mi 28. Feb 2024, 09:40Mein Fazit: Es bleiben viele Fragen offen, nichts Konkretes und deshalb können wir nur abwarten
Art. 17 und 18.jpg
Steuern
Bei einem definitiven Wegzug aus der Schweiz endet die unbeschränkte Steuerpflicht. Eine beschränkte Steuerpflicht besteht jedoch weiterhin für das in der Schweiz befindliche unbewegliche Vermögen (z.B. Immobilien) und Geschäftserträge. Auf AHV-Renten wird in der Schweiz keine Quellensteuer erhoben. Auch Pensionskassen Rente aus Privatrechtlichen Arbeitsverhältniss wird nicht besteuert. Einzig Pensionskassen Rente aus Öffentlich Rechtlichen Arbeisverhältniss unterliegt der Quellensteuer.
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
Ich habe den Thread hier gelesen und zwei interessante Links gesehen. Der obige ist von ...go.th, also eine offizielle Seite der Thai Regierung. Beim Durchlesen ist mir aufgefallen, dass dort Worte wie 'pension' oder 'retired' nicht vorkommen. Das Zielpublikum sind offensichtlich Leute die arbeiten, Lohn bekommen oder sonstwie Gewinne machen.Alain1999 hat geschrieben: ↑Mi 28. Feb 2024, 15:13https://iao.bangkok.go.th/storage/files ... %20Tax.pdf
Wenn wir zum Zielpublikum dieses Papiers gehören würden, wäre zu erwarten, dass im Abschnitt 'Assessable income' (die Aufzählung nennt ausdrücklich 'Assessable income is divided into 8 categories') irgend ein Hinweis auf Renten wäre. Dem ist nichts so. Das ist natürlich kein Rechtsmittel, aber vielleicht doch ein Hinweis, dass 'man' Rentner weiterhin 'vergessen' will.
Schade dass Alain1999 deaktiviert wurde. Er hatte sich offensichtlich mit der Materie beschäftigt und verstand das Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH.
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Dieser Artikel stammt von einem Anwalt aus Deutschland. Er schätzt die Lage etwa so ein wie ich: abwarten - auch das wird wohl nicht so heiss gegessen wie gekocht. Ist aber mehr hoffen als Wissen.Sulo hat geschrieben: ↑Do 29. Feb 2024, 04:46https://www.anwalt.de/rechtstipps/steue ... sen%20wird.
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Dann wäre da noch der Anlass auf der CH Botschaft zu erwähnen:
Wieder einmal ein Video statt ein redigierter Text, mit den üblichen Schwachpunkten. Zuerst mal viel Blabla zwecks Höflichkeit, dann unpräzise, unklare bis irreleitende Aussagen wie sei halt im Gespräch zwischen Nichtfachleuten halt so vorkommen. Ein Chefbeamter kümmert sich mehr um Personalfragen, Büroplätze, Budgets seiner Abteilung, allenfalls generelle Richtlinen, jedoch kaum um konkrete Fragen von Rentnern aus der Schweiz.Sue Heimchen hat geschrieben: ↑Mi 28. Feb 2024, 09:40https://youtu.be/s_44MzN2Kkc?si=IDkeWO4GRKvyWNzB&t=565
Ich finde diese Video-Formate enttäuschend. Wenn sich die beiden Gesprächspartner wenigsten in die konkreten Probleme CH Rentner vs. neues TH Steuerrecht eingearbeitet hätte. Hatten sie aber offensichtlich nicht. Khun Nathanan widersprach sich mehrmals - oder erklärte einen Punkt in verschiedenen Versionen - und der Botschaftsmitarbeiter wollte ihn wohl aus Höflichkeit nie festnageln. Fazit: wie Syntho so schön sagte:
Allerdings ist mir ein einzigen Satz aus dem einstündigen Gespräch im Gedächtnis geblieben: "Behalte alle Unterlagen die irgendwie einmal für Steuern relevant werden könnten, auf, damit man im Falle eines Falles etwas belegen kann". Denn in Thailand gilt nicht unbedingt 'in dubio pro reo'. Eine magere Ausbeute für eine Stunde, aber von Video-Plaudereien kann man nicht mehr erwarten.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
https://www.rd.go.th/english/6045.html
Unter Punkt 2
2.3 steht
Einkünfte aus Firmenwert, Urheberrecht, Franchise, anderen Rechten, Renten oder Einkünfte in Form von jährlichen Zahlungen, die aus einem Testament oder einem anderen Rechtsakt oder Gerichtsurteil abgeleitet werden;
Unter Punkt 2
2.3 steht
Einkünfte aus Firmenwert, Urheberrecht, Franchise, anderen Rechten, Renten oder Einkünfte in Form von jährlichen Zahlungen, die aus einem Testament oder einem anderen Rechtsakt oder Gerichtsurteil abgeleitet werden;
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
Beitrag von Udo Nthani »
Eine einfache Überlegung nicht verbindlich, einfach als Brain Storming:
Ich habe seit Jahren thb 800'000 auf einem Thai Konto und erfülle damit die Bedingungen für die Jahresverlängerung. Dieses Geld ist nachweislich seit 2017 auf diesem Konto und Steuerfrei.
Ein Freund oder Verwandter kommt seit Jahren 2 x für 2 Monate jährlich nach Thailand ist demnach bei der Thai Steuer unter dem 180 Tage Radar und somit Steuerfrei.
Dieser Freund/Verwandte hat natürlich auch ein Thai Bank Konto. Oder er eröffnet ein weiteres.
Ich überweise ihm meine AHV oder Rücklagen auf sein CH Bankkonto und er transferiert dieses Geld auf sein TH Konto. Entweder übergibt er mir den Batzen den er hier steuerfrei transferiert und auf der Bank abgeholt hat bar in die Hand oder noch besser er übergibt mir die Bankkarte mit PIN. Auch die Banken App von seinem Konto kann man problemlos auf meinem Handy installieren.
Somit hätte ich unbeschränkten Zugriff auf ehemaliges CH Geld welches legal von einem NICHT Steuerpflichtigem Touristen nach Thailand eingeführt wurde.
Mache ich da einen Überlegungsfehler?
Grüsse aus der (noch) Steuer Oase Udonthani.
Ich habe seit Jahren thb 800'000 auf einem Thai Konto und erfülle damit die Bedingungen für die Jahresverlängerung. Dieses Geld ist nachweislich seit 2017 auf diesem Konto und Steuerfrei.
Ein Freund oder Verwandter kommt seit Jahren 2 x für 2 Monate jährlich nach Thailand ist demnach bei der Thai Steuer unter dem 180 Tage Radar und somit Steuerfrei.
Dieser Freund/Verwandte hat natürlich auch ein Thai Bank Konto. Oder er eröffnet ein weiteres.
Ich überweise ihm meine AHV oder Rücklagen auf sein CH Bankkonto und er transferiert dieses Geld auf sein TH Konto. Entweder übergibt er mir den Batzen den er hier steuerfrei transferiert und auf der Bank abgeholt hat bar in die Hand oder noch besser er übergibt mir die Bankkarte mit PIN. Auch die Banken App von seinem Konto kann man problemlos auf meinem Handy installieren.
Somit hätte ich unbeschränkten Zugriff auf ehemaliges CH Geld welches legal von einem NICHT Steuerpflichtigem Touristen nach Thailand eingeführt wurde.
Mache ich da einen Überlegungsfehler?
Grüsse aus der (noch) Steuer Oase Udonthani.
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
Beitrag von Udo Nthani »
Sulo hat geschrieben: ↑Sa 2. Mär 2024, 12:47https://www.rd.go.th/english/6045.html
Unter Punkt 2
2.3 steht
Einkünfte aus Firmenwert, Urheberrecht, Franchise, anderen Rechten, Renten oder Einkünfte in Form von jährlichen Zahlungen, die aus einem Testament oder einem anderen Rechtsakt oder Gerichtsurteil abgeleitet werden;
Ist aber nicht ganz so klar mit dem Begriff annuity welcher je nach Übersetzung nicht zwingend Rente heißen muss.In den Wirtschaftswissenschaften bzw. der Finanzmathematik bezeichnet man als Annuität (lateinisch annus ‚Jahr‘) eine regelmäßig jährlich fließende Zahlung, die sich aus den Elementen Zins und Tilgung zusammensetzt. Während die gemeine Altersrente als old-age pension übersetzt wird.
Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
Udo Nthani hat geschrieben: ↑Sa 2. Mär 2024, 12:54Eine einfache Überlegung nicht verbindlich, einfach als Brain Storming:
Ich habe seit Jahren thb 800'000 auf einem Thai Konto und erfülle damit die Bedingungen für die Jahresverlängerung. Dieses Geld ist nachweislich seit 2017 auf diesem Konto und Steuerfrei.
Ein Freund oder Verwandter kommt seit Jahren 2 x für 2 Monate jährlich nach Thailand ist demnach bei der Thai Steuer unter dem 180 Tage Radar und somit Steuerfrei.
Dieser Freund/Verwandte hat natürlich auch ein Thai Bank Konto. Oder er eröffnet ein weiteres.
Ich überweise ihm meine AHV oder Rücklagen auf sein CH Bankkonto und er transferiert dieses Geld auf sein TH Konto. Entweder übergibt er mir den Batzen den er hier steuerfrei transferiert und auf der Bank abgeholt hat bar in die Hand oder noch besser er übergibt mir die Bankkarte mit PIN. Auch die Banken App von seinem Konto kann man problemlos auf meinem Handy installieren.
Somit hätte ich unbeschränkten Zugriff auf ehemaliges CH Geld welches legal von einem NICHT Steuerpflichtigem Touristen nach Thailand eingeführt wurde.
Mache ich da einen Überlegungsfehler?
Grüsse aus der (noch) Steuer Oase Udonthani.
Ich gehe jetzt mal davon aus das mit annuity Rente gemeint ist.
Das habe ich in der Vergangenheit schon gemacht dass mir Besucher aus der Schweiz Bargeld mitgebracht haben und habe dann das Bargeld bei gutem Wechselkurs gewechselt.
Einen Teil sicher auch selber überweisen. Sonst wollen sie dann wissen wovon du lebst wenn nichts reinkommt.
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