Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung

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fraza
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Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung

#1

Beitrag von fraza »

ANLIEGEN:
Ich würde gerne von Euch erfahren, ob und wie evtl. jemand Euch in Thailand mit einem Non-Immigrant-Visum O-A eine Verlängerung seines Visums um ein Jahr bzw. die Umwandlung in ein Non-Immigrant-Visum O geschafft hat.

FAKT:
Nachdem seit dem 31.10.2019 für Ausländer in Thailand, die dummerweise im Besitz eines Non-Immigrant-Visums O-A und nicht eines Non-Immigrant-Visums O sind, gilt, dass sie bei der Verlängerung des Visums mit einem Zertifikat (Foreign Insurance Certificate - Original und 2 Kopien) einer thailändische oder einer ausländische (?) Krankenversicherung eine ambulante Abdeckung von mindestens 40.000 Baht und eine stationäre Abdeckung von mindestens 400.000 Baht in Thailand für den Zeitraum des Visums nachweisen müssen, haben O-A-Visum-Besitzer eventuell ein Problem.

MÖGLICHKEITEN, das Problem zu lösen, sind ja:

1. Thailändische Krankenversicherung (TKV) abschließen, wenn man im richtigen Alter ist, wenige Krankheiten und genügend Geld hat.

2. Wenn man bereits eine ausländische Krankenversicherung (AKV) für Thailand hat, dafür sorgen, dass die Abdeckung und der Zeitraum mit dem vorgeschriebenen Zertifikats-Formular s.u.) bescheinigt werden können – und die AKV das auch macht.

3. Wechsel vom Non-Immigrant-Visum O-A zu O. Das geht leider nicht innerhalb von Thailand, sondern nur, wenn man (ohne Re-Entry) ausreist und wieder einreist, z.B. nach Laos, Kambodscha oder Deutschland, weil dann das alte Visum erlischt.
Das ist derzeit natürlich keine gute Idee, da man ja zurzeit gar nicht wieder einreisen kann. Grundlage ist, dass beim Grenzübergang und ohne Re-Entry zurück das alte Visum erlischt; danach hat man die Möglichkeit, an der Grenze nach Thailand nur die übliche 30-Tage-Aufenthaltsbewilligung bekommen oder ein 3-Monats-Visum zu beantragen. In Thailand kann man dann mit ersterer bei der zuständigen Immigration ein 3-Monatsvisum beantragen. Im Besitz des 3-Monatsvisums darf man dann innerhalb der letzten 30 Tage dieses Visums eine Verlängerung auf ein 1-Jahres-Visum Non-Immigrant O beantragen – ohne Krankenkassen-Nachweis. So habe ich es gehört.

4. Nur nebenbei: Es gibt – wie man hört – hier und da noch die Möglichkeit, wenn man viel Geld investiert, sein O-A ohne Krankenversicherung bei der Immigration zu verlängern.

Ich würde nun sehr gerne hören, ob hier im Forum jemand einen dieser Wege 1.-3. (4. lassen wir mal weg) irgendwann erfolgreich beschritten hat und das dann auch mit ein paar Details erläutern könnte.

Außerdem würde ich gerne den genauen Text des Gesetzes vom 31.10.2019 haben, um zu überprüfen, ob man auch wirklich die Bescheinigung einer ausländischen Krankenversicherung benutzen kann.

Hier ist übrigens das Zertifikat (Foreign insurance certificate) downzuloaden, das man für eine TH-/A-KV-Bescheinigung braucht:
https://www.thaigeneralkonsulat.de/file ... r%20OA.pdf

Und hier noch zwei informative Websites zum Thema:
https://www.thaiembassy.com/travel/heal ... tirees.php
https://www.thaigeneralkonsulat.de/de/v ... lagen.html

Zwei Zusatzfragen für Fachleute:

1. Wenn man sein Visum O-A einfach nicht verlängert und am nächsten Tag des Ablaufens des Visums (sozusagen 1 Tag Overstay) zur Immigration geht, kann man dann ein anderes Visum beantragen oder bekommt man nur Probleme? Lieber nicht ausprobieren, denke ich.

2. Wenn jemand vor vielen Jahren bei einer thailändischen Botschaft im Ausland das Non-Immigrant-Visum O-A beantragt und erhalten hat (damals gab es nicht die Vorschrift, eine Krankenkasse nachzuweisen), ist das dann überhaupt juristisch korrekt, dass nun für das vor vielen Jahren erhaltene O-A-Visum sozusagen rückwirkend eine neue Regelung gilt. Oder dürfte die neue Regelung vom 31.10.2019 erst für O-A-Visa gelten, die nach diesem Datum beantragt werden?

Danke.
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Caveman
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Re: Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung

#2

Beitrag von Caveman »

fraza hat geschrieben:
Mo 31. Aug 2020, 04:58
1. Wenn man sein Visum O-A einfach nicht verlängert und am nächsten Tag des Ablaufens des Visums (sozusagen 1 Tag Overstay) zur Immigration geht, kann man dann ein anderes Visum beantragen oder bekommt man nur Probleme? Lieber nicht ausprobieren, denke ich.
Nein, das geht nicht. Du bekommst innerhalb Thailands kein Visum. Das geht nur im Ausland.
Wenn du mit einem Tag Overstay bei einer Immigrationdiensstelle auftauchst, wirst du im guenstigsten Fall aufgefordert, das Land umgehend zu verlassen. Im unguenstigsten wirst du inhaftiert.
fraza hat geschrieben:
Mo 31. Aug 2020, 04:58
Oder dürfte die neue Regelung vom 31.10.2019 erst für O-A-Visa gelten, die nach diesem Datum beantragt werden?
Die Regelung gilt auch fuer vor dem 31.10. 2019 ausgestellte OA Visa.

Gruss
Caveman

Sanukshg
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Re: Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung

#3

Beitrag von Sanukshg »

Also ich berichte nur von mir ich bin mit Visum O-A 2018 eingereist und habe die Verlängerung dann im November 2019 bekommen und obwohl ich ja eine Krankenversicherung habe wollte das niemand sehen oder hat danach gefragt,
In der Verlängerung steht auch nur noch Non - Imm
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fraza
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Re: Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung

#4

Beitrag von fraza »

Sanukshg hat geschrieben:
Mo 31. Aug 2020, 07:04
Also ich berichte nur von mir ich bin mit Visum O-A 2018 eingereist und habe die Verlängerung dann im November 2019 bekommen und obwohl ich ja eine Krankenversicherung habe wollte das niemand sehen oder hat danach gefragt,
In der Verlängerung steht auch nur noch Non - Imm
Vielleicht hast Du nur Glück gehabt, weil die Vorschrift noch recht neu war und die Immi-Leute großzügig - soll es ja auch geben.

Darf ich fragen, welche Krankenversicherung Du zeigen wolltest und ob Du dieses "Foreign Insurance Certificate" von der Versicherung als Bescheinigung dabei hattest - und: fällt der Versicherungsschutz bei Dir wie gefordert genau in den Zeitraum des Visums?

Was heißt, in der Verlängerung steht nur noch Non-Imm? Du hast doch bestimmt im Passport das Etikett mit dem Visum O-A eingeklebt? Dann gilt dieses wohl auch weiterhin.

Sorry für die vielen Fragen, aber ich muss einiges für mich klären.

Sanukshg
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Re: Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung

#5

Beitrag von Sanukshg »

Damals war ich bei der Hanse Merkur die war mir aber ab 65 Jahren zu teuer und seit diesem Jahr bin ich bei einer anderen.
Wie das dieses Jahr läuft werde ich sehen, als ich diesen Monat meine 90 Tage Meldung gemacht habe habe ich Sie gefragt ob das was ich habe reicht sie sagten ja nur die rentenbescheinigung muss ich wieder erneuern lassen
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siggitim
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Re: Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung

#6

Beitrag von siggitim »

Sanukshg hat geschrieben:
Mo 31. Aug 2020, 10:40
Damals war ich bei der Hanse Merkur die war mir aber ab 65 Jahren zu teuer und seit diesem Jahr bin ich bei einer anderen.
Darf ich fragen ,welche Versicherung du jetzt hast?

Sanukshg
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Re: Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung

#7

Beitrag von Sanukshg »

siggitim hat geschrieben:
Mo 31. Aug 2020, 13:23
Sanukshg hat geschrieben:
Mo 31. Aug 2020, 10:40
Damals war ich bei der Hanse Merkur die war mir aber ab 65 Jahren zu teuer und seit diesem Jahr bin ich bei einer anderen.
Darf ich fragen ,welche Versicherung du jetzt hast?
Bin jetzt bei der BDAE habe die Expat Flexible dort abgeschlossen läuft über Swiss Life
Preis knapp 90€ im Monat
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fraza
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Re: Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung

#8

Beitrag von fraza »

Sanukshg:
Bin jetzt bei der BDAE habe die Expat Flexible dort abgeschlossen läuft über Swiss Life
Preis knapp 90€ im Monat
Dann würde mich interessieren, ob die BDAE-Versicherung die ambulanten und stationären Absicherungs-Forderungen der Verordnung vom 31.10.2019 erfüllt und Dir – für den Fall der Fälle - problemlos ein "Foreign Insurance Certificate" für den Zeitraum des neuen Visums ausstellen wird.
Ich bin wirklich gespannt, ob Deine Immigration keine KV für die 1-Jahr-Verlängerung des Visums O-A verlangt.

In Deinem Pass befindet sich doch schon noch der ursprüngliche Visum-Aufkleber O-A? Der gilt ja auch für die Verlängerungen des Visums, wie ich erfahren musste. Änderungen auf O gehen nur, indem das O-A-Visum durch Ausreise ins Ausland (ohne Re-Entry) ungültig wird und man dann ein O beantragen kann.

Ich fand folgende Beschreibung für diesen Wechsel-Weg zum O-Visum (Übersetzung aus dem Englischen):
Wenn Sie nicht vorhaben, in Ihr Heimatland zurückzureisen, können Sie auch einfach in ein Nachbarland Thailands reisen und als Tourist zurückkehren. Sie können mit einem 60-Tage-Touristenvisum zurückkehren oder Sie können mit einem 30-Tage-Visum ohne Visum zurückkehren. Wenn Sie bei der Rückkehr vom Einwanderungsbeamten gefragt werden, können Sie angeben, dass Sie nach Ihrer Pensionierung in ein einwanderungsfreies O-Visum wechseln werden.
Nachdem Sie als Tourist nach Thailand zurückgekehrt sind, werden Sie sofort Ihr thailändisches Bankkonto ausgleichen, um die finanziellen Anforderungen zu erfüllen.
Sie werden die "Änderung des Visums" beantragen. Sie werden das Nicht-Einwanderungs-O-Visum für den Ruhestand beantragen. Das Verfahren wird 15 Tage dauern. Es ist ratsam, sich bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde nach weiteren Anforderungen zu erkundigen. Bitte beachten Sie, dass einige Einwanderungsbehörden die Verwendung des monatlichen Einkommens nicht akzeptieren, wenn Sie Ihren Status von einem Touristen- in ein Nicht-Einwanderungs-O-Visum ändern.
Sobald Sie in ein Nicht-Einwanderungs-O-Visum gewechselt haben, müssen Sie warten, bis Sie die Hälfte des Visums oder die letzten 30 Tage des Visums hinter sich haben, bevor Sie die Verlängerung um ein Jahr beantragen können.
Sie müssen nur die finanziellen Anforderungen und den Adressnachweis erfüllen, wenn Sie die Verlängerung um ein Jahr beantragen. Ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Krankenversicherung sind nicht erforderlich.

Sanukshg
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Re: Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung

#9

Beitrag von Sanukshg »

Ich werde mitte nächsten Monat berichten wie es gelaufen ist.
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Re: Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung

#10

Beitrag von fraza »

Sanukshg hat geschrieben:
Di 1. Sep 2020, 08:05
Ich werde mitte nächsten Monat berichten wie es gelaufen ist.
Hoffentlich hast Du Glück und die Immi-Leute sind rücksichtsvoll. Ich würde aber schon ein paar Wochen vor dem Termin zu Immi gehen, dann hast Du bei Problemen noch etwas Zeit (siehe unten).

Da hier im Forum anscheinend wenige Leute mit O-A-Visum sind und damit Probleme haben, habe ich mich mal in einer Facebook-Gruppe, die sich mit Visa etc. beschäftigt, angemeldet. Da habe ich unter anderem folgenden Betrag gefunden, der Dich interessieren sollte:

"Sonstwo ist es anders. War vor 2 std. In Sirraca bei der Immi. Eine Thai. Krankenverrs. wurde verlangt. Habe eine vom Bdae. Wurde nicht akzeptiert. Alles wegen des OA Visums-."

Also solltest Du zumindest vorbereitet sein für den Fall der Fälle. Den es gibt auch Immi-Beamte, die einen mit so etwas erpressen, zumal man ja zur Zeit nicht durch einen Grenzwechsel nach Kambodia und zurück den Weg zu einem O-Visum ohne KV-Nachweis gehen kann und evtl ein Alter hat, mit dem einen eine Thai-KV nicht mehr akzeptiert. Und das kann evtl. sehr teuer werden...

Falls Du gesund bist, ist die einzige finanzierbare Möglichkeit, ein von der Immi akzeptiertes KV-Zertifikat vorzuweisen, bei der thailändischen KV LMG zusätzlich zur eigenen KV eine KV abzuschließen; denn die LMG-KV geht nur mit Selbstbehalt, und dann wäre diese Proforma-KV "relativ" günstig:
LMG – Kosten bei einem Selbstbehalt von 200.000 Baht: 71-75: 11.400 Baht, 76-100: 16.900 Baht (76-100 gilt nur bei Verlängerung 71-75, d.h. man wird nur bis maximal 75 aufgenommen). Bei einem Selbstbehalt von 100.000 Baht wären die Prämien natürlich teurer.
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