O-A Visa ("one-year-retirement visa") wie und wo beantragen?


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michel7752
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O-A Visa ("one-year-retirement visa") wie und wo beantragen?

#1

Beitrag von michel7752 »

Ich interessiere mich für ein O-A Visum, lese aber widersprüchliches.

- Es soll Länder geben, wo dieses Visa direkt bei den örtlichen Botschaften/Konsulaten beantragt werden kann. Bern (CH) stellt gemäss ihrer Website nur 90-Tage O-Visa aus und nennt diese ebenfalls "retirement visas". Bern stellt aber keine jährlichen O-A Visa aus. (Auf deren Webseite jedenfalls nicht aufgeführt).

- Es wird auch behauptet, ein im Wohnsitzland bestelltes O-Visa sei der notwendige 1. Schritt, um später, wenn einmal in Thailand angekommen, als 2. Schritt das O-A Visum dort zu beantragen.

- Andere wiederum behaupten, der 1. Schritt im Heimatland mit dem 90-Tage O-Visum sei nicht unbedingt und immer nötig. Man könne auch normal ohne Visum (30 Tage) in Thailand einreisen und dort direkt das A-O Visum beantragen. In diesem Fall müssten natürlich das Thailändische Bankkonto schon vorhanden sein und alle bekannten finanziellen und anderen Bedingungen natürlich erfüllt sein.

Was ist nun wahr?
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thedi
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Re: O-A Visa ("one-year-retirement visa") wie und wo beantragen?

#2

Beitrag von thedi »

michel7752 hat geschrieben:
Fr 14. Dez 2018, 14:18
Ich interessiere mich für ein O-A Visum, lese aber widersprüchliches.

- Bern (CH) stellt ... nur 90-Tage O-Visa aus ... stellt aber keine jährlichen O-A Visa aus.

- Es wird auch behauptet, ein im Wohnsitzland bestelltes O-Visa sei der notwendige 1. Schritt, um später, wenn einmal in Thailand angekommen, als 2. Schritt das O-A Visum dort zu beantragen.

- ... der 1. Schritt im Heimatland mit dem 90-Tage O-Visum sei nicht unbedingt und immer nötig. Man könne auch normal ohne Visum (30 Tage) in Thailand einreisen und dort direkt das A-O Visum beantragen....
Alles teilweise wahr. Die Verständigung ist schwierig, solange man für alles "Visa" sagt. Tatsächlich muss zwischen Visa und Aufenthaltsbewilligung unterschieden werden. Sowohl für Visa wie auch für Verlängerungen der Aufenthaltsbewilligung ist jeweils ein Formular auszufüllen in dem unter anderem ein Grund anzugeben ist. "Retired" ist ein guter Grund. Die Bedingungen wann ein "retired" Antrag bewilligt wird und welche Unterlagen vorzulegen sind, sind bei Visa-Antrag und Aufenthaltsbewilligung-Verlängerungen verschieden.

Entsprechend verwirren ist es, wenn von einem "retired Visa" gesprochen wird. Es gibt keine "retired Visa". Es gibt Non Immigrant O Visa (und O-A, aber nicht in Bern), die man bekommt, wenn man bei der Begründung "retired" angibt und die Bedingungen erfüllt. Aber das ist dann ein Non Immigrant O Visa, dem man nichts mehr von "retired" an sieht. In Thailand gibt es die Möglichkeit seine Aufenthaltsbewilligung zu verlängern. Da kann "married to a Thai" oder "retired" angegeben werden und entsprechend muss man dann andere Bedingungen erfüllen.

Bern stellt Non Immigrant O Visa aus. Nicht aber die Non Immigrant O-A multiple entry. Mit diesem O Visa von Bern kann man einmal nach Thailand einreisen, bekommt bei der Einreise eine Aufenthaltsbewilligung von 90 Tagen, die man dann in Thailand auf 1 Jahr verlängern kann.

In Thailand werden keine Visa ausgestellt (das machen nur Botschaften und Konsulate ausserhalb Thailands), sondern Aufenthaltsbewilligungen erteilt. Eine Aufenthaltsbewilligungen bekommt man bei der Einreise. Sie kann in Thailand verlängert werden, sofern man die Bedingungen erfüllt. Bei der Ausreise erlischt die Aufenthaltsbewilligung. Wenn man sie erhalten möchte, muss man vor der Ausreise ein reentry permit machen (bei einem Immigration Büro, geht auch auf dem Flughafen, braucht aber Zeit, Geld und ein Foto). Damit kann man dann später wieder einreisen, so dass die alte Aufenthaltsbewilligung weiter gilt.

Nebst der Aufenthaltsbewilligung gibt es auch noch eine Visa-Kategorie. Visa-exempt wenn ohne Visa eingereist (30 Tage Stempel), Tourist wenn mit Tourist Visa eingereist oder Non Immigrant O wenn mit Non Immigrant O Visa (oder O-A) eingereist. Es gibt noch andere Kategorien, die aber hier nicht interessieren, aber an Steintischen zu weiterer Konfusion führen.

Je nach Visa Kategorie kann die Aufenthaltsbewilligung verschieden verlängert werden. Z.B. Visa Exempt um 7 oder 30 Tage, Tourist um 30 Tage und Non Immigrant O auf ein Jahr. Es gibt noch andere Verlängerungen, z.B. visiting familiy gibt 60 Tage unabhängig von Visa Kategorie, aber mit Papierkrieg.

Wenn man dauerhaft in Thailand leben will, ist Non Immigrant O anzustreben. Das ist die einzige der hier besprochenen Kategorien, die endlos auf jährlicher Basis verlängert werden kann.

In Thailand kann man seine Visa Kategorie auf einem Immigration Büro upgraden. Aber nur Schritt für Schritt. Von Visa Exempt zu Tourist und von Tourist dann zu Non Immigrant. Nicht alle Büro machen das, allenfalls muss man dazu nach Chaeng Watana in BKK gehen.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Colothani
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Re: O-A Visa ("one-year-retirement visa") wie und wo beantragen?

#3

Beitrag von Colothani »

:-BD Hervorragend erklärt @thedi - Diese gehört eigentlich an zentraler Stelle im Forum angeheftet.

Bern stellt Non Immigrant O Visa aus. Nicht aber die Non Immigrant O-A multiple entry.
Frage an Forumsteilnehmer mit praktischer Erfahrung:
Wie und wo erhält man ein 1-Jahres O-A Multi entry? - In D, CH, Austria und Nachbarbändern von Thailand.
(Vor Jahren holte ich dies 2 mal in Kuala Lumpur auf der thail. Botschaft.)
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Caveman
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Re: O-A Visa ("one-year-retirement visa") wie und wo beantragen?

#4

Beitrag von Caveman »

Es ist nicht klar, welches Visum du nun wirklich meinst. Ein Non Immigrant O-A ist immer ein multiple entry (du bekommst bei jeder Einreise innerhalb des Gueltigkeitszeitraums eine Aufenthaltsgenehmigung fuer 365 Tage). Ein solches Visum scheint aber z.Zt. fuer in der Schweiz lebende Personen nicht erhaeltlich zu sein (in Deutschland geht es fuer Schweizer auch nur mit deutscher Meldebescheinigung).

Da du aber schreibst, du haettest das Visum frueher bereits 2 x in Kuala Lumpur erhalten, vermute ich, dass es gar nicht um ein O-A geht sondern um ein O-M. Das O-A gab es immer schon nur in dem Land, in dem man auch seinen Wohnsitz hat.

Das O-M hat eine Gueltigkeitsdauer von 1 Jahr. Innerhalb dieses Jahres kannst du so oft einreisen, wie du willst. Du erhaeltst mit diesem Visum aber keine Aufenthaltsgenehmigung fuer 365 Tage sondern nur fuer 90. Das heisst, du musst alle 90 Tage mal kurz ausreisen, kannst dann aber gleich wieder einreisen und bekommst dann wieder frische 90 Tage. Oder du kannst - sofern du die dafuer erforderlichen Voraussetzungen erfuellst - in Thailand eine Verlaengerung der 90 Tage Aufenthaltsgenehmigung auf 1 Jahr bekommen.

Das Non Immigrant O-M scheint es in der Schweiz z.Zt. fuer den Aufenthaltsgrund "retired" ebenfalls nicht zu geben, fuer mit einem/einer Thai Verheiratete jedoch sehr wohl.
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Colothani
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Re: O-A Visa ("one-year-retirement visa") wie und wo beantragen?

#5

Beitrag von Colothani »

Danke @Caveman
meinte wirklich das Multiple O.
Ist ein Jahr gültig mit alle 90 Tage Aus & wieder Einreise, auch Border Run genannt. Kann auf 15 Monate gestreckt werden.
Ist aber auch nur mit Finanznachweis erhältlich, wieviel im Moment weiß ich nicht. Brache es auch nicht mehr.
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Michaleo
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Re: O-A Visa ("one-year-retirement visa") wie und wo beantragen?

#6

Beitrag von Michaleo »

Nun, ich möchte auch eine Aufenthaltsbewilligung anstreben in Udon Thani.
The visa get extended at Thai Immigration and you need to have the following documents:
Copy of your passport;
Passport photos;
Letter from bank showing 800,000 Baht deposit;
or proof of 60,000 Baht a month income;
Criminal record clearance from your country;
Medical certificate;
Completed application form.
Falls das dieses Jahr nicht geht, wäre es 1/2 so schlimm, das ist ja schon zur Hälfte vorbei und bald fliege ich wieder für 75 Tage, nachher ist schon Mitte September.
Ich habe auf der Thailändischen Botschaft in Bern folgendes Visa erhalten:

Visa für 25.6.19 bg.jpg
Visa für 25.6.19 bg.jpg (69.85 KiB) 8358 mal betrachtet

Ferner habe ich von der Pensionskasse eine Pensionskassenbestätigung angefordert und die AHV- Verfügung eingepackt, die ich dann bei der Schweizer Botschaft in Bangkok bestätigen lasse.
thedi hat geschrieben:
Sa 15. Dez 2018, 03:41
In Thailand kann man seine Visa Kategorie auf einem Immigration Büro upgraden.
Gemäss Info der Immi beginnt der Prozess damit, dass ich auf der Immi Udon Thani das Visa O in ein O-A umwandeln lasse:
The application process starts with obtaining a 3 month retirement visa also known as a “O-A” visa.
Ferner bestelle ich hier in Bern noch einen Strafregisterauszug, der ist ohne Eintrag. Die medizinische Untersuchung kann ich ja in Udon Thani machen lassen.

An sich sollte das klappen, oder habe ich was übersehen?
Freundliche Grüsse L-)
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Caveman
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Re: O-A Visa ("one-year-retirement visa") wie und wo beantragen?

#7

Beitrag von Caveman »

Michaleo hat geschrieben:
Do 13. Jun 2019, 12:24
Gemäss Info der Immi beginnt der Prozess damit, dass ich auf der Immi Udon Thani das Visa O in ein O-A umwandeln lasse
Der Link fuehrt nicht zu einer offiziellen Website der Immigration (auf deren offiziellen Seiten man aber leider auch viel laengst ueberholtes und schlecht uebersetztes Zeug findet). Die Angaben auf der verlinkten Seite sind teilweise falsch.

Man braucht ein Non Immigrant O (ein solches hast du)nicht auf ein Non Immigrant O-A upgraden zu lassen und das waere auch voellig unsinnig (weiss gar nicht, ob das ueberhaupt geht). Du kannst mit den auf der von dir verlinkten Seite angegebenen Unterlagen und deinem Non Immigrant O ganz einfach zur zustaendigen Immigration gehen und dort eine Jahresverlaengerung deiner Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Eine aerztliche Bescheinigung wird inzwischen wohl nicht mehr verlangt (jedenfalls nicht ueberall) und ein polizeiliches Fuehrungszeugnis erst recht nicht. Dafuer aber eine Anmeldung deines Gastgebers (Hausbesitzer, Vermieter ...) mittels eines sog. TM 30 Formulars. Je eine unterschriebene Kopie von dessen ID Karte und blauem Hausbuch muss ebenfalls vorgelegt werden. Diese Anmeldung muss eigentlich innerhalb von 24 Stunden nach deiner Ankunft gemacht werden. Viele Immigration Bueros nehmen es mit diesen 24 Stunden aber nicht so genau und druecken ein Auge zu, wenn sie erst ein paar Tage spaeter erfolgt.

Gruss
Caveman
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thedi
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Re: O-A Visa ("one-year-retirement visa") wie und wo beantragen?

#8

Beitrag von thedi »

Du hast nun ein Non Immigrant O Visa. Damit kannst Du einmal einreisen und bekommst dabei 90 Tage Aufenthaltsbewilligung.

Diese Aufenthaltsbewilligung willst Du in Udon auf der Immigration auf ein Jahr verlängern. Diese „Extension“ kannst Du frühestens 30 Tage vor Ablauf Deiner Aufenthaltsbewilligung machen. Strafregisterauszug brauchst Du dazu in Udon nicht.

Für die richtige Wortwahl auf der Immigration: in Udon wirst Du Deine Aufenthaltsbewilligung auf ein Jahr verlängern. Verwirre die nicht mit OA. „Extend my permission to stay in the Kingdom to one year“ - ist das was Du dort sagen solltest. Im Antragsformular musst Du eine Begründung angeben. Ein Wort genügt da: „retired“.

Dann kannst Du anschliessend an die Verlängerung gleich ein Reentry Permit beantragen. Neue Fotokopien und ein weiters Passfoto werden dazu benötigt.

Mit dem Reetry Permit kannst Du Deine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn Du aus Thailand ausreist. D.h. Bei der Rückkehr gilt Deine alte Aufenthaltsbewilligung weiter.
Bei der nächsten Einreise solltest Du dann in der „Arrival Card“ nicht mehr die Visa Nummer von Bern, sondern die Reentry Permit Nummer von Udon eintragen. So sieht der Beamte gleich, dass er das Reentry Permit in Deinem Pass suchen muss.

Mach es richtig, es ist wirklich nicht so schwierig wie es tönt, dann läuft alles wie am Schnürchen.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Michaleo
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Re: O-A Visa ("one-year-retirement visa") wie und wo beantragen?

#9

Beitrag von Michaleo »

Caveman hat geschrieben:
Do 13. Jun 2019, 13:03
Die Angaben auf der verlinkten Seite sind teilweise falsch.
Oh je. Vielen Dank für die Antwort, Caveman.
Dann bin ich darauf reingefallen.
Jetzt habe ich schon einen Strafregisterauszug bestellt, der Schaden hält sich aber in Grenzen (Fr. 40.-)
Caveman hat geschrieben:
Do 13. Jun 2019, 13:03
Dafuer aber eine Anmeldung deines Gastgebers (Hausbesitzer, Vermieter ...) mittels eines sog. TM 30 Formulars.
Ich meinte eben, da ich nun ein gelbes Hausbuch habe, reiche das aus und ich müsste nicht mehr jedes Mal vorstellig werden?
Meine Vermieterin musste dazu eigens mit ihrem Pass und blauen Buch anreisen. :-?
thedi hat geschrieben:
Do 13. Jun 2019, 13:06
Mach es richtig, es ist wirklich nicht so schwierig wie es tönt, dann läuft alles wie am Schnürchen.
Danke für die genauen Angaben und die Aufmunterung, Thedi.
Eigentlich ist es erstaunlich, wie umständlich es die Thailänder, welche, wie ich, doch gerne ein bisschen verträumt und lebensfreundlich sind, machen.
Freundliche Grüsse L-)
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Caveman
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Re: O-A Visa ("one-year-retirement visa") wie und wo beantragen?

#10

Beitrag von Caveman »

Michaleo hat geschrieben:
Do 13. Jun 2019, 15:22
Caveman hat geschrieben:
Do 13. Jun 2019, 13:03
Dafuer aber eine Anmeldung deines Gastgebers (Hausbesitzer, Vermieter ...) mittels eines sog. TM 30 Formulars.
Ich meinte eben, da ich nun ein gelbes Hausbuch habe, reiche das aus und ich müsste nicht mehr jedes Mal vorstellig werden?
Meine Vermieterin musste dazu eigens mit ihrem Pass und blauen Buch anreisen. :-?
Nein, das gelbe Hausbuch reicht nicht aus und interessiert die Immigration normalerweise auch gar nicht. Die meisten Immigration Bueros verlangen eine neue Anmeldung nach jeder Rueckkehr aus einem Auslandsaufenthalt. Dafuer muss die Vermieterin i.d.R. aber nicht peroenlich erscheinen sondern lediglich das TM 30 Formular ausfuellen und diese zusammen mit Kopien von ihrer ID Card sowie ihres blauen Hausbuchs einreichen. Das muss sie aber in aller Regel nicht persoenlich machen sondern kann die Papiere auch dir mitgeben.

Es gibt aber auch Immigration Bueros, die dies nicht verlangen und denen es ausreicht, wenn du einmal dort registriert wurdest und danach regelmaessig deine 90 Tage Meldungen abgegeben hast.

Andererseits verlangen manche (sehr wenige) Immigration Bueros sogar dann eine solche Anmeldung, wenn du nur mal einen Tag in einer anderen Provinz uebernachtet hast und sie davon Kenntnis erhalten haben (beispielsweise durch eine Meldung eines Hotels oder Krankenhauses). Das scheint aber extrem selten der Fall zu sein.

Musst du halt mit dem fuer dich zustaendigen Immigration Buero abklaeren.

Gruss
Caveman
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