Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)

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mungg
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Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)

#31

Beitrag von mungg »

War heute auf der Immi für die zweite Verlängerung. Jetzt hats mich doch noch erwischt. Im Copy Cafe (HelpPoint) und am Kontrollschalter am Eingang wurde ich zum Anstehen geschickt, ohne auch nur einen Ton, dass mit den Papieren etwas nicht in Ordnung ist. Die unfreundliche und arrogante Trulla (dieser Typ Thai geht mir tierisch auf den Keks) am Schalter hat die Bestätigung von Air bnb nicht akzeptiert. Sie hat mir einen Merkzettel in die Hand gedrückt und mich einfach ignoriert, als ich eine Frage stellte. Ich ging mit dem ganzen Papierkram wieder zum HelpPoint. Dort sagte man mir, dass man mir gegen eine Gebühr von 4000 Baht (statt 1900) eine Verlängerung organisieren könne. Das hat dann auch geklappt. Eine Quitting habe ich natürlich keine bekommen. Ich find das echt Scheisse, wie man hier auch von offizieller Seite abgezogen wird. Okay, hätte mich der Owner auf der Immi gemeldet, wäre das nicht passiert. Allerdings habe ich auch nicht danach gefragt. Also als Mieter immer schön schauen, dass man vom Owner einen unterschriebenen Mietvertrag oder den Wisch von der Immi hat, dass man angemeldet wurde. Ich hätte theoretisch auch ins Condo zurückfahren können und im Office den Vertrag oder die Anmeldebestätigung verlangen können. So wie ich das mitbekommen habe, sind die Owner verpflichtet, Gäste anzumelden.

Als mir der Mitarbeiter vom HelpPoint den Pass mit dem Stempel wiederbrachte, habe ich ihn gefragt, was ich falsch gemacht hätte. Seine Antwort: Die Immi würde Geld brauchen. Das fliesst doch in private Taschen. Oder etwa nicht?

So, nachdem ich das hier loswerden konnte, werde ich wieder nach vorne schauen. 5einhalb Wochen liegen nun noch vor mir. Dann mache ich wieder nördliche Gefilde unsicher. Die im Norden Zurückgelassenen sollen doch bitte schauen, dass bis zum 30. April der Hochsommer einkehrt. Habe gehört, dass Frau Holle bei euch nochmals zugeschlagen hat...... :p :p :p
Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.
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ZH-thai-fun
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Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)

#32

Beitrag von ZH-thai-fun »

mungg hat geschrieben:... Die im Norden Zurückgelassenen sollen doch bitte schauen, dass bis zum 30. April der Hochsommer einkehrt. Habe gehört, dass Frau Holle bei euch nochmals zugeschlagen hat...... :p :p :p
Musst du mich daran erinnern. :-o Schicke dir zur Strafe ein Bildchen von 500m meiner Wohnung entfernt. ...

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Wünsche dir noch schöne 5 Wochen in Thailand ... Gruss Max
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mungg
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Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)

#33

Beitrag von mungg »

Optisch absolut nichts einzuwenden. Wenn die Kälte nicht wäre... :p :-*
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tom
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Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)

#34

Beitrag von tom »

Na na na... werden wir noch zum Kuppelforum? ;)

Gruss Tom
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ZH-thai-fun
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Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)

#35

Beitrag von ZH-thai-fun »

tom hat geschrieben:Na na na... werden wir noch zum Kuppelforum? ;)

Gruss Tom
An meiner "Kupplung" hängt ein Anhänger ...

Frage. Ist das die "Kupplung" ... ?
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Oder ist das die "Kupplung" ... ?
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Bis dass von euch Geschlechtslos geklärt ist, nehme ich diese Kupplung ... :D
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mungg
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Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)

#36

Beitrag von mungg »

Ich habe diese Woche den Flug gebucht für nächsten Winter. Am 2.11. gehts los :)

Der Neugierde halber habe ich auf der Homepage vom Basler Konsulat die Bedingungen für das Tourivisum mit mehrmaligen Einreisen studiert. So wie es aussieht, können neu die 60 Tage Aufenthalt bei diesem Visum nicht mehr verlängert werden.
https://www.thaikonsulat.ch/visakategorien.htm
Dieses Visum oder die Dauer des zulässigen Aufenthalts pro Einreise können nicht verlängert werden.
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thedi
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Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)

#37

Beitrag von thedi »

Ja, da gibt es immer wieder Überraschungen. Beim normalen Tourist Visa für nur eine Einreise kann die 60 Tage Aufenthaltsbewilligung weiterhin um 30 Tage verlängert werden. Beim 6 Monate gültigen multiple Entry Tourist Visa bekommt man bei jeder Einreise 60 Tage Aufenthalt, dann muss man aber ausreisen - also einen Visarun machen.

Wir nehmen's zur Kenntnis aber im Bewusstsein, dass das nächste mal wenn die Frage auftritt, die regeln schon wieder anders sein können. Das erhält uns flexibel, offen für neues und jung.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Caveman
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Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)

#38

Beitrag von Caveman »

thedi hat geschrieben:Wir nehmen's zur Kenntnis aber im Bewusstsein, dass das nächste mal wenn die Frage auftritt, die regeln schon wieder anders sein können.
Wenn eine dem thailaendischen Aussenministerim unterstehende Auslandsvertretungen ueber Regelungen der dem thailaendischen Innenministerium unterstehenden Immigration informiert, ist ein wenig Skepsis sicher nicht voellig unangebracht.

Warten wir mal ab, ob sich die Nichtverlaengerbarkeit in diesem Fall bestaetigt oder nicht.

Gruss
Caveman
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mungg
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Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)

#39

Beitrag von mungg »

Wie bereits in einem anderen Thread beschrieben, werde ich diesen Winter mit dem Non Immigrant O einreisen, das für einen Aufenthalt von 90 Tagen berechtigt. In Thailand beabsichtige ich eine Jahresaufenthaltsbewilligung mit Reentry Permit zu beantragen, bevor die 90 Tage ablaufen. Da ich nicht genügend Bargeld vorweisen kann, habe ich mich für den Einkommensnachweis entschieden, der Bedingung für die Bewilligung ist. Das mit dem Rentennachweis von der Botschaft hat mich etwas verunsichert, wie das genau ablaufen soll. Ich habe deshalb die Schweizer Botschaft in Bangkok angeschrieben und prompt folgende Auskunft erhalten:
Sollten die thailändischen Behörden als Grundlage für den Aufenthaltstitel eine Bestätigung Ihrer Rente dieser Vertretung verlangen, so können Sie diese wie folgt erhalten:

Bedingungen zur Ausstellung unserer Rentenbescheinigungen sind, dass entsprechende Originaldokumente (AHV und/oder Pensionskasse) vorgelegt werden, die Ihren aktuellen Rentenanspruch ausweisen und nicht älter als 6 Monate sind. Die Dokumente können auch per Fax oder Email direkt von der zahlenden Kasse an die Botschaft gesandt werden.

Sie können Ihre Rentenbescheinigung der Schweizerischen Botschaft auf zwei Arten empfangen:

1. Persönlicher Besuch am Schalter:
- Schalteröffnungszeiten: Montag bis Freitag, 09:00 – 11:30 ICT
- Total Gebühr: derzeit THB 1‘320.00
- Zahlungsmöglichkeit: in bar und Thai Baht
- Wartezeit: ca. 15 Minuten

2. Per Post:
- Total Gebühr: derzeit THB 1‘370.00
- Zahlungsmöglichkeit: nur Vorauszahlung per Scheck oder Postanweisung
Scheck: einer thailändischen Bank für die "Embassy of Switzerland in Bangkok" ausgestellt.
Postanweisung: Der Beleg Nr. 1 der "Postal Money Order" (in Thai: "ธนาณัติธรรมดา") ist zwingend der Botschaft zuzusenden.
Postal address:
Embassy of Switzerland
P.O. Box 821
Bangkok 10501

Bitte legen Sie ebenfalls eine Kopie der Personalienseite Ihres Passes mit dem Vermerk „Rentenbestätigung“ bei.
- Wartezeit: von der Einzahlung der Postanweisung und Zustellung des Originaldokuments bis zum Erhalt der Rentenbescheinigung,
ca. 2 Wochen.

Der Versand erfolgt an eine Postadresse in Thailand.

Freundliche Grüsse
Vielleicht interessiert es jemanden, der vor derselben Herausforderung steht. Da das Original der Rentenbestätigung 6 Monate alt sein darf, werde ich die Originale mit nach Thailand nehmen. Bei den Versicherungen weiss man nie, ob sie sich auf den Datenschutz berufen, wenn man per Mail was anfordert, das sie dann auch noch an eine Drittperson senden sollen. Ebenfalls muss ich keine zusätzlichen Wartezeiten in Kauf nehmen und kann sicher sein, dass die benötigten Dokumente auch verschickt wurden, wenn ich sie selber sende.
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mungg
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Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)

#40

Beitrag von mungg »

Was mir noch unklar ist: Ich habe nur einen Mietvertrag bis Ende April 2019, weil ich kurz vorher wieder in die Schweiz zurückkehre. Die Jahresbewilligung würde dann aber einen Zeitraum bis ca. Ende Januar 2020 abdecken. Könnte das ein Problem werden? Muss ich einen Wohnsitz für die gesamte Dauer der Bewilligung nachweisen?
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