Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)
Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)
Falls etwas nicht klappt mit dem Visum empfehle ich folgenden Film zur Vorbereitung anzusehen:
Und viel Spaß beim Kuppeln. Muss gleich mal den Kupplungszug meiner Moto Guzzi erneuern, damit die wieder sauber kuppeln kann.
Werner.
Und viel Spaß beim Kuppeln. Muss gleich mal den Kupplungszug meiner Moto Guzzi erneuern, damit die wieder sauber kuppeln kann.
Werner.
Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)
Kein Problem.mungg hat geschrieben: ↑Mo 22. Okt 2018, 10:23Was mir noch unklar ist: Ich habe nur einen Mietvertrag bis Ende April 2019, weil ich kurz vorher wieder in die Schweiz zurückkehre. Die Jahresbewilligung würde dann aber einen Zeitraum bis ca. Ende Januar 2020 abdecken. Könnte das ein Problem werden? Muss ich einen Wohnsitz für die gesamte Dauer der Bewilligung nachweisen?
Die Jahresaufenthalstbewilligung ist nicht ein Jahr ab Verlängerung, sondern ein Jahr ab Einreise. D.h. bei der ersten Verlängerung bekommst du nur 9 Monate zusätzliche Aufenthaltsbewilligung.
Wenn du aus Thailand ausreist, verfällt die Aufenthaltsbewilligung. Das ist das was du wahrscheinlich Ende April willst.
Falls du vorher mal einen Ausflug ins Ausland machen möchtest, müsstest du ein sog. reentry permit auf deiner Immigration holen (kostet 1000 Baht) um nachher aufgrund der alten Aufenthaltsbewilligung wieder einreisen zu können.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)
Danke Thedi
Eigentlich habe ich keine Ambitionen, während meines Thai-Aufenthaltes auszureisen. Jedoch war meine Vorstellung, dass ich die Re-Entry-Permit beantrage, damit ich nächsten Winter kein neues Visum brauche. Z.B. am 17.4.19 in die Schweiz ausreisen und im Oktober 2019 wieder einreisen. Dann würde die Zeit gerade noch reichen für die Verlängerung um ein weiteres Jahr. Würde das auch gehen? Ich müsste so nächstes Jahr hier kein Visum beantragen. Oder verfällt die Reentry-Permit nach einer bestimmten Zeit?
Eigentlich habe ich keine Ambitionen, während meines Thai-Aufenthaltes auszureisen. Jedoch war meine Vorstellung, dass ich die Re-Entry-Permit beantrage, damit ich nächsten Winter kein neues Visum brauche. Z.B. am 17.4.19 in die Schweiz ausreisen und im Oktober 2019 wieder einreisen. Dann würde die Zeit gerade noch reichen für die Verlängerung um ein weiteres Jahr. Würde das auch gehen? Ich müsste so nächstes Jahr hier kein Visum beantragen. Oder verfällt die Reentry-Permit nach einer bestimmten Zeit?
Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.
Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)
Das reentry permit ist so lange gültig wie die Aufenthaltsbewilligung. Dein Sezenario würde also funktionieren, sofern du nach der Wiedereinreise genügend Zeit für eine Verlängerung hast. Genügend Zeit wäre am letzten Tag der Gültigkeit der Aufenthaltsbewilligung - da du aber noch Bestätigungen von der Botschaft brauchst, und es generell nervig ist alles im letzten Augenblick zu erledigen, wären ein/zwei Wochen besser.
Wenn du mit einem reentry permit wieder einreist, solltest du bei der Arrival Card im Feld Visa-Nummer die Reentry-Permit Nummer eintragen, damit der Beamte das sicher sieht. Dabei wird dann deine vorherige Aufenthaltsbewilligung wieder aktiviert. Du bekommst also nicht 30 Tage oder was auch immer neu, sondern nur deine alte Aufenthaltsbewilligung wieder - also die ein/zwei Wochen, die noch verblieben. In der Zeit musst du die Verlängerung erledigen können, sonst kommst du in overstay.
Overstay solltest du - in deiner Situation - unbedingt vermeiden.
Falls das mit der Jahresverlängerung knapp nicht mehr reicht, gibt es noch eine 7 Tage Verlängerung - sozusagen eine Gnadenfrist - in den 7 Tagen muss es dann aber mit der Verlängerung klappen - oder du musst ausreisen.
Also, der langen Rede kurzer Sinn: wenn du das mit dem reentry permit machen willst, solltest du nächstes Jahr 2 Wochen früher nach Thailand reisen als dieses Jahr und die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung in den ersten Tagen nach deiner Ankunft sofort angehen.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Wenn du mit einem reentry permit wieder einreist, solltest du bei der Arrival Card im Feld Visa-Nummer die Reentry-Permit Nummer eintragen, damit der Beamte das sicher sieht. Dabei wird dann deine vorherige Aufenthaltsbewilligung wieder aktiviert. Du bekommst also nicht 30 Tage oder was auch immer neu, sondern nur deine alte Aufenthaltsbewilligung wieder - also die ein/zwei Wochen, die noch verblieben. In der Zeit musst du die Verlängerung erledigen können, sonst kommst du in overstay.
Overstay solltest du - in deiner Situation - unbedingt vermeiden.
Falls das mit der Jahresverlängerung knapp nicht mehr reicht, gibt es noch eine 7 Tage Verlängerung - sozusagen eine Gnadenfrist - in den 7 Tagen muss es dann aber mit der Verlängerung klappen - oder du musst ausreisen.
Also, der langen Rede kurzer Sinn: wenn du das mit dem reentry permit machen willst, solltest du nächstes Jahr 2 Wochen früher nach Thailand reisen als dieses Jahr und die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung in den ersten Tagen nach deiner Ankunft sofort angehen.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)
Herzlichen Dank Thedi! Gehe ich richtig in der Annahme, dass der erste 90 Tage Report hinfällig wird? Ich muss ja um etwa die Zeit die Verlängerung beantragen. Oder muss ich das trotzdem machen?
Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.
Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)
Ich war gerade im Post Office Chom Thian (Jomtien) für die Geldüberweisung an die Botschaft wegen der Rentenbestätigung. War alles easy. Die Lady am Schalter sprach etwas Englisch und hat das Formular für mich ausgefüllt, den Brief frankiert und kassiert. Super Service kann ich nur sagen. Irgendwie läuft alles geschmierter als letzte Saison
Bin gespannt, wie lange es dauert, bis die Rentenbestätigung ankommt.
Bin gespannt, wie lange es dauert, bis die Rentenbestätigung ankommt.
Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.
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