Caveman hat geschrieben:
Fuer Abkoemmlinge eines Deutschen gibt es einfach keine Optionspflicht. Es gibt hier keinen Spielraum fuer die zustaendigen Behoerden.
Werner hat geschrieben:
Du verkennst jedoch einen Grundsatz der Gesetzgebung: Diese wird durch die Politik und die Politiker gemacht.
Also da ist viel politischer Wille dahinter und alles kann sich ständig ändern.
Irgendwie unterhaltsam diese Diskussion, wobei "praxisbezogen", beide recht haben... ;)
Zu Cavemans obige Aussage: Nein es gibt keinerlei Spielraum für die zuständigen Behörden.
Deshalb auch in meinem Fall, "Eindeutschung" der Tochter, keinerlei Widerrede auf der Botschaft.
Von Büro 1, Vaterschaftsanerkennung, ging es direkt in Büro 2, zur Austellung des D Passes.
Gesetze und deren Paragraphen haben dies ermöglicht.
Zu Werners Aussage der "Praxisfall" meiner Frau: 2011 erster Anlauf zum D-Pass (Doppelpass).
Ablehnung, da Doppel-Staatsbürgerschaft in Hessen angeblich nicht möglich. 2013 zweiter Antrag
(nichts hat sich in diesem Zeitraum an Gesetzen geändert), innerhalb von 6 Wochen positive Entscheidung.
Lockeres Gespräch mit dem zuständigen Amtmann des Regierungspräsidiums ergab, das der "Mangelberuf"
ein entscheidenter Faktor zur Genehmigung gewesen sei.
Fazit: Politischer Wille hat Berge versetzt... ;)
Gruß Marburger