@Joe
Es ist schoen, wenigstens eine an Bord zu haben, der wirklich weiss, worum es geht
Was in diesem Zusammenhang fuer manche hier sicher auch von Interesse sein duerfte, ist eine weitgehend unbekannte Regelung fuer Abkoemmlinge von Deutschen, die im Ausland geboren wurden und dort auch weiterhin leben. Deren Abkoemmlinge verlieren naemlich die deutsche Staatsangehoerigkeit, wenn ihr deutsches Elternteil (oder ggf. beide) nicht innerhalb eines Jahres ab Geburt den zustaendigen Behoerden (i.d.R. die deutsche Botschaft im betreffenden Ausland) mitteilen, dass die deutsche Staatsangehoerigkeit beibehalten werden soll. Es handelt sich dabei um eine einfache Erklaerung, nicht um einen Antrag. Diese muss aber unbedingt erfolgen, sonst geht die deutsche Staatsangehoerigkeit des Abkoemmlings verloren.
Wenn ihr in Thailand lebt und hier Kinder habt, erklaert diesen unbedingt, dass sie fuer ihre Kinder innerhalb eines Jahres ab Geburt eine derartige Erklaerung abgeben museen. Wenn sie dies versaeumen, verlieren eure Enkel mit Vollendung des 1. Lebensjahres ihre deutsche Staatsangehoerigkeit.
Weiterhin verlieren eure Kinder ihre deutsche Staatsangehoerigkeit, wenn sie in Thailand FREIWILLIGEN Militaerdienst leisten. Wehrpflicht ist kein Problem, alles, das darueber hinaus geht, fuehrt aber zum Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit.
Gruss
Caveman