Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

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Michaleo
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#51

Beitrag von Michaleo »

Sanukshg hat geschrieben:
Fr 17. Apr 2020, 13:53
Nun ich bin mit meinem Rentenbescheiden 2 Wochen vor Erneuerung der Verlängerung
Und hast Du Dir die aus Deutschland zuschicken lassen?
Und sie kamen zeitgerecht bei Dir an?
Freundliche Grüsse L-)

Sanukshg
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#52

Beitrag von Sanukshg »

Michaleo hat geschrieben:
Fr 17. Apr 2020, 14:02
Sanukshg hat geschrieben:
Fr 17. Apr 2020, 13:53
Nun ich bin mit meinem Rentenbescheiden 2 Wochen vor Erneuerung der Verlängerung
Und hast Du Dir die aus Deutschland zuschicken lassen?
Und sie kamen zeitgerecht bei Dir an?
Der Originalbescheit war von Juni aber den Bescheid habe ich im Oktober machen lassen. War das Jahr davor genauso. Den Original Rentenbescheid wollten die nur damals auf der Botschaft in Berlin haben auf der Immigration hier wollten die nur die Bescheinigung von Hofer.
Gruß aus Pluak Daeng
Ernst
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MuangLai
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#53

Beitrag von MuangLai »

Hallo Michaleo,

Rentenbestätigung wird von der Schweizerbotschaft jeweils umgehend erledigt.

Die Anforderungen dazu werden jeweils nach Anfrage per Mail erteilt. Das sieht dann so aus:

Sehr geehrter Herr .....

Besten Dank für Ihre Mitteilung.

Sollten die thailändischen Behörden als Grundlage für den Aufenthaltstitel eine Bestätigung Ihrer Rente dieser Vertretung verlangen, so können Sie diese wie folgt erhalten:

Bedingungen zur Ausstellung unserer Rentenbescheinigungen sind, dass entsprechende Originaldokumente (AHV und/oder Pensionskasse) vorgelegt werden, die Ihren aktuellen Rentenanspruch ausweisen und nicht älter als 6 Monate sind. Die Dokumente können auch per Fax oder Email direkt von der zahlenden Kasse an die Botschaft gesandt werden.

Sie können Ihre Rentenbescheinigung der Schweizerischen Botschaft auf zwei Arten empfangen:

1.
Persönlicher Besuch am Schalter:
- Schalteröffnungszeiten:

Montag bis Freitag, 09:00 – 11:30 ICT

- Total Gebühr: derzeit THB 1‘240.00
- Zahlungsmöglichkeit: in bar und Thai Baht
- Wartezeit: ca. 15 Minuten

2.

Per Post:
- Total Gebühr: derzeit THB 1‘290.00

- Zahlungsmöglichkeit:
nur Vorauszahlung per Scheck oder Postanweisung

Scheck: einer thailändischen Bank für die "Embassy of Switzerland in Bangkok" ausgestellt.

Postanweisung: Der Beleg Nr. 1 der "Postal Money Order" (in Thai: "ธนาณัติธรรมดา") ist zwingend der Botschaft zuzusenden.
Postal address:
Embassy of Switzerland
P.O. Box 821
Bangkok 10501

Bitte legen Sie ebenfalls eine Kopie der Personalienseite Ihres Passes mit dem Vermerk „Rentenbestätigung“ bei. Ebenso muss die Zustelladresse klar und in lateinischer Schrift vermerkt werden.

- Wartezeit: von der Einzahlung der Postanweisung und Zustellung des Originaldokuments bis zum Erhalt der Rentenbescheinigung,
ca. 2 Wochen.

Der Versand erfolgt an eine Postadresse in Thailand.
Einfach und zuverlässig, funktionierte bei mir bis jetzt immer einwandfrei
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Michaleo
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#54

Beitrag von Michaleo »

Merci, MuangLai, ja, ich habe es nur einmal versucht und da ist es halt schon fälliert. Das war in meinem Fall nicht so schlimm, weil ich eh zurück nach Bern wollte.

Die Pensionskasse oder AHV-Zweigstelle zu bitten, die Rentenbestätigung direkt an die Botschaft zu schicken ist wirklich eine gute Idee, besten Dank für den Vorschlag.
Freundliche Grüsse L-)

grunder9
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#55

Beitrag von grunder9 »

Michaleo hat geschrieben:
Fr 17. Apr 2020, 17:17
Die Pensionskasse oder AHV-Zweigstelle zu bitten, die Rentenbestätigung direkt an die Botschaft zu schicken ist wirklich eine gute Idee, besten Dank für den Vorschlag.
Braucht 4-6 Wochen Vorlauf haben sie mir mal auf der Botschaft gesagt.

Freundliche Grüsse
grunder
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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doldi51
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#56

Beitrag von doldi51 »

Kann jemand von Euch etwas dazu sagen, ob der 90 Tage Report auch online funktioniert??
wenn ja, über welchen Link?
Ich meine vor längerer Zeit wurde das hier schon mal angesprochen. Leider bin ich auch mit der Suchfunktion nicht fündig geworden. :(
Gruß, Dieter.
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thedi
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#57

Beitrag von thedi »

https://extranet.immigration.go.th/fn90 ... acceptTerm

In meinem Bekanntenkreis sagen ein paar, dass es problemlos geht, andere, dass es bei ihnen nicht geht. Es ergibt sich kein klares Muster von Kriterien. Probieren geht über studieren.

Man muss 14 Tage vor Termin den online Antrag stellen, danach regelmässig den Status checken, wenn es bewilligt wurde die Quittung ausdrucken und in den Pass heften - wenn es abgelehnt wurde muss man trotzdem auf sein Immigration Büro.

Ich selbst habe es noch nie probiert. Das online Ding scheint mir mühsamer zu sein als ein Besuch auf der Immigration in Khon Kaen.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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thedi
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#58

Beitrag von thedi »

Massnahmen der Immigration gegen Covid-19 Ansteckungen bei Besuchen von Immigration Offices:
  1. Bis 31. Juli 2020 sind keine 90 Tage Reports zu machen.
  2. Wessen Aufenthaltsbewilligung nach dem 26. März 2020 ausläuft bzw. ausgelaufen ist, kann bis 31. Juli 2020 in Thailand bleiben, ohne die Aufenthaltsbewilligung zu verlängern. Es gibt weder overstay noch Bussen.
Offizielle Ankündigung vom 22 April 2020:
https://thailand.prd.go.th/ewt_news.php ... 2isWwZZvLw

Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Megaman
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#59

Beitrag von Megaman »

Vielen Dank für die Info, Thedi. Aber dort steht nur:
"Dies bedeutet, dass Ausländer, deren Visum ab dem 26. März 2020 abgelaufen ist, die Erlaubnis erhalten bleiben Sie bis zum 31. Juli 2020, ohne eine Verlängerung beantragen zu müssen."
Kann man daraus schließen, daß der 90-Tage-Report und die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis 30.Juli ebenfalls ausgesetzt sind ?
Life is a game let´s play !
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thedi
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#60

Beitrag von thedi »

Megaman hat geschrieben:
Mi 22. Apr 2020, 06:10
dort steht nur:
"Dies bedeutet, dass Ausländer, deren Visum ab dem 26. März 2020 abgelaufen ist, die Erlaubnis erhalten bleiben Sie bis zum 31. Juli 2020, ohne eine Verlängerung beantragen zu müssen."
Das mit den 90 Tage Reports habe ich aus thaivisa.com:
https://forum.thaivisa.com/topic/116081 ... end-visas/
Aus Thaivisa.com
Aus Thaivisa.com
Immigration.jpg.929b634fa5d9c3012e39ca3ebf7a52b2.jpg (91 KiB) 3079 mal betrachtet
Das Bild stammt aus einem Aushang eines Immigration Büros. Übersetzt sind die vier Punkte:

Gültig bis 31. Juli 2020:

Muss die Aufentahltsbewilligung nicht verlängern.
Muss keine 90 Tage Report machen
Keine Gebühren bezahlen
Keine Dokumente vorlegen


----

Ein gutes Beispiel übrigens, wie die Immigration zur allgemeinen Verwirrung beiträgt: auch die sagen zu allem "Visa", auch wenn es eigentlich eine Aufenthaltsbewilligung betrifft. In den Thai Formularen wird aber durchaus auch zwischen Visa und Aufenthaltsbewilligung unterschieden. Nur bei der Übersetzung auf Englisch geht diese Feinheit verloren.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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