Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

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Celmar
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#21

Beitrag von Celmar »

Hoffe, dass meine Frage hierher passt;

Mein Flugplan:
Abflug 21.12.20 ZRH - BKK (Ankunftsstempel BKK 22.12.20 morgens)
Abflug 21.01.21 BKK - ZRH (Ausreisestempel kurz vor Mitternacht 20.01.21)

Gilt das Datum des Ausreisestempels oder des Abfluges?

Überschreite ich somit die 30-Tage-Regelung oder bewege ich mich noch konform?
Möchte nicht unbedingt noch ein Touristenvisum beantragen müssen.

Danke und Gruss
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Joe
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#22

Beitrag von Joe »

Nach dem, was ich an verschiedenen Stellen gelesen habe, zählt die Abflugzeit. Ist diese also nach Mitternacht, muss der Folgetag eingerechnet werden. Formal hast Du also einen Overstay.

Viele sagen dann, das wäre egal - in diesem Fall gibt es einen Overstay-Stempel in den Pass, aber der erste Tag wäre ja noch kostenfrei. Aber zum einen sind das Angaben ohne Gewähr - und zum anderen muss jeder selber wissen, ob er es im Zweifelsfall darauf ankommen lassen möchte...
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Udo Nthani
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#23

Beitrag von Udo Nthani »

Das wurde anfangs Jahr schon sehr angeregt diskutiert in diesem Forum. Guckst Du hier:

viewtopic.php?f=64&t=1413&hilit=Ausreis ... &start=100

Gruß Jan
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thedi
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#24

Beitrag von thedi »

Visa exempt gibt 30 Tage, nicht einen Monat. Die Immigration zählt Ankunfts-Tag und Abflugs-Tag mit. Somit zählen sie 32 Tage. Das wären 2 Tage Overstay und kostet 1000 Baht Busse und gibt einen roten Stempel in den Pass.

Du kannst entweder
  • ein Tourist-Visa in der Schweiz beantragen
  • oder in Thailand auf einer Immigration eine 30 oder 7-Tage Verlängerung beantragen (kosten beide gleich viel: 1900 Baht und braucht ein Passfoto)
  • oder einen Visa-Run machen.
2 Tage Overstay in den Pass gestempelt ist zwar nicht schlimm, aber wenn später irgend was ist, werden sie den Stempel wieder sehen und in vorwurfsvollem Ton erwähnen. Die 1000 Baht sind keine Gebühr, sondern eine Busse.

Schlussendlich ist noch zu erwähnen, dass die einfache Overstay Busse nur beim Immigration-Checkout bei der Ausreise gilt. Falls Du in den 2 Tagen in eine Kontrolle gerätst, wirst Du laut Gesetz verhaftet und es gäbe dann eine Geschichte daraus. Im schlimmsten Fall verpasst Du deswegen noch den Flug und landest im Immigration Detention Center. Ist zwar unwahrscheinlich, aber doch möglich.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Andia
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#25

Beitrag von Andia »

Celmar hat geschrieben:
So 5. Apr 2020, 00:34
Hoffe, dass meine Frage hierher passt;

Mein Flugplan:
Abflug 21.12.20 ZRH - BKK (Ankunftsstempel BKK 22.12.20 morgens)
Abflug 21.01.21 BKK - ZRH (Ausreisestempel kurz vor Mitternacht 20.01.21)

Gilt das Datum des Ausreisestempels oder des Abfluges?

Überschreite ich somit die 30-Tage-Regelung oder bewege ich mich noch konform?
Möchte nicht unbedingt noch ein Touristenvisum beantragen müssen.

Danke und Gruss
Wenn der Einreisestempel am 22.12. rein kommt und der Rückflug am 21.1. ist, ist doch alles gut. Sollte erst am 22.1. abgeflogen werden -ich würde es nicht machen. Der eine Tag (sind ja nur Stunden) Mehraufenhalt lohnt sich nicht für den Ärger den es dann vielleicht gibt. Ausserdem noch etwas Luft wenn Flieger verpasst, kaputt usw.
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Caveman
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#26

Beitrag von Caveman »

Andia hat geschrieben:
So 5. Apr 2020, 02:48
Wenn der Einreisestempel am 22.12. rein kommt ...
... ist der 20.01. der 30. Tag und der 21.01. bereits der erste Tag mit Overstay. 10 Tage im Dezember + 20 Tage im Januar = 20. Januar ist der 30. Tag.

Gruss
Caveman
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Andia
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#27

Beitrag von Andia »

Caveman hat geschrieben:
So 5. Apr 2020, 04:56
Andia hat geschrieben:
So 5. Apr 2020, 02:48
Wenn der Einreisestempel am 22.12. rein kommt ...
... ist der 20.01. der 30. Tag und der 21.01. bereits der erste Tag mit Overstay. 10 Tage im Dezember + 20 Tage im Januar = 20. Januar ist der 30. Tag.

Gruss
Caveman
Ja so ist es. Ich rechne so: Tag der Einreise bei Monaten mit 31 Tagen ist die Ausreise im nächsten Monat minus 1 Tag.
Z.B. Einreisestempel 5.3. Ausreisestempel 4.4.
Warum nicht Tourist Visa vor Einreise für 60 Tage machen? In De für 35€.
Ich liebe Thailand. :-
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Celmar
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#28

Beitrag von Celmar »

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Scheint aber doch wohl nicht gänzlich klar zu sein.

Hätte für die gewählten Tage ein gutes Angebot gehabt und die Urlaubsplanung mit meinem Arbeitgeber wäre auch aufgegangen. Nur habe ich wegen dem einen Tag kein Visum machen wollen.
Habe angenommen, dass der Stempel bei der Immi als Ein- respektive Ausreise gilt. Da der Flughafenbereich danach Niemandsland wäre.

Somit werde ich wohl einen Tag später anreisen;
Abflug 22.12.20 ZRH - BKK Ankunft in Thailand am Morgen 23.12.20
Abflug 21.01.21 BKK - ZRH (Ausreisestempel kurz vor Mitternacht 20.01.21)

Somit komme ich auf 29 Tage, und wenn der Ratschlag von Thedi gilt (nur bezüglich Abreise), dann komme ich auf exakt 30 Tage und kann mir das Visum ersparen.

Gruss aus der bernischen Quarantäne
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Caveman
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#29

Beitrag von Caveman »

Einreise am 23.12. und Rueckflug am 21.01. ergeben genau 30 Tage (9 im Dezember und 21 im Januar).

Gruss
Caveman
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Andia
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen in Thailand

#30

Beitrag von Andia »

Glaub hab einen Denkfehler. So sieht es aus. Solly. :wai:
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