Non-Immigrant O Visa

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Johnboy
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Re: Non-Immigrant O Visa

#221

Beitrag von Johnboy »

Danke , also OA wenn es denn sein sollte
Essen und Beischlaf sind die großen Begierden des Mannes - Konfuzius - oder so
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Caveman
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Re: Non-Immigrant O Visa

#222

Beitrag von Caveman »

Johnboy hat geschrieben:
Do 16. Mai 2019, 02:34
Danke , also OA wenn es denn sein sollte
Na ja, die Huerden liegen schon deutlich hoeher als bei einem O-S oder O-M. So werden zusaetzlich u.a. verlangt:

1. Einkommensnachweis mindestens 1.500 Euro netto/Monat oder Barvermoegen von mindestens 20.000 Euro
2. aerztliches Gesundheitszeugnis, nicht aelter als 3 Monate
3. polizeiliches Fuehrungszeugnis, nicht aelter als 3 Monate
4. Lebenslauf in englischer Sprache

Ob die doch eher geringen Vorteile des O-A gegenueber dem O-M (beide gleicher Preis) diesen Mehraufwand wirklich wert sind? Muss halt jeder selbst wissen.

Gruss
Caveman

Sanukshg
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Re: Non-Immigrant O Visa

#223

Beitrag von Sanukshg »

Caveman hat geschrieben:
Do 16. Mai 2019, 02:27

Das Non Immigrant O-A berechtigt zu einem durchgehenden einjaehrigen Aufenthalt (man muss also zwischendurch nicht raus). Waehrend der Dauer der Visumgueltigkeit (also 1 Jahr) kann man - muss aber nicht - beliebig oft aus- und wieder einreisen, ohne dafuer ein Re-Entry Permit zu benoetigen. Bei jeder Wiedereinreise innerhalb des Gueltigkeitszeitraums gibt es eine neue Aufenthaltgenehmigung fuer 365 Tage.


Ein "O" ohne "A" berechtigt nur zur einmaligen Einreise (O-S) bzw. zu beliebig vielen (O-M). Bei der Einreise gibt es nur eine Aufenthaltsgenehmigung fuer 90 Tage. Bei einem O-M gilt dies auch fuer eine Wiedereinreise innerhalb des Gueltigkeitzeitraum des Viums.

Gruss
Caveman
Nichts anderes habe ich gesagt ich habe immer von Langzeit geschrieben.
Gruß aus Pluak Daeng
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thedi
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Re: Non-Immigrant O Visa

#224

Beitrag von thedi »

Johnboy hat geschrieben:
Do 16. Mai 2019, 02:05
Was ist der gravierende Unterschied A ?
A steht für Approved. D.h. die Botschaft hat kontrolliert und festgestellt, dass der Kunde die Bedingungen einer Jahresaufenthaltsbewilligung erfüllen würde und somit gleich bei der Einreise 365 Tage bekommt, statt 90 Tage mit O ohne A.

Die Konsulate wenden leicht unterschiedliche Kriterien an als die Immigration in Thailand.

Wenn man mal in Thailand ist, gibt es meines Wissens nach bei allfälligen Verlängerungsanträgen der Aufenthaltsbewilligung keinen Unterschied mehr zwischen O und OA.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Johnboy
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Re: Non-Immigrant O Visa

#225

Beitrag von Johnboy »

Und was mach ich bei O ohne A nach 90 Tagen ?
Essen und Beischlaf sind die großen Begierden des Mannes - Konfuzius - oder so
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Caveman
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Re: Non-Immigrant O Visa

#226

Beitrag von Caveman »

Du kannst z.B. die Verlaengerung deiner Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die dafuer zu erfuellenden Voraussetzungen sind denen sehr aehnlich, die du fuer ein O mit A erfuellen musst. Ein polizeiliches Fuehrungszeugnis ist jedoch nicht erforderlich. Bei der Arztbescheinigung bin ich mir hingegen nicht ganz sicher. Die wurde mal verlangt, dann wieder nicht ... keine Ahnung, wie es aktuell aussieht. Ein User hier behauptet zwar, dass das mit einem O ohne A nicht ginge, es machen aber dennoch Tausende genau so und bei denen geht's offensichtlich sehr wohl.

Mit einem O ohne A aber mit M kannst du auch kurz in eines der Nachbarlaender ausreisen, gleich wieder zurueck nach Thailand kommen und erneut eine Aufenthaltsgenehmigung fuer 90 Tage erhalten. Das geht bis zum letzten Tag der Visumgueltigkeit, also 1 Jahr lang.

Gruss
Caveman

Sanukshg
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Re: Non-Immigrant O Visa

#227

Beitrag von Sanukshg »

Es geht ja hier momentan um die Krankenversicherung,wie gesagt meine Meinung sollte doch jeder egal ob für Urlaub oder Langzeit eine Krankenversicherung haben denn es kann jeden treffen und wenn man mal schaut was OP kosten dann sollte keiner es sei denn er hat hunderttausende und ich spreche nicht von Bath eine solche haben.Ich höre ja öfters das kann ich mir nicht leisten nun dem unterstelle ich erst mal das er wenn der Fall eintritt davon ausgeht das die anderen das halt bezahlen sollen,nun dann rate ich dem wiederum dann geh in dein Heimatland da ist die Allgemeinheit auch für Zuständig aber nicht in einem Land wo man zu Gast ist denn die sind sicher nicht für dich zuständig.Wer sowas macht ist in meinen Augen Unverantwortlich.Und wenn ein Land in diesem Fall Thailand das so einführt dann sollte das auch für alle gelten wie gesagt vielleicht kommt es ja hier dann so das man einen bestimmten Betrag als Sicherheit haben muss jetzt macht das neue Gesetz mit den 400000 Bath müssen auf dem Konto bleiben einen Sinn.
Wie gesagt meine Meinung jetzt dürfen die Steine geworfen werden.
Gruß aus Pluak Daeng
Ernst
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Caveman
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Re: Non-Immigrant O Visa

#229

Beitrag von Caveman »

konair hat geschrieben:
Do 16. Mai 2019, 07:06
Es wird konkreter.
Nur um es noch einmal erwaehnt zu haben: Auch hier ist wieder ausschliesslich und ausdruecklich von Besitzern eines Non Immigrant O-A Visums die Rede und nicht auch von anderen Non Immigrant Visa..

Gruss
Caveman

Sanukshg
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Re: Non-Immigrant O Visa

#230

Beitrag von Sanukshg »

konair hat geschrieben:
Do 16. Mai 2019, 07:06
Es wird konkreter.
http://www.nationmultimedia.com/detail/ ... Qg.twitter
Quelle: www.nationmultimedia.com
Das hier geht ja aus dem Artikel hervor "Riesige unbezahlte Rechnungen Beispielsweise haben Ausländer im vergangenen Jahr 3,42 Millionen Arztbesuche gemacht und 680.000 davon nicht bezahlt, während Ausländer im Jahr 2017 3,3 Millionen Arztbesuche gemacht und 565.000 davon nicht bezahlt haben. "
Jetzt frage ich mich haben die Behörden hier mit den Deutschen Ämtern zusammen gearbeitet,denn so einen Blödsinn an Gesetzt kann man nur machen wenn man keine Ahnung hat.Um diese unbezahlten Kosten auszuschließen muss man alle einbeziehen die Einreisen und nicht ein bestimmtes Visa oder glauben die wirklich das jemand der das ganze Prozedere Gesundheitszeugnis-Führungszeugnis-Einkommensnachweis auf sich nimmt anders als andere Visas dann keine Versicherung hat(die es wohl auch geben wird) ich Tippe hier auf die Leute die eben nicht die Voraussetzungen erfüllen begleichen ihre Rechnungen nicht weil es eben Finanziell nicht machbar ist.
Gruß aus Pluak Daeng
Ernst
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