Das ist falsch,
ich habe auch ein O, als pensionierter, und ich bin viele Jahre hier mit jährlichen Verlängerungen.
syntoh
Das ist falsch,
Beitrag von alter mann »
In Deutschland gibt es jedoch beide Visa-Arten. Sowohl das Non-Immigrant O als auch das Non-Immigrant O A. Es sind zwei unterschiedliche Visen und ich denke mal, ob Old Germany oder Swiss spielt keine Rolle.Sanukshg hat geschrieben: ↑Mi 15. Mai 2019, 15:52Ich schreibe halt noch mal was dazu ich denke ihr seid Schweizer da gibt es das O aber die gleichen Bedingungen wie in Deutschland nur wird es hier eben unter O-A geführt für Langzeitaufenthalt warum das so unterschiedlich in Ländern gehandhabt wird weiß ich auch nicht.
Nein, es sind voellig unterschiedliche Visa, egal in welchem Land sie ausgestellt wurden.
Beitrag von konair gelöscht »
Und genau das wird jetzt auch beim Tip bestaetigt, dass es "nur" um OA geht nicht aber um O aber um einiges spaeter als hier also wir sind hier schneller und somit aktuellerCaveman hat geschrieben: ↑Mi 15. Mai 2019, 11:53Nach dem Wortlaut der bisherigen Verlautbarungen geht es nur um O-A Visa, nicht aber auch um andere O Visa. Im Moment scheinst du also (noch?) nicht betroffen zu sein.
Genaueres wird man aber erst sagen koennen, wenn mehr darueber bekannt wird.
Gruss
Caveman
Bei genauerem Hinsehen wird es nur immer skurriler. Inzwischen wurden Statistiken veroeffentlicht, die als Ausloeser fuer die Einfuehrung einer Krankenversicherungspflicht gedient haben sollen. Laut den veroeffentlichten Zahlen stieg die Anzahl der Inhaber eines Non Immigrant O-A Visums von 32 Millionen im Jahr 2016 auf 38 Millionen im Jahr 2018.
Das Non Immigrant O-A berechtigt zu einem durchgehenden einjaehrigen Aufenthalt (man muss also zwischendurch nicht raus). Waehrend der Dauer der Visumgueltigkeit (also 1 Jahr) kann man - muss aber nicht - beliebig oft aus- und wieder einreisen, ohne dafuer ein Re-Entry Permit zu benoetigen. Bei jeder Wiedereinreise innerhalb des Gueltigkeitszeitraums gibt es eine neue Aufenthaltgenehmigung fuer 365 Tage.
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