AtzeAcki hat geschrieben: ↑Do 21. Okt 2021, 05:15
... gibt es da zusätzlich auch die Mindestalterforderung von 50 Jahren ???
Fuer ein Visum und einen Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines thailaendischen Ehepartners gibt es kein Mindestalter. Fuer ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund des Ruhestands ("retired") gibt es ein Mindestalter von 50 Jahren (egal ob mit Thai verheiratet oder nicht). Auch die weiteren Voraussetzungen sind vom jeweiligen Aufenthaltsgrund abhaengig und unterscheiden sich teilweise erheblich voneinander.
Beim Aufenthaltsgrund "Ruhestand" (retired) sind natuerlich keine Nachweise darueber erforderlich, dass du auch gemeinsam mit deiner thailaendischen Ehefrau lebst und die Ehe auch tatsaechlich gelebt wird. Besuche von der Immigration gibt es aber dennoch gelegentlich. Dabei geht es aber wohl hauptsaechlich um die Feststellung, dass du auch tatsaechlich an der angegebenen Anschrift wohnst.
Gruss
Caveman