Jen hat geschrieben:...das war auch vorher schon so, solange das Einkommen daraus im Ursprungsland versteuert wurde , denn gerade Telearbeit ist ja durchaus weit verbreitet....
Tatsächlich habe ich auch lange so gearbeitet. Das war aber nach dem Buchstaben der Thai Gesetze nicht keusch. Laut Buchstabe brauchte es eine Arbeitsbewilligung - und die kann man gar nicht bekommen, weil man in Thailand keinen Arbeitgeber hat ... und nur der Arbeitgeber eine Arbeitsbewilligung einholen könnte. Wie so oft in Thailand: die Gesetze sind nicht so aufeinander abgestimmt wie in DACH. Die Abstimmung geht dann mittelst flexibler Auslegung. Solange man nicht sowieso im Gegenwind steht, gibt es weniger Probleme als man denkt.
Natürlich hatte ich nie ein Problem - allerdings hängte ich das auch nie an die grosse Glocke.
So oder so: wenn man mit Telearbeit oder ähnlicher Arbeit Geld verdient, und dabei in Thailand ist, kann das von Thai Behörden kaum festgestellt werden, sofern man nicht selbst auf sich aufmerksam macht - z.B. mit Werbung. Dieses Geschäftsmodell wird daher von vielen Farangs praktiziert. Der Immigration-Mann in Chiang Mai sagte nun, dass sie damit kein Problem hätten. Nett von ihm, das zu sagen. Denn es war schon immer so und wird auch weiterhin kaum geändert werden können ... sie hätten keine Möglichkeit das zu unterbinden, falls sie das unterbinden wollten. Es interessiert sie aber auch nicht ... und wie gesagt: es war freundlich und nett dass er das so sagte. Rechtlich verbindlich war es natürlich nicht, was er sagte, sonder nur freundlich und nett gemeint. Das war die Botschaft: wir sind flexibel und haben nichts gegen die Guten, nur die Bösen wollen wir weg schicken.
Bei den Steuern ist die gesetzliche Lage etwas anders: da ist laut Thai Gesetz das gesamte Einkommen zu versteuern, wenn man mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand ist. Im Ausland erworbenes Einkommen ist auch in Thailand zu versteuern sofern das Geld im gleichen Jahr nach Thailand transferiert wird. Hingegen gilt Geld das länger als ein Jahr auf einer Bank im Ausland lag, und erst dann nach Thailand überwiesen wird, als Vermögenstransfer der in Thailand steuerbefreit ist. Steuern, die in DACH bezahlt wurden, könnten laut Doppelbesteuerungsabkommen in Thailand wieder abgezogen werden - man bezahlt also in Thailand nur die Differenz zum höheren Steuersatz gegenüber DACH nach. Details siehe Doppelbesteuerungsabkommen.
Da sich schwer feststellen lässt, welcher Euro wann auf ein Bankkonto im Ausland kam, und dann nach Thailand überwiesen wird - d.h. zu unterscheiden, was Vermögenstransfer und was Einkommen ist, hat sich bei den Thai Steuerämtern die Praxis ergeben, dass Rentner mit Non Immigrant Visa ihr Einkommen aus dem Ausland nicht versteuern müssen, auch wenn sie länger als 180 Tage in Thailand sind und sogar auch wenn ihre Rente direkt nach Thailand überwiesen wird und/oder sie ihre jährliche Aufenthaltsbewilligung mit einem Rentennachweis verlängern. Diese Praxis ist zwar nicht im Gesetz so festgeschrieben, wird aber seit Jahren so gehandhabt. Einmal mehr: sie sind flexibel.
Da ich gegenüber Flexibilität immer etwas vorsichtig bin, mache ich meine Verlängerungen der Aufenthaltsbewilligung mit 800'000 auf der Bank, nicht mit Rentennachweis. Denn Flexibilität ist eben doch flexibel ... und man weiss hier ja nie, wann ein nächster General mit hau-ruck Lösungen das Ruder übernimmt ... ist alles eben etwas flexibel in Thailand.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi