Restriktionen für Visa Runs

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Michaleo
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Re: Restriktionen für Visa Runs

#131

Beitrag von Michaleo »

tom hat geschrieben: Primär geht es ja um die Auszahlung von den Geldern bei einem Hauskauf in der Schweiz.
Ach so.
Ich meinte, es geht um den kapitalisierten Bezug zwischen 58 und 65- jährig im Allgemeinen.
Freundliche Grüsse L-)
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chang58
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Re: Restriktionen für Visa Runs

#132

Beitrag von chang58 »

Michaleo hat geschrieben:
tom hat geschrieben: Dass wir Schweizer hier gegenüber unseren deutschen Freunden Vorteile haben ist klar.
Und wir müssen uns hier sicher weniger Gedanken machen.
Ich bin mir nicht sicher, ob man das so einfach darstellen kann.
Wir haben ja die viel höheren Fixkosten als unsere Deutschen Nachbarn, und die grössere Selbstverantwortung.
Z.B. müssen wir Zahnsanierungen oder Gleitsichtbrillen selber bezahlen, und die Steuerbelastung ist nicht wirklich tief.
Was meinst du mit größerer Selbstverantwortung Michaleo.
Verstehe ich nicht so ganz.
Zahnsanierungen, Zahnersatz und Brillen müssen wir auch selber bezahlen.
Es sei denn, man holt sich eine Brille von Fielmann zum Nulltarif.
Selbst da muß man noch eine Versicherung von ca. 50€/Jahr abschließen.
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thedi
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Re: Restriktionen für Visa Runs

#133

Beitrag von thedi »

tom hat geschrieben:...dass bei der erwähnten Pensionskassengelder schlicht und einfach die Hälfte den Personen gehört, welche sie einbezahlt haben. ...
Eigentlich gehört das ganze angesparte Kapital dem zukünftigen Pensionär - denn die Arbeitsgeberbeiträge gehören auch ihm.

Arbeitsgeberbeiträge wurden bei der Einführung der Pensionskassen-Pflicht 'erfunden' um die Beitragszahlung zu regeln. Die Arbeitgeber waren der Meinung, dass die Beiträge vom Lohn abgezogen werden sollten, die Arbeiter, dass der Arbeitgeber das bezahlen soll und der Betrag in der Lohntüte gleich bleibt. Der gutschweizerische Kompromiss war also 50:50 - Arbeitgeberbeiträge und Arbeitnehmerbeiträge. Natürlich ist das in einigen Betrieben nicht mehr so: Arbeitgeber übernehmen dort z.B. 70%. So oder so ist das ganze aber eigentlich längst irrelevant, denn der Lohnempfänger hat einfach seinen Nettolohn und der Arbeitgeber verrechnet den Bruttolohn in seiner Buchhaltung.

Trotzdem gehören dem Arbeitnehmer 100% des angesparten Kapitals.

Kompliziert wird die Situation dadurch, dass viele Pensionskassen höhere Leistungen (und Beträge) anbieten als gesetzlich vorgeschrieben ist. Dieser übergesetzliche Anteil untersteht anderen Regeln als die Minimalversicherung.

---

Beim Vorschlag für ein Verbot von Kapitalbezug ging die Initiative von Sozialämtern aus, die feststellten, dass es eine neue Masche von Sozialbetrug gibt: man bezieht das Rentenkapital (2. Säule) zu 100% als Kapitalauszahlung und spekuliert damit mit hohem Risiko an der Börse. Gewinnt man, macht man einen fetten Gewinn und streicht den ein. Verliert man aber, dann lebt man in der Schweiz mit nur AHV unter dem Existenzminimum - und hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Der Staat trägt also das Risiko.

Die erste Idee der Sozialämter war, bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen, Kapitalbezug zum Vermögen zu rechnen. Egal ob die im Kasino verspielt wurden oder in einem Bordell verjubelt wurden - oder immer noch vorhanden sind. Das wurde vom Bundesgericht gestoppt. (Wieder einmal das Bundesgericht...).

Da diese Methode momentan Schule zu machen scheint, war der nächste Versuch der Sozialämter, den Kapitalbezug zu begrenzen oder zu verbieten. Pensionskassen sollen der Altersabsicherung dienen und kein Spielgeld sein. Das wurde dann von Gegnern der Idee im Parlament und den Medien zerredet: die sagen nun, dass Pensionskassen-Sparkapital auch nicht mehr zum Häuslebau als Eigenkapital verwendet werden könne. Das war nie im Sinne der Erfinder - denn ein Eigenheim ist auch eine Art von Altersabsicherung - schaffte aber Stimmung gegen die eigentlich richtige Idee.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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thedi
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Re: Restriktionen für Visa Runs

#134

Beitrag von thedi »

Warum man eher mehr als 800'000 Baht auf einer Thai Bank haben sollte
  • Mangelnde Haftpflichtversicherungen für Autofahrer. Sie bezahlt meist nur wenn der Fahrzeughalter am Steuer war und dann auch nur homöopathische Summen - der Rest ist nicht versichert. Dass kann einen auch betreffen, wenn man über den Haufen gefahren wird! http://www.isaan-thai.ch/viewtopic.php?f=54&t=504
  • Krankenversicherungen bieten nicht attraktive Verträge an. In jedem Vertrag gibt es Fall-Limiten, Ausschlüsse von Vorerkrankungen oder teuren Behandlungen usw. Mehrkosten sind nicht gedeckt und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Mit etwas mehr Geld auf der Bank kann man sich unter Umständen eine unattraktive Versicherung sparen. http://www.isaan-thai.ch/viewtopic.php?f=54&t=1199
  • Haftpflicht und Nichtverfolgung durch die Polizei im Falle eines Falles. Wenn sich Täter und Opfer gütlich einigen können, wird die Polizei von einer Verfolgung absehen. Bedingung ist, dass die geschädigte Partei innert 3 Tagen mit Bargeld entschädigt wird. Das hat nichts mit Korruption zu tun, sondern ist eine Sonderheit der Thai Gesetze. Die Polizei versucht oft solche Regelungen zu vermitteln und wird auf jeden Fall bei der Bezahlung als Zeuge fungieren. Geht aber nur, wenn es innert 3 Tagen erfolgt. Danach geht der Fall zur Justiz und dort mahlen die Mühlen langsam aber erbarmungslos. Eine solche Zahlung kann auch dann sinnvoll sein, wenn man sich selbst unschuldig fühlt, aber alle anderen das anders sehen. Denn Thai Gefängnisse sind nicht wohnlich, egal ob man zu Recht oder Unrecht dort einsitzt.
Das sind drei Gründe (es gibt noch mehr), warum ich sage, dass jedermann, der mit dem Gedanken vom Lebensabend in Thailand spielt, sich frühzeitig um ein vernünftiges finanzielles Polster kümmern sollte. Ein Betrag von 2 Mio Baht ist nicht unrealistisch. Für Schweizer ist die Säule 3a dafür sozusagen vorbestimmt. Vielleicht reicht es dann nicht mehr für einen neuen Fortuner ... da muss sich jeder selbst überlegen, wie er die Prioritäten setzen will.

Und natürlich geht es auch ohne. Mann kann auch ohne Helm Motorrad und ohne Sicherheitsgurt Auto fahren ... machen doch die Thais alle auch so :))

Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Michaleo
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Re: Restriktionen für Visa Runs

#135

Beitrag von Michaleo »

chang58 hat geschrieben:Zahnsanierungen, Zahnersatz und Brillen müssen wir auch selber bezahlen.
Ach so, Entschuldigung, dann hatte ich das falsch in Erinnerung.
Freundliche Grüsse L-)
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Derk
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Re: Restriktionen für Visa Runs

#136

Beitrag von Derk »

Samuel hat geschrieben:Was mich etwas nachdenklich macht ist die Tatsache, dass dieses Forum - Stand heute - 168 Mitglieder hat, und sich gerade mal einer, nämlich @Derk, als Direktbetroffener geoutet hat. Von den anderen, die in diesem Thread mitgeschrieben haben, ist offenbar keiner vom "Crackdown on Visa-Run" betroffen.
  • Also was soll die ganze Aufregung?
Ich denke mal ich bin der einzige der korrekt nach Gesetzeswortlaut gehandelt hat und sich aus Thailand verzogen hat, da ich ohne Bindung war.
Mit Freundin wäre ich wohl auch noch solange möglich den Touri-Visa-Weg gegangen oder hätte mir so noch möglich ein ED-Visum geholt.
Es heisst aber nicht, dass ich der einzig Betroffene gewesen bin ;)

Bye,
Derk

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Re: Restriktionen für Visa Runs

#137

Beitrag von Jen »

tom hat geschrieben:
chang58 hat geschrieben:Es gibt nicht viele die die 800000Bath nachweisen können.
Dies sind aktuell gerade mal etwa 18'500 EUR oder 22'500 CHF... Meine Einschätzung ist diesbezüglich vielleicht etwas naiv... aber sollte nicht jeder Auswanderer zumindest diesen Betrag irgendwie auf der Seite haben? Schon nur aus Sicherheitsgründen wenn in Thailand mal alle Dämme brechen sollten und es eine Rückkehr nach DACH oder wohin auch immer geben sollte? Meine Bedenken beruhen da mehr auf der Tatsache, dass man dieses Geld auf einer Thai-Bank parkieren muss. Und in der Ungewissheit wass passiert, wenn diese Bank plötzlich Probleme kriegen sollte...

Gruss Tom
sollte man haben, aber schon mal versucht diese 800000 Baht wieder in Eur oder Franken umzutauschen ;)
tom hat geschrieben:Ja klar, Michu... aber wenn ich mir beispielsweise als 55-jähriger Schweizer die Pensionskassengelder bar auszahlen lasse, dann komme ich von Null auf sofort auf ein paar Millionen Baht welche mir zur Verfügung stehen. Ich denke diese Möglichkeit haben unsere deutschen Freunde eben nicht. Deshalb schrieb ich von Vorteil für uns.

Gruss Tom
das ist richtig, wir koennen uns nur private Lebensversicherungen auszahlen lassen, eine Pensionskasse gibt es so eher nicht. Und auch bei der Altersrente wird ja prozentual was abgezogen wenn du den Wohnsitz im Ausland angibst, weil du ja angeblich billiger lebst ;)

Aus meiner Sicht finde ich eben das es bei weiten ueberzogen ist was der Thaistaat sich als Visumsbedingung ausgedacht hat, denn es gibt ja nicht mal einen Schutz der Ehe. Wenn der Mann nicht genug Rente ist die Ehe beendet, da er kein Visum bekommt, ich weis nicht gibt es das sonst noch wo auf der Welt?

hannes
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Re: Restriktionen für Visa Runs

#138

Beitrag von hannes »

Jen hat geschrieben:aber schon mal versucht diese 800000 Baht wieder in Eur oder Franken umzutauschen ;) ?
Super Rich macht das
Du kannst auch nach DACH überweisen - funxt einwandfrei

gruß
hannes
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Udo Nthani
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Re: Restriktionen für Visa Runs

#139

Beitrag von Udo Nthani »

Und auch bei der Altersrente wird ja prozentual was abgezogen wenn du den Wohnsitz im Ausland angibst, weil du ja angeblich billiger lebst ;)
Ist zwar off Topic aber....

....Ich hatte gestern meinen "PK Fritzen" (Basler Versicherung) im Büro, bei mir gibt es keine Kürzungen egal ob der Wohnsitz Schweiz oder Ausland ist. Auch sei ich für die Versicherung ein schlechtes Geschäft, da ich zwischen Rente oder Kapitalbezug wählen kann, alte Männer mit jungen Frauen wählen immer die Rente von welcher nach deren Ableben den noch jungen Frauen lebenslänglich 70% davon weiter bezahlt werden müssen. :D :D :D me like that very big

Gruss Jan
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Joe
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Re: Restriktionen für Visa Runs

#140

Beitrag von Joe »

Bei Betriebsrenten ist es teilweise so ähnlich wie bei Eurer 3. Säule. Bei meinem Arbeitgeber habe ich später die Wahl zwischen Sofortauszahlung (was steuerlich eher ungünstig ist), einer Auszahlung über 5 Jahre (was steuerlich günstiger ist) oder einer Auszahlung als Rente, d.h. monatlicher Betrag bis Lebensende. Entscheiden muss ich mich erst, wenn es dann so weit ist.
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