B.E. 2551 (2008)
Aktuell macht sich in Udon Thani wieder mal Verunsicherung breit. Es heisst, die Immigration habe vermehrt einen Blick auf Ausländer, die ohne Arbeitsbewilligung ihrer Gattin im Geschäft helfen. Man hört von einem Fall, bei dem ein Farang seiner Gattin beim ausladen von Wareneinkäufen für das Restaurant der Gattin geholfen habe und dabei von der Immigration beobachtet wurde. Der Farang habe sich gegen eine grössere Summe freikaufen können (müssen).
Arbeiten ohne Arbeitsbewilligung ist in Thailand kein Kavaliersdelikt, sondern - wie in anderen Ländern auch - strafbar.
Übersicht > thaiworkpermit.com
Das Arbeitsgesetz (Stand 2008) > PDF downloaden
Ausschaffung / Blacklist
Ich habe schon mehrfach gehört, dass erwischte Farangs ausgeschafft werden. Die Ausschaffungsfrist betrage 30 Tage. Dabei werde auf die persönliche Situation keine Rücksicht genommen (Thai-Wife, Kinder, Haus, Auto, etc.). Zudem werde eine Einreisesperre von 99 Jahren verfügt (Blacklist). Das Arbeitsgesetzt ist in dem Punkt etwas vage:
Section 51. An alien who engages in work without having the permit shall be liable to imprisonment for a term of not exceeding five years or to a fine from two thousand Baht to one hundred thousand Baht or to both.
In the case where the accused under paragraph one wilfully departs the Kingdom within the period specified by the inquiry official, but not more than thirty days, the inquiry official may settle the case and causes that alien to depart the Kingdom.
- Weiss jemand aus dem Forum dazu mehr?