Wie muss ein Brief versendet werden, wenn es um Rechtstreit geht?

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mungg
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Wie muss ein Brief versendet werden, wenn es um Rechtstreit geht?

#1

Beitrag von mungg »

Weiss jemand, wie in Thailand ein Brief versendet werden muss, wenn es um Rechtstreitigkeiten geht. Es geht darum, dass der Brief zu einem späteren Zeitpunkt als Beweis anerkannt wird.

Schickt man den einfach mit eingeschriebener Post wie in der Schweiz? Muss man etwas speziell beachten? Muss man beweisen, dass auch der benannte Brief drin war durch z.B. Fotos oder ähnlich?

@Thedi? Weisst du was? :x
Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.

Fredfeuerstein
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Re: Wie muss ein Brief versendet werden, wenn es um Rechtstreit geht?

#2

Beitrag von Fredfeuerstein »

Ich musste früher öfter einen Briefzugang sicher beweisen können, dass der Brief zugegangen ist, und dass der Inhalt der war, der von mir intendiert war. Dazu habe ich mich eines Gerichtsvollziehers bedient. Den Brief an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des Amtsgerichts geschickt, und um Zustellung durch Gerichtsvollzieher gebeten. Das kostete ein paar Euro und war 100% gerichtsfest.
Um diese Frage hier für Thailand zu beantworten, würde ich nur einen Rechtskundigen befragen, viel zu gefährlich, dass du sonst unzutreffende Auskunft bekommst.
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mungg
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Re: Wie muss ein Brief versendet werden, wenn es um Rechtstreit geht?

#3

Beitrag von mungg »

Hier die Antwort des Anwalts:
Damit eine Zahlungsaufforderung schliesslich gerichtsverwertbar wäre, müsste diese in Thailändischer Sprache und (leider) bestenfalls auch von einem Thaianwalt per EMS an die Gegenpartei geschickt werden. Bei EMS erhält man einen Rückschein und man kann die Zustellung auch online nachvollziehen.
Vielleicht kann das sonst jemand mal brauchen.
Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.
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Michaleo
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Re: Wie muss ein Brief versendet werden, wenn es um Rechtstreit geht?

#4

Beitrag von Michaleo »

mungg hat geschrieben:
Mo 22. Jan 2024, 11:59
Hier die Antwort des Anwalts: (...)
Ziehst Du das durch?
Freundliche Grüsse L-)
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