Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

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thedi
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#11

Beitrag von thedi »

Bei öffentlich-rechtlichen Pensionskassen: keine Rückerstattung der Quellensteuern.

Da Renten wie auch Kapitalbezug von öffentlichen Pensionskassen in der Schweiz besteuert werden, können allfällige Quellensteuern nur dann zurück verlangt werden, wenn man noch in der Schweiz gemeldet ist, dort Steuern bezahlt und eine Steuererklärung einreichen kann, auf der das Einkommen deklariert ist.

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MuangLai
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#12

Beitrag von MuangLai »

Ich habe im Jahr 2009 mein Pensionskassenguthaben auszahlen lassen. Die Quellensteuer wurde abgezogen und die Pensionskasse hat mir mitgeteilt, welches Steueramt dafür zuständig ist. Danach bekam ich ein Formular, welches ich ausgefüllt und gestempelt von den dafür zuständigen Behörden in Thailand an das zuständige Steueramt schicken sollte.

Nun begannen die Schwierigkeiten, wie thedi angetönt hat. Zum einen erkundigte ich mich in Thailand nach Möglichkeiten, wie andere dies handhabten. Ich stiess auf Firmen, die da hilfreich beim Organisieren sein würden, die wollten dafür jedoch Geld. Und eine Quelle berichtete, dass man es auch selbst machen kann, wenn man etwas Zeit und eine gewisse Hartnäckigkeit an den Tag legen kann.

Ich war damals noch neu in Thailand und hatte Zeit und beschloss, es selbst zu machen. Also Formular ausgefüllt und in die englische und thailändische Sprache übersetzen lassen. Damals gab es ja gerade einen Beschluss der damaligen Regierung, dass englisch als zweite Amtssprache anerkannt sei.

Nun, ich fand schnell die entsprechende Behörde. Bei mir war es die für meinen Wohnsitz zuständige Amphoe, welche zum Glück eine „Amphoe Mueang“ war. Es war nicht das Steueramt, sondern ich versuchte es auf dem Einwohneramt, welches sich nach meiner Erklärung des Falls für zuständig erklärte. Man sagte mir dort, als Rentner würden sie bestätigen, dass ich dort angemeldet sei und alle entstehenden Pflichten erfülle.

Doch englisch war nicht gefragt. Die Begründung des Amtschefs war, hier könne niemand englisch, also unterschreibe man nichts, was man nicht lesen könne. Doch da ich das Formular auch in Thai hatte, konnte er nicht mehr ausweichen, zumal eine Mitarbeiterin, die den Sinn meines Antrages begriff, ihm gut zuredete und ich nach einer Woche die Unterschrift und den Stempel auf dem thailändisch übersetzten Formular erhielt. Ich liess das „thailändisch geschriebene und gestempelte“ Formular auf dem Thaikonsulat in Basel noch auf Deutsch übersetzen und beglaubigen und schickte es an das zuständige Steueramt.

Und nach etwa zwei Wochen war der abgezogene Betrag der Quellensteuer auf mein Konto in der Schweiz überwiesen. Kosten entstanden mir nur für die Übersetzungen.

Gruss MuangLai

Kurt
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Re: Steuern für Farang Rentner in Thailand

#13

Beitrag von Kurt »

thedi hat geschrieben:Wie ist das mit unseren Steuern nach Thai Steuergesetz?

Das Thai Steuergesetz http://www.rd.go.th/publish/6045.0.html besagt:



1.)
Wir fallen also laut Steuergesetz in die Kategorie "resident". Das bedeutet dass auch unsere Renten in TH versteuert werden müssten.

2.)
Das schenkt uns der Thai Staat. Ein herzliches "Danke" ist durchaus angebracht. Statt nur immer schimpfen über Doppel-Pricing und so. Entgegen des Buchstabens des Gesetzes werden wir als "non-resident" behandelt. Zum "warum" gibt es nur Vermutungen:


3.)
Tatsache ist, niemand weiss genauers. Kurt meint sogar, dass es schlafende Hunde gäbe. Ich glaube nicht dass diese Umstände den Profis in den Behörden nicht bekannt sind. Sie sind mit Sicherheit gewollt. Aber offensichtlich nimmt sich auch niemand die Mühe das klar und deutlich zu sagen.

4)
Rechtssicherheit zu schaffen ist keine primäre Bestrebung von Thai Behörden. Was wie alles so seine Vor- und Nachteile hat. Auf jeden Fall ist es aber eine Tatsache, mit der man sich arrangieren muss, wenn man hier leben will.

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1.)
Wir Schweizer muessten also, wenn die Thai's das wollen = hier Steuern zahlen !

2.)
Grundsaetzlich "schenken" die Thai's uns nichts, bisher haben sie einfach nur den
enormen Aufwand gescheut.

3.)
Wenn man den "Trend" der letzten 3 Jahre beobachtet, dass Thai-Behoerden nach
und nach FARANG-Firmen "untersuchen" und meist, wenn auch konstruiert, "etwas"
finden, nur um diese zu schliessen.

Im Visier sind :
- Thai-Farang Firmen (51%/49%), x-welche Branchen.
- Farang Vermieter von "Guest-House" und CONDO.

4.
Rechtssicherheit ? War noch nie gesichert ! Unter der ARMY / Militaer-Gerichten /
Art. 44 usw. ueberhaupt nicht mehr.
Doppelbesteuerungs-Abkommen hin oder her !

Wenn die Thai's die Farang-Rentner "neu entdecken", koennen sie einfach, laut
Art. 44 ab 1.Juni 2016 zu jeder "Jahres-Verlaengerung" eine PAUSCHAL-STEUER
oder eben QUELLEN-STEUER erheben.

So einfach !

Leider !
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Samuel
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#14

Beitrag von Samuel »

thedi hat geschrieben:Quellensteuern zurück fordern: bei Kapitalbezug von einer privatrechtlichen Pensionskasse.
Es gibt auch hier im Forum Leute die das schon gemacht haben.
Vielleicht möchte einer von denen mehr über die Details berichten?
Wie das funktioniert haben @Grunder9 und ich hier beschrieben > Link
:wai:
Gruss
Sam UTH
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Michaleo
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#15

Beitrag von Michaleo »

Steuern zu zahlen ist für das private Haushaltbudget natürlich eine Belastung und daher unangenehm.
Andererseits sind Einnahmenssteuern sozial gerechter als die indirekten Steuern.
Bei der weit verteilten Armut in Thailand wäre es ja ein guter Schritt, jene zu besteuern, die auch von der Infrastruktur des Landes profitieren.

Ich meine natürlich nur unter der Bedingung, dass die Steuern angepasst sind und nicht in die Korruption fliessen, sondern in Schulbildung, Medizinische Versorgung und solche Sachen.
Freundliche Grüsse L-)
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Samuel
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#16

Beitrag von Samuel »

Sorry wenn ich das so frei heraus sage - aber können wir in diesem Thread mal ausnahmsweise auf philosophische Diskussionen verzichten und uns darauf beschränken wie das mit den Steuern in Thailand funktioniert, also einen reinen Sachthread (Knowhow-Artikel) bauen?
:-?
Gruss
Sam UTH
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thedi
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#17

Beitrag von thedi »

Altersvorsorge, Dritte Säule (3a) Auszahlung noch in der Schweiz oder nach Abreise?

Wie funktioniert ein 3a Vorsorgekonto?

Bei der Dritten Säule handelt es sich um ein Programm mit dem individuell etwas Geld angespart werden kann, das dann im Alter zur Ergänzung der anderen beiden Säulen dienen soll (AHV und Pensionskassen). Man kann jährlich einen Betrag (Obergrenze ca 6500 CHF für Leute mit Pensionskasse) in ein spezielles sog. 3a Vorsorgekonto einzahlen. Dort gibt es einen Vorzugszins und vor allem: der einbezahlte Betrag kann bei der Steuererklärung beim Einkommen abgezogen werden. Man versteuert das Geld also vorläufig noch nicht.

Versteuert wird es erst, wenn das Konto aufgelöst und damit das angesparte Geld ausbezahlt wird. Ein Konto kann nur als ganzes aufgelöst werden. Teilbezüge sind nicht erlaubt. Dies ist auch nicht jederzeit möglich, sondern nur wenn man sich entweder ins Ausland abmeldet (auswandert) oder nachdem man das Alter von 60 Jahren (59 für Frauen) erreichte. Wenn man nach dem 65-Geburtstag nicht mehr weiter arbeitet (AHV Beiträge bezahlt), muss das Konto aufgelöst werden, spätestens mit 70.

Der Zeitpunkt, an dem das Konto aufgelöst wird bestimmt, wo und zu welchen Bedingungen das Geld nun versteuert werden muss. Und zwar ist der Wohnsitz entscheidend.

Die Bank, welche das 3a Konto verwaltet, verlangt bei der Auflösung eine Wohnsitzbestätigung einer Schweizer Gemeinde. Wenn die nicht vorgelegt werden kann, wird eine Quellensteuer abgezogen. Diese Quellensteuer kann zurück gefordert werden, wenn man nachweisen kann, dass dieses Geld am Wohnort als Einkommen versteuert wurde.


Versteuern in der Schweiz

Wenn man zum Zeitpunkt der Auflösung des 3a Vorsorgekonto in der Schweiz angemeldet ist, wird das Geld zu einem speziellen Vorzugssatz besteuert. Der kann von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein. 2012 war das in Meilen, Kanton Zürich, 6% pauschal auf das ganze Geld. Das ist deutlich weniger als die Quellensteuern wären, wenn man sich schon abgemeldet hätte. Es ist auch deutlich weniger als man zur Zeit der Spareinlage für dieses Geld an Steuern bezahlt hätte. Mit anderen Worten: es ist ein vorteilhaftes Angebot.

Es ist auch fair, denn das Geld hat man zwar verdient, aber noch nie als Einkommen versteuert. Das kommt eben erst jetzt - zu einem vorteilhaften Steuersatz.

Wer das noch etwas mehr ausreizen möchte, der kann sich für den Zeitpunkt der Kontoauflösung in eine steuergünstige Gemeinde um melden.


Versteuern nach der Abmeldung in der Schweiz - neuer Wohnsitz Thailand

Ohne Wohnsitzbestätigung einer Schweizer Gemeinde, wird von der Bank eine Quellensteuer abgezogen. Den Steuersatz weiss ich nicht mehr - ich erinnere mich nur noch, dass er deutlich höher als der von der Gemeinde angebotene Sondersteuersatz war.

Diese Quellensteuer kann man zurück fordern, wenn man nachweisen kann, dass das Geld am Wohnort (in Thailand) versteuert wurde. Bis vor ein paar Jahren, reichte auch hier, dass man nachweisen konnte, dass das Geld dort deklariert wurde. Nun hat das aber geändert: man muss zeigen, dass man dafür Steuern bezahlte.

Das ist im Falle von Thailand problematisch. Die Steuersätze wären hier mit der Progession viel zu hoch. Einen Vorzugssteuersatz gibt es hier natürlich nicht. Richtig versteuern käme in Thailand viel teurer als in der Schweiz.

Der Steuersatz Null von Thailand funktioniert offensichtlich nicht mehr. Die Schweizer Behörden behandeln das zwar von Kanton zu Kanton etwas verschieden, aber auch Steuerbeamte koordinieren sich über Kantonsgrenzen hinaus und nicht vergessen - es gibt dort keine schlafenden Hunde: Steuerbeamte sind Profis, die auch alle Tricks kennen.

Vor ein paar Jahren haben im Internet verschiedene Rechtsberater damit geworben, dass sie bei der Rückforderung von Quellensteuern auf 3a Vorsorgekonto Auszahlungen behilflich seien. Zum Teil ganz günstig, zum Teil weniger günstig. Aber so oder so: diese Werbung sucht man heute vergebens.


Quintessenz

Wer den Weg des geringsten Widerstandes vorzieht, versteuert die 3a Gelder noch in der Schweiz, bevor er sich abmeldet. Damit das problemlos über die Bühne geht, ist es wichtig, die folgende Reihenfolge einzuhalten:
  1. Wohnsitzbestätigung bei der Wohngemeide holen
  2. Damit zur Bank, und 3a Vorsorgekonto auflösen
  3. Erst wenn das durch ist, das Geld auf einem anderen Konto angekommen ist, sich bei der Gemeinde ins Ausland abmelden
Wer gerne etwas gambelt, und eine allfällige Niederlage auch mit einem Lächeln wegstecken kann, für den gibt es immer noch den Weg: zuerst abmelden, dann 3a Vorsorgekonto auflösen.

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Kurt
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#18

Beitrag von Kurt »

thedi hat geschrieben:Altersvorsorge, Dritte Säule (3a) Auszahlung noch in der Schweiz oder nach Abreise?

Wie funktioniert ein 3a Vorsorgekonto?



Versteuern nach der Abmeldung in der Schweiz - neuer Wohnsitz Thailand


Diese Quellensteuer kann man zurück fordern, wenn man nachweisen kann, dass das Geld am Wohnort (in Thailand) versteuert wurde. Bis vor ein paar Jahren, reichte auch hier, dass man nachweisen konnte, dass das Geld dort deklariert wurde.



Wer gerne etwas gambelt, und eine allfällige Niederlage auch mit einem Lächeln wegstecken kann, für den gibt es immer noch den Weg: zuerst abmelden, dann 3a Vorsorgekonto auflösen.

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@thedi : Quellensteuer der 3.Saeule zurueck ? Bist du sicher ?
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thedi
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#19

Beitrag von thedi »

Kurt hat geschrieben:@thedi : Quellensteuer der 3.Saeule zurueck ? Bist du sicher ?
Mein Wissensstand ist Mai 2012. Damals liess ich mich vom Chef des Steueramtes in Meilen beraten, weil ich nach Thailand auswandern wollte. Ich entschied mich damals das Vorsorgekonto 3a noch vor der Abmeldung aufzulösen und somit in der Schweiz zu versteuern.

Der Chef des Steueramtes bestätigte aber, dass die Quellensteuer zurück gefordert werden könnte, da das Geld laut Doppelbesteuerungsabkommen primär im Wohnsitzland zu versteuern ist (was das genau bedeutet siehe im entsprechenden Artikel oben). Allerdings erwähnte er auch, dass speziell im Falle von Thailand, eine reine Deklaration beim Steueramt in Thailand nicht mehr genüge.

Meine Interpretation war damals, dass sich die Schweizer Steuerbehörden in diesem Fall für eine strikte Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommen entschieden haben: sie würden in Thailand bezahlte Steuern für dieses Geld nur anrechnen.

Kommt aber alles aufs gleiche hinaus: den Trick versucht heute niemand mehr - das Loch wurde gestopft.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

Kurt
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#20

Beitrag von Kurt »

Gibt es denn Jemand hier im Forum, der die Quellen-Steuer auf
Kapital-Auszahlung 3.Saeule zurueck bekommen hat ?
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