Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

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Samuel
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#21

Beitrag von Samuel »

thedi hat geschrieben:Rechtlich Grundlagen
https://www.admin.ch/opc/search/?text=t ... ompilation hier ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Thailand. Publiziert von der Bundesverwaltung - also voll offiziell. Es ist ein juristischer Text, den Normalsterbliche nicht geniessen können.
Hier noch zur Ergänzung (Dokumentation) das Originalabkommen vom 19.12.1996 in Englisch > PDF Download
Quelle: http://www.rd.go.th/publish/766.0.html
:wai:
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Sam UTH
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thedi
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#22

Beitrag von thedi »

Abmelden in der Schweiz und Steuern bezahlen.

Wenn man sich in der Schweiz abmelden will, bekommt man von der Einwohnerkontrolle ein Formular, mit dem man zum Steueramt geht - typischerweise Türe vis a vis - um dort eine Bestätigung gestempelt zu bekommen, die besagt, dass man das mit den Steuern in Ordnung gebracht hat.

Natürlich fehlen dann oft noch einige Unterlagen - wie Kontoabschlüsse, letzte Lohnausweise wenn man bis zum letzten Tag arbeitete usw. Daher empfiehlt das Steueramt jeweils, dass man einen Stellvertreter benennt, der autorisiert ist um am nächsten normalen Termin (nächsten Winter) für mich eine Steuererklärung auszufüllen und einzureichen. Aufgrund dieser wird dann die definitve Rechnung gemacht und ich muss sie dann nur noch bezahlen. Die Steuerverwaltung macht den Stempel, wenn man so einen Bevollmächtigten ernennt und man kann sich dann bei der Einwohnerkontrolle (Türe vis a vis) endlich abmelden.

Eigentlich ein vernünftiger Vorschlag - wenn man sowieso einen Steuerberater hätte erst recht. Als ich mich Ende Mai 2012 in der Schweiz abmeldete, hatte ich aber die Nase so was von voll von der Schweizer Bürokratie, dass ich das hier und jetzt hinter mich bringen wollte - und dann für den Rest meines Lebens nie mehr etwas von denen hören wollte. Auch das liess sich machen. Dann bekommt man aber den Stempel auf dem Formular für die Einwohnerkontrolle erst, wenn mein Geld für die Steuern auf dem Konto der Gemeinde gutgeschrieben wurden. D.h. man muss nun eine Ausserordentliche Steuererklärung ausfüllen, Unterlagen beschaffen, das alles einreichen, die berechnen dann was das kostet, machen eine devinive Einschätzung und erst wenn ich das Geld überwiesen habe, bekomme ich den Stempel mit dem ich wieder zur Tür vis a vis gehen kann. Zwecks abmelden.

Ich machte die Erfahrung, dass das Steueramt fair - ja sogar kulant - und sehr freundlich war. Sie wollten mich nicht irgend wie über den Tisch ziehen - ich anderseits sie auch nicht, denn so ein Umzug ist mit allerhand Kosten und Verlusten von lieb gewordenen Dingen verbunden - da kommt es auf ein paar Franken Steuern wirklich nicht mehr drauf an.

Ich hatte allerdings etwas wenig Zeit für all das eingerechnet. Inkl. Auflösung des Vorsorgekontos 3a) etc. waren 2 Wochen definitv zu knapp. Ich empfehle daher, sich genügend früh darum zu kümmern - und am besten einmal zuerst beim Steueramt um ein Beratungsgespräch zu bitten. Bevor man auf die Einwohnerkontrolle geht. Denn wenn man dort einmal erwähnte, dass man sich abmelden ins Ausland will, wollen die keine Wohnsitzbestätigung mehr heraus geben und man hat Ärger mit der Auflösung des Vorsorgekonto 3a.

Verwaltungsbeamte sind nicht unsere Feinde - ganz speziell Beamte im Steueramt nicht. Sie machen ihren Job, sie würden persönlich nichts gewinnen, wenn sie uns eine für uns günstigere Möglichkeit verheimlichen würden. Es sind Staatsdiener ... und stehen daher nach dem Motto von Louis dem vierzehnten: l' état c'est moi zu meinen Diensten. OK, ganz so ist es vielleicht doch nicht - aber die Richtung stimmt schon.

Ganz im Gegensatz zu Thailand: hier stehen Beamte auf einem hohen Sockel, es sind Respektspersonen - devinitiv nicht meine Diener - zwar meistens durchaus freundlich, nett und hilfsbereit. Aber nur solange man im richtigen Ton in den Wald hinein ruft. Das wäre nun aber ein anderes Thema...


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Samuel
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#23

Beitrag von Samuel »

thedi hat geschrieben:Abmelden in der Schweiz und Steuern bezahlen.
Wenn man sich in der Schweiz abmelden will, bekommt man von der Einwohnerkontrolle ein Formular, mit dem man zum Steueramt geht - typischerweise Türe vis a vis - um dort eine Bestätigung gestempelt zu bekommen, die besagt, dass man das mit den Steuern in Ordnung gebracht hat.
So sah die Bestätigung aus, die ich 2011 direkt vom Steueramt für die Einwohnerkontrolle bekam.
Damit dann zur Einwohnerkontrolle um Tschüss zu sagen.
Ohne diese Bestätigung kann man nicht abgemeldet auswandern.
Grundsatz: mit Steuerschulden aus der Schweiz abmelden und auswandern geht nicht. Es muss zumindest geregelt sein.
L-)
steuern_abmeldung.png
steuern_abmeldung.png (36.67 KiB) 5525 mal betrachtet
Hinweis:
Ich hatte vom Arbeitgeber anfangs Dezember den Lohnausweis für 2011 erstellen lassen und mit dem dann im voraus die Steuererklärung eingereicht. Ging alles problemlos.

Tipp: Wenn's wirklich eilt mit der Auswanderung ;) kann man dem Steueramt auch einen Akkontobetrag einzahlen, der die voraussichtlichen offenen Steuern abdeckt. Dann soll man die Bestätigung auch im voraus erhalten können. Am besten einfach beim Steueramt persönlich nachfragen.
:wai:
Gruss
Sam UTH
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nonthaburi
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#24

Beitrag von nonthaburi »

Keine Ahnung ob es schon gepostet wurde, aber ein Artikel heute in der Berner Zeitung nimmt sich auch etwas dem Thema an:

------------------------
Steuerfrei unter den Palmen
Das Leben in der Schweiz ist teuer, sehr teuer. Viele Schweizerinnen und Schweizer zieht es daher im dritten Lebensabschnitt ins Ausland, zum Beispiel nach Thailand. Zumindest finanziell ist dies höchst interessant.

«Mit 2000 Franken im Monat kann man hier recht leben, mit 2500 pro Monat recht gut und mit 3000 Franken schon sehr gut.» Das sagt Nestor Stucki, der mit seiner thailändischen Ehefrau in Lamai auf der Ferieninsel Ko ¬Samui lebt (siehe auch «Zeitpunkt»-Artikel vom Samstag).
Man rechne: Die maximale Vollrente der AHV beträgt derzeit 2350 Franken im Monat. Ehepaare kommen auf 3525 Franken. Auch wer nicht auf eine maximale Vollrente aus der ersten Säule kommt, kann sich in Südostasien auf einen komfortablen Lebensabend freuen, wenn man bei einer Pensionskasse versichert war und auch von der 2. Säule eine Rente bekommt.

Rentner müssen in Thailand keine Steuern zahlen
In der Schweiz sind die Steuern einer der grössten Budgetposten. Das gilt erst recht für Rentner, die keine Berufskosten in Abzug bringen können. Doch vor einer (zu) hohen Steuerrechnung ¬brauchen sich nach Thailand ausgewanderte Rentnerinnen und Rentner nicht zu fürchten: Sie sind von der Einkommenssteuer befreit.
Laut Swisslaw mit Büros in Pattaya und Bern müssten Renten gemäss Wortlaut des thailändischen Gesetzes zwar versteuert werden. Dies freilich nur in Fällen, in welchen die Rente im Jahr der Fälligkeit nach Thailand überwiesen wird. Würden die Renten des Jahres 2015 zum Beispiel erst im Jahr 2016 nach Thailand geschickt, so gelte dies bereits als Vermögen und sei daher gesetzlich nicht steuerbar. «Der Verwaltungsaufwand wäre unverhältnismässig, wollte man für eine solche grenzüberschreitende Transaktion den Einkommensnachweis erbringen», steht auf der Website von Swisslaw zu lesen. Es wäre ein Leichtes, das im Ausland angefallene Einkommen vor der Einfuhr nach Thailand auf einem Bankkonto ausserhalb Thailands zu parken. «Aus diesen Gründen verzichtet die thailändische Steuerbehörde zurzeit generell auf die Besteuerung von Renten aus dem Ausland.»
Sicher ist sicher: Reto Derungs von Swisslaw empfiehlt auf seiner Website, die Rente auf eine Schweizer Bank zwischenzulagern und dann das Geld von dort mit einem Dauerauftrag oder nach Bedarf auf eine thailändische Bank zu überweisen.

Für ein Visum braucht es einen Vermögensnachweis
Auf der Website der Schweizer Botschaft in Bangkok ist ein 33 Seiten umfassendes Dossier über «Leben und Arbeiten in Thailand» aufgeschaltet. Darin findet man unter anderem auch Angaben über die diversen Aufenthaltsbewilligungen.
Personen, die das 50. Altersjahr überschritten haben und keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen, können ein Non-Immigrant-Visum der Kategorie O für Rentner beantragen. Die Voraussetzung zur Erteilung eines Rentnervisums ist der Nachweis, dass man entweder über eine Monatsrente von mindestens 65 000 Bath, monatlich rund 2000 Franken, oder auf einem thailändischen Bankkonto über ein Guthaben von 800 000 Bath verfügt, umgerechnet rund 26 000 Franken. Wer mit einer Thailänderin verheiratet ist, muss lediglich 400 000 Bath vorlegen. Die Aufenthaltsbewilligung muss jährlich erneuert werden.

Ausländer können in Thailand kein Land erwerben
Komplizierter wird es, wenn man in den eigenen vier Wänden wohnen möchte. Landerwerb ist Ausländern untersagt. Möglich ist aber, das Grundstück im Baurecht auf maximal 30 Jahre mit der Option auf eine Verlängerung zu bebauen.
Wenn man aber ein Haus ohne Baurecht besitzen möchte, geht das nur mit thailändischen Partnern. Laut Swisslaw können Ausländer bei einem ortsansässigen Law Office eine Gesellschaft gründen, dessen Grundkapital der Höhe des Kaufpreises entspricht. Das Gesetz verlangt eine Mindestzahl von drei Aktionären, mindestens 51 Prozent des Kapitals müssen im Besitz thailändischer Staatsbürger sein.
Auch der Kauf von Eigentumswohnungen ist mit Auflagen verbunden. Die Mehrheit der Stockwerkseigentum-Quoten muss in thailändischem Besitz sein.

Jahresprämie von 2200 Euro für Spitalbehandlungen
Die auf einer Recherche an thailändischen Küsten getroffenen Schweizerinnen und Schweizer sind alle bei einer nicht schweizerischen Krankenkasse versichert. Zum Beispiel der 60-jährige, in Herzogenbuchsee aufgewachsene Christian Eberli. Der frühpensionierte Flight Attendant der Swiss hat sich für die französische April International entschieden, die sich seit 35 Jahren auf Expat-Krankenversicherungen spezialisierte. Die Krankenkassenprämie beträgt für den seit zwei Jahren in Pattaya lebenden Auslandschweizer 2200 Euro im Jahr. Versichert ist die Hospitalisierung bis maximal 1,5 Millionen Euro pro Jahr. Ambulante Behandlungen sind bei diesem Beispiel nicht gedeckt. Wobei diese in Thailand nicht so sehr ins Gewicht fallen.

Die KPT hat Erfahrung mit Auslandschweizern
Auch hiesige Krankenkassen bieten ausgewanderten Schweizerinnen und Schweizern Lösungen an. Bekannt hierfür ist die KPT. Als frühere Krankenkasse des Personals des Bundes und der Schweizerischen Transportanstalten blickt die KPT auf eine langjährige Erfahrung im internationalen Geschäft zurück, war doch das diplomatische Korps bei der einstigen Beamtenkasse versichert.
Ein Beispiel: Für die freiwillige Krankenversicherung mit einer Franchise von 300 Franken zahlt eine 67-jährige, ausgewanderte Person 358 Franken im Monat, Unfalldeckung inbegriffen. Will man zudem eine halbprivate Spitalzusatzversicherung abschliessen, kommen 174 Franken hinzu, total 532 Franken. Voraussetzungen sind eine bestandene Gesundheitsprüfung, eine Korrespondenzadresse in der Schweiz und ein Schweizer Bank- oder Postkonto, damit die Prämienzahlung per Lastschriftverfahren abgewickelt werden kann. Bei einer höheren Franchise von 1000 oder 2000 Franken ist es günstiger.
Womöglich wird der eine oder andere Bedenken haben, sich in einem thailändischen Spital behandeln zu lassen. Doch Ivo Sieber, Schweizer Botschafter in Bangkok, gibt Entwarnung: «Thailand hat ein gut ausgebautes Gesundheitssystem mit hervorragenden Spitälern, besonders in den grösseren Städten.» Nicht umsonst würden viele Ausländer namentlich aus dem Nahen und Mittleren Osten nach Bangkok fliegen, um sich dort behandeln oder operieren zu lassen.

Kurt
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#25

Beitrag von Kurt »

nonthaburi hat geschrieben:an:

------------------------
Steuerfrei unter den Palmen


Sicher ist sicher: Reto Derungs von Swisslaw empfiehlt auf seiner Website,


lassen.


uuuppssss : RETO DERUNGS hat schon seit ueber 8 Jahren mit SWISSLAW
gar nichts mehr am "Hut" !

Chef und Inhaber ist seither der SCHWEIZER Anwalt FELIX STOECKLI !

Kurt
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#26

Beitrag von Kurt »

nonthaburi hat geschrieben:Keine Ahnung ob es schon gepostet wurde, aber ein Artikel heute in der Berner Zeitung nimmt sich auch etwas dem Thema an:

------------------------
Steuerfrei unter den Palmen


Ausländer können in Thailand kein Land erwerben


1.)

Komplizierter wird es, wenn man in den eigenen vier Wänden wohnen möchte. Landerwerb ist Ausländern untersagt. Möglich ist aber, das Grundstück im Baurecht auf maximal 30 Jahre mit der Option auf eine Verlängerung zu bebauen.

2.)

Wenn man aber ein Haus ohne Baurecht besitzen möchte, geht das nur mit thailändischen Partnern. ......können Ausländer bei einem ortsansässigen Law Office eine Gesellschaft gründen, dessen Grundkapital der Höhe des Kaufpreises entspricht. Das Gesetz verlangt eine Mindestzahl von drei Aktionären, mindestens 51 Prozent des Kapitals müssen im Besitz thailändischer Staatsbürger sein.

.


Grundsaetzlich ist dieser BZ Artikel nicht schlecht, deckt vieles ab.

Nur......seit einiger Zeit hat Einiges, was hier dargelegt wird,
keine (garantierte/geduldete) Gueltigkeit mehr :

1.)

Baurecht 30 Jahre ?
Wird in einigen Provinzen seit fast 2 Jahren NICHT mehr erteilt !
Unsere Erfahrung : Nov. 2014 in CHONBURI.

Zudem laufen in dieser Zeit die "ersten solcher Konstrukte", nach eben
30 Jahren aus und es wird spannend sein, ob diese fuer den FARANG(-"Besitzer")
wieder um 30 Jahre neu wieder verlaengert werden, oder eben nicht ?!

2.)

Ein HAUS "besitzt" man nicht, entscheidend ist der BODEN
das CHANOD (Papier), auf das LAND lautet.


51%Thai/49%Farang - Firmen um "Boden zu erwerben, oder um ein GEWERBE zu betreiben, bei dem die 51% Thai-Anteil Eigner "nichts zu bestimmen haben",
werden neuerdings als "Schein-Firmen" entlarvt !!!

===================================================================
[/Grundsaetzlich sollte keinem Neu-Auswanderer empfohlen werden,
sofort in TH ein HAUS zu bauen oder zu kaufen !
b]

Abwarten, sich rundum schlau machen und dann, halt ev. spaeter.
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Damnam
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#27

Beitrag von Damnam »

In meinem Kaff hier in der CHF würde ich bei einer Auszahlung von CHF 140000,00 Säule 3a CHF 6655,00 bezahlen, das ist weniger als 5% :-o

siehe:

https://www.postfinance.ch/de/priv/prod ... cap3a.html

Wenn man dem Glauben kann...
______________
Chok dee

Damnam

Kurt
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#28

Beitrag von Kurt »

Passt auch zu diesem Thema :

Pensionskassen kommen unter Druck

«2015 ist ein Warnsignal»

1936 Pensionskassen zählte die Schweiz im letzten Jahr.
Und diese kommen wieder stärker unter Druck.
Die Netto-Vermögensrendite betrug gerade noch 0,8 Prozent.


GanzerText :

http://www.blick.ch/news/politik/pensio ... 15583.html

truk
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#29

Beitrag von truk »

Kurt hat geschrieben:Gibt es denn Jemand hier im Forum, der die Quellen-Steuer auf
Kapital-Auszahlung 3.Saeule zurueck bekommen hat ?
Ja, ich bekenne mich schuldig.... es geht, es war aber ein Murks, den die CH-Behörden versuchen laufend Löcher zu stopfen. Am besten setzt man sich mit dem VZ Zürich in Verbindung, die wissen was wo möglich ist. Wenn man sich bei denen eine Vermögensberatung machen lässt (ca CHF 2000.-) dann zeigen sie auf wie man legal Steuern sparen kann. Hat sich bei mir mehr als gelohnt.
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Samuel
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand

#30

Beitrag von Samuel »

thedi hat geschrieben:......
Herzlichen Dank für den riesen Aufwand, den Du hier betrieben hast, dieses Thema umfassend zu dokumentieren.
Einfach toll.
:ymapplause: :ymapplause: :ymapplause:
Gruss
Sam UTH
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