Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

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SomTam
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#21

Beitrag von SomTam »

Wenn ich im Flieger gemütlich die Arrival Card ausfülle und die Adresse des Hauses meiner Frau angebe .... ist dann die Anmeldung bei der Immi vor Ort hinfällig?
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Es Grüsst
SomTam

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein

dogmai
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#22

Beitrag von dogmai »

Nein !
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drfred
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#23

Beitrag von drfred »

eigentlich warte ich (insgeheim) nur darauf, wegen so einem ******* in kontakt mit den behörden zu kommen. dann hätte ich eine gute ausrede, meine frau umd tochter künftig nicht mehr nach thailand begleiten zu müssen.

natürlich möchte ich kein thailändisches gefängnis von innen sehen, mit einer mehrjährigen einreisesperre könnte ich allerdings leben. ich würde dann meinen (übersee-)urlaub wieder vermehrt in der kapregion verbringen.

Ecki
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#24

Beitrag von Ecki »

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Meldegesetze gibt es doch so gut wie überall. Wenn ich in D umziehe, muss ich mich im Einwohnermeldeamt melden. Und nicht nur das. Seit dem neuen Meldegesetz muss der Vermieter zusätzlich eine einer Vermieterbescheinigung abgeben. Lustig ist es, wenn jemand wieder in seine eigene Eigentumswohnung einzieht. Dann braucht er eine Meldebescheinigung und zusätzlich eine Vermieterbescheinigung für sich selbst. Das fällt dann in den Faden ...die sind so =))

grunder9
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#25

Beitrag von grunder9 »

Es war mir schon klar, dass die "ist-doch-nicht-so-schlimm-Fraktion" sich meldet. Natürlich nimmt jede Person das Geschehen in seiner Umgebung anders wahr. Damit kann ich leben. Aber nicht mit falschen Vergleichen. In der Schweiz kann eine Person mit Ausweis B ohne Probleme z.B. 3 Wochen bei Freunden Ferien machen. Weder sie oder die Gastgeber, sofern sie dafür kein Geld nehmen, haben eine Meldepflicht.

Hier in Thailand muss ich mich wenn ich mich länger als 24 Stunden bei Freunden ausserhalb meiner Wohnsitzprovinz aufhalte bei der zuständigen Immigration anmelden. Was unter Umständen eine mehrstündige Autofahrt bedeuten kann. Mein Gastgeber muss mich ebenso bei der Immi anmelden. Wenn ich nach Hause zurückkehre, muss ich innert 24 Stunden zu meiner Immi fahren und mich dort zurückmelden. Meine Frau muss mich, obwohl ich das gelbe Hausbuch habe und das Haus wo ich mich befinde mir gehört, auch als "Gastgeber" anmelden. Fast identische Vorschriften galten 79/80 auch dort in der UdssR wo ich gearbeitet habe. Von 1980 bis 85 habe ich im damals noch kommunistischen Ungarn gearbeitet. Dort konnte ich mich absolut frei von Vorschriften im Lande bewegen.

Natürlich muss ein Wohnsitzwechsel auch in der Schweiz gemeldet werden. Dafür hat man in der Regel am neuen Wohnort aber 14 Tage Zeit.

Hier noch das Bundesgesetz über die Anmeldepflicht von Ausländern in der CH

Art. 12
Anmeldepflicht
1
Ausländerinnen und Ausländer, die eine Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Nie-
derlassungsbewilligung benötigen, müssen sich vor Ablauf des bewilligungsfreien
Aufenthalts oder vor der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei der am Wohnort in
der Schweiz zuständigen Behörde anmelden.
2
Ausländerinnen und Ausländer müssen sich bei der am neuen Wohnort zuständi-
gen Behörde anmelden, wenn sie in eine andere Gemeinde oder in einen anderen
Kanton ziehen.
3
Der Bundesrat bestimmt die Anmeldefristen.

Es ist jedem freigestellt, wie er die immer strengere Handhabung der Überwachung von Ausländern in Thailand wertet. Dabei treffen diese Massnahmen eh nur jene, die sich offiziell angemeldet haben und sich mehr oder weniger korrekt verhielten. Die hunderttausende schwarz in Thailand lebenden Ausländer (zur Hauptsache Burmesen, Kambotschaner und Vietnamesen) sind diese Regelungen völlig egal.

Freundliche Grüsse
grunder
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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syntoh
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#26

Beitrag von syntoh »

Wenn ich all die Vorschriften zur Standortmeldung fuer Auslaender anschaue, dann ist es etwa so.
Das Hotel, Resort oder was auch immer, muss mich melden. Der Vermieter der Wohnung muss mich melden, wird das nicht gemacht, muss ich mich selber melden.
Meine Besucher muss der Hausbesitzer melden, das ist meine Frau. Meldet sie nicht, ist der Besucher selber dafuer verantwortlich.
Das ergibt eine lueckenlose Standort- History aller Auslaender und Lanzeitaufenthalter, wo sie sich aufhalten und wo sie schon waren.

Wozu ist denn eigentlich der 90-Tage Report noch, wenn sowieso schon alles bekannt ist?

syntoh

grunder9
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#27

Beitrag von grunder9 »

syntoh hat geschrieben:Wenn ich all die Vorschriften zur Standortmeldung fuer Auslaender anschaue, dann ist es etwa so.
Das Hotel, Resort oder was auch immer, muss mich melden. Der Vermieter der Wohnung muss mich melden, wird das nicht gemacht, muss ich mich selber melden.
Meine Besucher muss der Hausbesitzer melden, das ist meine Frau. Meldet sie nicht, ist der Besucher selber dafuer verantwortlich.
Das ergibt eine lueckenlose Standort- History aller Auslaender und Lanzeitaufenthalter, wo sie sich aufhalten und wo sie schon waren.
Wozu ist denn eigentlich der 90-Tage Report noch, wenn sowieso schon alles bekannt ist?
syntoh
Falsch: Wenn man nicht in einem Hotel/Resort übernachtet muss immer der Gastgeber UND der Gast unabhängig voneinander eine Meldung bei der Immi machen!

Der 90 Tage Report ist dazu da, dem Ausländer klar zu machen, dass man mit ihm machen kann was man will.

Freundliche Grüsse
grunder
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.

Frank
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#28

Beitrag von Frank »

Da ich bis jetzt noch nie länger wie 3 Monate am Stück war, (3 Monatsvisum von hier gestemmpelt) eine Meldung an die Imi unterlies da die Meldeadresse ja die "Eigene" ist die schon im Flieger eingetragen wurde, Wir aber regelmäsig im Land herumreisen unterbrochen von einigen Hotel oder Bungalow aufenthalten und zwischendurch wieder "zu hause" waren, nur einmal (mit neuem Visa zurück) in Laos das ganze sogar unterbrachen, war es bis jetzt immer Problemlos,
nein nicht ganz, damals hat sich die Dame am "Check in" der Thaiair etwas erregt durch den "neuen" Visaeintrag aus Laos wollte Sie Uns den Rück-Flug sogar verweigern, X(

hab Ihr letzt endlich (nach über 20 min diskusionen) etwas uncharmant erklärt was Sie mein Visum angeht.
(das Laotische war übrigens eines der schönsten Visas in meinen Pässen)

Solange Wir nur "Kurzzeitlich" in Thailand sind werde ich mir/uns die Anmelderei weiterhin ersparen.

grüßchen aus München Frank
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Marburger
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#29

Beitrag von Marburger »

grunder9 hat geschrieben: Dabei treffen diese Massnahmen eh nur jene, die sich offiziell angemeldet haben und sich mehr oder weniger korrekt verhielten.
So ist das nun mal im Leben, das sich auch.. (überwiegend korrekt verhaltene Fische)..im Netz der Gesetze
verfangen und sich darüber ärgern. TH bekämpft zur Zeit mit dieser Maßnahme den "Wildwuchs" und wird/kann dabei keine Unterscheidung treffen..ob der sich regulär/zahm oder unberechtigt im Land/Standort aufhält.
Oute mich selbst als Gesetzesbrecher, da ich bei jedem Besuch den Isaan verlasse, um 8/10 Tage im "Sündenpfuhl" (unangemeldet), zu relaxen. Irgendwann werden sie mir auch auf die Schliche kommen... ;)

Ecki hat geschrieben: Lustig ist es, wenn jemand wieder in seine eigene Eigentumswohnung einzieht. Dann braucht er eine Meldebescheinigung und zusätzlich eine Vermieterbescheinigung für sich selbst.
Mag lustig klingen, aber eine Vermieterbescheinigung braucht er nicht. Eigentumsnachweis genügt.
Die Meldebehörden der Städte haben schließlich keinen Einblick in die Grundbuchakten.

Gruß Marburger
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Udo Nthani
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#30

Beitrag von Udo Nthani »

wFalsch: Wenn man nicht in einem Hotel/Resort übernachtet muss immer der Gastgeber UND der Gast unabhängig voneinander eine wMeldung bei der Immi machen!
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass wenn man in einem (Bums) Resort in einem kleinen Dorf in der Pampas für 300 Baht übernachtet, dass dieses Resort dann bei der Immi eine Meldung macht...

Ich sehe das al Sturm im Wasserglas..., und falls doch mal ein übereifriger Beamter bei Euch oder der Familie eurer Holden auftaucht, wie will der Beweisen, dass ihr länger als 24 Stunden dort seid? Ich würde darauf bestehen eben angekommen zu sein.

Aber eben, jeder wie er will. Anmelden ist bestimmt nicht falsch, ich habe aber Besseres zu tun als Ämter aufzusuchen und Papierkram zu machen.

Gruss Jan
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