Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

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Caveman
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#11

Beitrag von Caveman »

Udo Nthani hat geschrieben: Derjenige der ab und zu ein und ausreist muss es also nicht machen ...
Noch einmal: Nicht der Auslaender selbst muss sich anmelden sondern der Gastgeber des Auslaenders muss dies tun. Nur wenn der Gastgeber das nicht tut, muss der Auslaender theoretisch selbst aktiv werden und sich mit einem ausgefuellten Formular "TM 28" bei der Immigration melden. Hierfuer sind dann aber auch wieder Kopien der ID Card und des Hausbuchs vom Gastgeber erforderlich.
Udo Nthani hat geschrieben: ... kann doch problemlos einige Tage auf eine Insel oder in eine andere Stadt zu einer Freundin oder einem Freund reisen. Wer will das denn kontrollieren.
Wenn man irgendwo privat uebernachtet und dort keine Meldung an die Immigration erfogt, wird es in der Tat kaum auffallen. Uebernachtet man aber beispielsweise in einem Hotel, dann wird dieses die Uebernachtung auch melden und schon ist sie der Immigration bekannt.

Wie ich bereits geschrieben hatte, werden diese Meldungen von den verschiedenen Immigrationdienststellen recht unterschiedlich gehandhabt. Die meisten scheinen diese nach wie vor getrennt von der Meldung des eigentlichen Wohnsitzes zu behandeln und somit nach der Rueckkehr keine neue Meldung zu verlangen. Es sind aber auch Faelle bekannt, in denen nach einer Hotel- oder Krankenhausuebernachtung und der Rueckkehr zum eigentlichen Wohnsitz eine erneute Anmeldung verlangt wurde.

Gruss
Caverman
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Udo Nthani
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#12

Beitrag von Udo Nthani »

nicht der Auslaender selbst muss sich anmelden sondern der Gastgeber des Auslaenders muss dies tun. Nur wenn der Gastgeber das nicht tut, muss der Auslaender theoretisch selbst aktiv werden und sich mit einem ausgefuellten Formular "TM 28" bei der Immigration melden. Hierfuer sind dann aber auch wieder Kopien der ID Card und des Hausbuchs vom Gastgeber erforderlich.

In Bangkok und Cha Am bin ich in meinem Condo mein eigener Gastgeber :D , wie gesagt ich habe noch nie was gemeldet und werde es weiter so handhaben.

Gruss jan
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Caveman
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#13

Beitrag von Caveman »

Udo Nthani, ich wuerde es an deiner Stelle vermutlich genauso machen und abwarten bis oder ob die Immigration mich dazu auffordern wird. Gerade bei dir ist es ja etwas komplizierter weil du dich anscheinend abwechselnd in 3 Zustaendigkeitsbezirken der Immigration aufhaeltst.

Gruss
Caveman
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chang noi
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#14

Beitrag von chang noi »

tom hat geschrieben:Deshalb interessiert mich an Cavemans letzter Aussage insbesondere, was es für Situationen geben kann in welchen Kurzurlauber mit der Immigration in Kontakt kommen könnten. Hat da jemand Beispiele was dies sein könnte?
wenn man sein Touristvisum verlängern will

dies habe ich hier ausführlich beschrieben:

http://www.isaan-thai.ch/viewtopic.php?f=54&t=1894
Zuletzt geändert von chang noi am Sa 24. Sep 2016, 19:09, insgesamt 1-mal geändert.
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chang noi
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#15

Beitrag von chang noi »

tom hat geschrieben:Ich habe auch schon gelesen, dass dies an und für sich innerhalb von 24 Stunden geschehen sollte. Es gibt auch ein entsprechendes Formular dazu, das "TM30".... Ich lade es mal hoch.

Würde mich auch interessieren, was wirklich verlangt wird und zu tun wäre. Ich selber habe noch nie sowas gemacht... Eventuell könnte man auch mal eine thailändische Botschaft oder ein Konsulat anschreiben.

Gruss Tom
tm30.pdf
Ich war diese Woche auf dem thailändischen Konsulat in Zürich und habe das Touristen-Visum beantragt und bei dieser Gelegenheit die Dame am Schalter gefragt wegen der Anmeldung eines ausländischen Gastes (ich) durch den Gastgebers (meine Frau). Antwort: ist nicht nötig! Ich habe dann nochmals höflich aber bestimmt nachgehakt bis ich merkte, dass sie gar nicht weiss wovon ich sprach :-?
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chang noi
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#16

Beitrag von chang noi »

Notification of residence of foreigners for businesses

hier habe ich folgende Bestimmung auf der homepage der Immigration gefunden:

http://bangkok.immigration.go.th/en/bas ... =alienstay

According to section 38 of the 1979 immigration act, "House owners, heads of household, landlords or managers of hotels who accommodate foreign nationals on a temporary basis who stay in the kingdom legally, must notify the local immigration authorities within 24 hours from the time of arrival of the foreign national." If there is no immigration office in the province or locality of the respective house or hotel, the notification is made to the local police station. In Bangkok the notification is made to the Immigration Bureau. The notification of residence of foreign nationals is made by the manager of licensed hotels according to the hotel act, owners of guesthouses, mansions, apartments and rented houses using the form TM. 30.
The notification of residence of foreign nationals within 24 hours can be made in a number of ways to make the notification as convenient as possible:

- In person at the respective office, or
- Through an authorised person at the respective office, or
- By registered mail, or
- Via internet.

hierzu 4 Fragen:

1. Hat jemand das Formular TM 30 schon einmal per eingeschriebenen Brief an die Immigration gesandt? Wird dann die Receipt of Notification per Post zugestellt?
2. Gilt dies nur für Businessmenschen oder kann dies auch für Private (Tourist) gemacht werden?
3. Hat jemand schon eine Privatperson online bei der Immigration angemeldet? Wenn ja wie?

Die von Derk dargestellte online-Anmeldung bei der homepage der Immigration ist nicht mehr ersichtlich:

http://www.isaan-thai.ch/viewtopic.php? ... =10#p32887

4. Wie melden die Hotels online ihre ausländischen Hotelgäste?

Für jede hilfreiche Antwort bedanke ich mich bereits im voraus bestens :ymhug:
Zuletzt geändert von chang noi am Sa 24. Sep 2016, 19:32, insgesamt 1-mal geändert.
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chang noi
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#17

Beitrag von chang noi »

chang noi hat geschrieben: - By registered mail
und hier die Antwort zu FAQ Pkt. 2:

http://bangkok.immigration.go.th/en/base.php?page=faq

2. Question : What do the house-master/owner or possessor of the residence have to do,if the alien granted temporary stay in Thailand has stayed in his/her house/residence? (Is it possible for an agent to do for?)

Answer : He/She (The owner of the residence) must notify (by the Form TM.30) to the competent official Of the Immigration Office located in the same area of that house/residence within 24 hours from the time of arrival of the alien. However, such notification could be made in person or by an agent or sent with completed Form( TM.30) by registered post.

grunder9
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#18

Beitrag von grunder9 »

Laut dem thailändischen Gesetz sind Ausländer dazu verpflichtet, ihren Wohnungswechsel innerhalb von 24 Stunden bei den Behörden zu melden. Das gilt sowohl bei Reisen durch das Land, wie auch bei Besuchen von Freund oder Freundinnen.
Bei einem Aufenthalt in einem Resort oder in einem Hotel ist der Betreiber dazu verpflichtet, jeden Ausländer der bei ihm übernachtet bei der Einwanderungsbehörde zu melden. Dieses Gesetz besteht bereits seit langen, nur wurde es bisher von den wenigsten Ausländern bzw. von den Hotel- und Resort Betreibern auch tatsächlich beachtet. Diese Situation hat sich nun geändert, nachdem die Behörden stichprobenartig den angegebenen Wohnort von Ausländern überprüfen. (Auszug aus: http://thailandtip.info/2016/10/07/einw ... gswechsel/).
Langsam fühle ich mich hier wie anno 1979/80 als ich in der ehemaligen UdssR gearbeitet habe :(
Freundliche Grüsse
grunder
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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Marburger
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#19

Beitrag von Marburger »

grunder9 hat geschrieben:Laut dem thailändischen Gesetz sind Ausländer dazu verpflichtet, ihren Wohnungswechsel innerhalb von 24 Stunden bei den Behörden zu melden.

Langsam fühle ich mich hier wie anno 1979/80 als ich in der ehemaligen UdssR gearbeitet habe...
Provozierend gefragt:...hast Du Dich anno 79/80 in der UdssR gewagt einen Wohnungswechsel nicht anzuzeigen ?
Wenn Nein, die Zweifrage: ...warum die Aufregung für Thailand...wenn doch dort ein ähnliches
Gesetz besteht ?

Zugegeben es wurde dort viel "schleifen" lassen...was aber nicht bedeutet, das sich ein Ausländer locker außerhalb der Staatsverordnung bewegen darf. Überbordende negative Entwicklung dürfte Grund der
nun straffend werdender Zügel sein.

Gruß Marburger

Werner von
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#20

Beitrag von Werner von »

Hallo
Laut Immi Khonkaen ist die Anmeldung innert 24 Stunden nach Ankunft zu machen,auch wenn man im
eigenen Haus (Ehefrau) wohnt.Ich mache diese Anmeldung schon mehrere Jahre.Ist eine problemlose Sache.Zwar waren wir immer ein paar Tage nach Ankunft auf der Immi KK aber das wurde mit dem Verweis ,nächstes mal bitte früher,durchgewunken
Dieses prozedere gibt es übrigends auch in der Schweiz,für Hotels Gasthäuser,Camping etc.Bei Privaten mit längerem Aufenthalt innert 7Tagen auf der Gemeinde anmelden..
Schönen Tag
Werner von
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