Noch einmal: Nicht der Auslaender selbst muss sich anmelden sondern der Gastgeber des Auslaenders muss dies tun. Nur wenn der Gastgeber das nicht tut, muss der Auslaender theoretisch selbst aktiv werden und sich mit einem ausgefuellten Formular "TM 28" bei der Immigration melden. Hierfuer sind dann aber auch wieder Kopien der ID Card und des Hausbuchs vom Gastgeber erforderlich.Udo Nthani hat geschrieben: Derjenige der ab und zu ein und ausreist muss es also nicht machen ...
Wenn man irgendwo privat uebernachtet und dort keine Meldung an die Immigration erfogt, wird es in der Tat kaum auffallen. Uebernachtet man aber beispielsweise in einem Hotel, dann wird dieses die Uebernachtung auch melden und schon ist sie der Immigration bekannt.Udo Nthani hat geschrieben: ... kann doch problemlos einige Tage auf eine Insel oder in eine andere Stadt zu einer Freundin oder einem Freund reisen. Wer will das denn kontrollieren.
Wie ich bereits geschrieben hatte, werden diese Meldungen von den verschiedenen Immigrationdienststellen recht unterschiedlich gehandhabt. Die meisten scheinen diese nach wie vor getrennt von der Meldung des eigentlichen Wohnsitzes zu behandeln und somit nach der Rueckkehr keine neue Meldung zu verlangen. Es sind aber auch Faelle bekannt, in denen nach einer Hotel- oder Krankenhausuebernachtung und der Rueckkehr zum eigentlichen Wohnsitz eine erneute Anmeldung verlangt wurde.
Gruss
Caverman