Steuern fuer Auslaender in Thailand

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phimax
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Re: Steuern fuer Auslaender in Thailand

#261

Beitrag von phimax »

Wie ist das eigentlich mit Thai die im Ausland leben und monatlich Geld auf ihr thailändisches Konto überweisen? Für sie gelten die Überweisungen nach den neuen Regelungen als Einkommen oder? Oder sind solche Überweisungen schon immer steuerpflichtig gewesen?
Orwell war ein Optimist :-s
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Andia
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Re: Steuern fuer Auslaender in Thailand

#262

Beitrag von Andia »

phimax hat geschrieben:
So 23. Jun 2024, 14:45
Wie ist das eigentlich mit Thai die im Ausland leben und monatlich Geld auf ihr thailändisches Konto überweisen? Für sie gelten die Überweisungen nach den neuen Regelungen als Einkommen oder? Oder sind solche Überweisungen schon immer steuerpflichtig gewesen?
Anderes Szenario: die gut verdienende Tochter unterstützt ihren verarmten und ausgewanderten Vater monatlich finanziell und gibt dies in der Steuererklärung als -Unterstützung für hilfsbedürftige Personen in der Familie- an. :-?
Ich liebe Thailand. :-
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Caveman
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Re: Steuern fuer Auslaender in Thailand

#263

Beitrag von Caveman »

phimax hat geschrieben:
So 23. Jun 2024, 14:45
Wie ist das eigentlich mit Thai die im Ausland leben und monatlich Geld auf ihr thailändisches Konto überweisen?
Die leben ja im Ausland und sind somit steuerlich nicht in Thailand ansaessig.
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tom
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Re: Steuern fuer Auslaender in Thailand

#264

Beitrag von tom »

Richtig, meine Frau und ich sind in der Schweiz Ehepaarversteuert.

Gruss Tom
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Sue Heimchen
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Re: Steuern fuer Auslaender in Thailand

#265

Beitrag von Sue Heimchen »

Ist schon erstaunlich, wie in den sozialen Medien die Leute nicht mal wissen, was progressiver Steuersatz bedeutet und wie man das berechnet. Und das Schlimmste ist, wenn man es ihnen erklärt und sogar vorrechnet, glauben sie es einem nicht mal. Dabei gibt es ja den thail. Steuerrechner, der das automatisch für einen macht. Und wenn man es selber mit Taschenrechner macht, kommt man auch auf dasselbe Ergebnis.
Dabei wohnen die ja schon lange in Thailand und genau so wird ja die monatliche Stromrechnung abgerechnet und man kann genau sehen wie die progressive Berechnung geht. 0-150 kW/h 3,2xx baht, 151-400 kW/h 4,2xx thb und ab 401 kW/h 4,4xx thb
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syntoh
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Re: Steuern fuer Auslaender in Thailand

#266

Beitrag von syntoh »

Sue Heimchen hat geschrieben:
Di 25. Jun 2024, 06:24
die Leute nicht mal wissen, was progressiver Steuersatz bedeutet und wie man das berechnet
Off Topic
Du sagst es..
Aber die wissen wie man bei den Leo Flaschen den Deckel ohne Öffner wegbringt.
Dieses Wissen nützt mehrmals pro Tag, das mit der Steuer braucht man nur einmal jährlich.
syntoh
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Andia
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Re: Steuern fuer Auslaender in Thailand

#267

Beitrag von Andia »

Off Topic
Ich Like den Beitrag von @Sue Heimchen weil ich echt noch nicht wusste dass die Stromrechnung progressiv ist.

Klar, die anderen Beiträge zum Thema sind für mich auch interessant. L-)
Ich liebe Thailand. :-
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maithai
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Re: Steuern fuer Auslaender in Thailand

#268

Beitrag von maithai »

Eine Frage, die ich gerne klären würde !

Ich möchte gerne dieses Jahr, unabhängig von den Lebenshaltungskosten, ca. 1,5 Mio für ein neues Auto auf mein Konto hier überweisen.
Ich habe eine Bescheinigung meiner deutschen Bank über mein dortiges Vermögen zum 31.12.23.
Das Ganze ist ja hier steuerfrei ! Wie weise ich nächstes Jahr bei der Steuererklärung das nach - welche Belege sind notwendig ?
Oder gebe ich diese Überweisungen gar nicht an ? Ich muss wohl bei Wise auf je 5.000 Eur stückeln.
Ich habe darüber noch keine Informationen gefunden.

Grüße maithai
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Sue Heimchen
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Re: Steuern fuer Auslaender in Thailand

#269

Beitrag von Sue Heimchen »

Soweit ich das verstanden habe, müsste man den Bankauszug per 31.12.2023 auf englisch vorweisen. Wir mussten ebenfalls eine hohe Überweisung tätigen für Autokauf, aber eben alles noch vom Ersparten von vor 01.01.24.

Klonko
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Re: Steuern fuer Auslaender in Thailand

#270

Beitrag von Klonko »

@maithai
Überweisungen aus bestehendem Vermögen sind nicht steuerbar und müssen nicht deklariert werden. Wenn das fragliche Konto aber zinstragend ist, ist das Vermögen mit Einkommen vermischt, dessen Überweisung steuerbar ist. Die anwendbare Buchhaltungsregel ist nicht bekannt.
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