So ist es ! Ausgehend von der Logig: "Junge Mitglieder...geringe Krankheitskosten / Alte...hohe Kosten, bei gleichzeitig geringerer finanzieller Belastungsfähigkeit. Die Kassen nennen dies "Altersrückstellung".Samuel hat geschrieben: Selbstverständlich häufen Krankenlassen Guthaben an, nur eben nicht auf den einzelnen Prämienzahler bezogen, sondern auf die Gesamtheit der in der entsprechenden Krankenkasse versicherten Personen (Solidaritätsprinzip).
Zur besseren Erklärung: Selbst Privatversichert, musste ich bis zum Eintritt ins Rentenalter, als Selbstständiger, monatlich ca. € 750,-- löhnen.
Nach Einreichung des Rentenbescheides kam ich in den Genuß dieser "Altersrückstellung" und der Beitag wurde entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben auf € 327,-- reduziert. Kleiner Nachteil...bis zur Höhe des jährlichen "Selbstbehaltes" (€ 312,--), werden einige Leistungen nur noch mit 80 % reguliert.
Egal wie es bei jedem Einzelnen aussieht..."Altersrückstellungen" können "lebenswichtig" sein und sollten nie (z.B. durch Kassenwechsel), aufgegeben werden.
Wenn eine Krankenkasse liebend gerne ein älteres Mitglied in eine andere Kasse verabschieden möchte...sollten bei dem Betroffenen schon sämtliche Alarmglocken läuten...
Gruß Marburger