Die Kommision verlangt weitere Abklärungen, damit auch zuwandernde EU Bürger von der Einschränkung betroffen werden und entsprechende Änderungen des Freizügigkeitsabkommen vorgenommen werden. Vorerst soll aber dieses Detail aussen vor bleiben und die Regel für rückkehrende Auslandschweizer, Flüchtlinge und Staatenlose eingeführt werden.Auslandschweizer sind schlechtergestellt als EU-Bürger
Wer aus Drittstaaten heimkehrt, soll künftig erst nach zehn Jahren Ergänzungsleistungen beziehen können.
Auslandschweizer können heute davon ausgehen, dass sie bei ihrer Rückkehr in die Schweiz die gleiche soziale Absicherung haben wie alle Schweizer Bürger. Wer etwa aus Thailand oder Brasilien zurückkommt, weil er pflegebedürftig ist oder den Lebensabend in der Heimat verbringen will, erhält bei Bedarf vom ersten Tag an Ergänzungsleistungen (EL). Das Gleiche gilt für Rückkehrer mit einer Invalidenrente. Nun will die Sozialkommission des Nationalrats die Hürde deutlich erhöhen. Wer in die Schweiz einwandert, soll künftig zehn Jahre warten, bis er Anrecht auf EL hat.
Die Kommission fällte den Entscheid mit 15 zu 8 Stimmen, Widerstand kam nur von links. Der Nationalrat dürfte im März dem Beschluss folgen.
Was auf den ersten Blick tönt, als sollten nur ausländische Zuwanderer vom Bezug von EL abgehalten werden, betrifft zusätzlich vor allem Auslandschweizer. Denn Ausländer aus Drittstaaten mussten schon bisher zehn Jahre auf EL warten, anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Staatenlose fünf Jahre. Neu gilt auch für Letztere zehn Jahre. Die Gleichbehandlung von Ausländern und Auslandschweizern ist von der Kommission gewollt. Wer im Ausland gelebt und in der Schweiz keine Steuern bezahlt habe, könne nicht von Beginn mit gleichen Sozialleistungen rechnen wie die Hiergebliebenen, so die Begründung.
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Dies wird den Plan B von Expats in Thailand betreffen:
- Limitierung des Vermögensverbrauchs (gilt auch für Daheimgebliebene). Bedeutet, dass man generell nicht mehr als zehn Prozent seines Vermögens pro Jahr aufbrauchen darf, um bei Bedürftigkeit ungekürzte EL zu erhalten. Wer also in den letzten 10 Jahren ein Auto kaufte, oder gar in TH ein Häuschen baute, ist da schnell einmal drüber, was zu einer Kürzung der EL führen wird.
- EL-Karenzfrist: Wer in die Schweiz rückwandert, soll künftig zehn Jahre warten, bis er überhaupt Anrecht auf EL hat - vorher gibt es allenfalls Sozialhilfe, die tiefere Ansätze hat.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi