Keine Ergänzungsleistungen (EL) mehr für rückkehrende CH


Werner
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Re: Keine Ergänzungsleistungen (EL) mehr für rückkehrende CH

#11

Beitrag von Werner »

tom hat geschrieben:Michu, meiner Meinung nach malst Du ein zu schlechtes Bild über die "explodierenden" Sozialausgaben in der Schweiz. Ich zitiere aus einem Bericht aus der NZZ:

Die Schweiz steht in Europa auf Platz 7 was die Sozialleistungen betrifft. Der Anteil am Bruttosozialprodukt betrug knapp 25%.

Gruss Tom
Das ist doch eine der Hauptaufgaben des Staates. 25% was solls, darf auch mehr sein. Explodieren, naja, das tun wohl eher die Spielzeuge, die der Staat ohne Not für eine Verteidigung gegen einen nicht real vorhandenen Gegner ausgibt.

Außerdem wurde das gesamte Geld dass der Staat ausgibt von dem Bürgern erwirtschaftet und vorher an den Staat gezahlt. Auch von euch, wenn auch vor Jahren und nicht aktuell. Und gerade eure Rückreise in die Schweiz ist ja ein richtiger Gewinn weil ihr wieder üppig Steuern zahlt und sogar Arbeitsplätze schafft, als pflegebedürftige Rentner.

Ihr könnt ja auch mal aufführen, dass ihr durch euren Wegzug den Straßenverkehr in der Schweiz entlastet habt, die Wohnungsnot in der Schweiz reduziert habt, das Sozialsystem über Jahre entlastet habt, usw usw. Also es ist durchaus ein großer Vorteil wenn Bürger weg ziehen und Platz schaffen.

Daher eine Frechheit wenn die versuchen euch als schlechter zu stellen. Wehrt euch!

Gruß, Werner.

ps. Versucht doch einmal raus zu bekommen ob diese Kürzungen auch für Beamte, Staatsdiener und Politiker im Ruhestand mit Versorgungsanspruch gelten oder nur für die arbeitende sozialversicherungspflichtige Bevölkerung.
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ZH-thai-fun
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Re: Keine Ergänzungsleistungen (EL) mehr für rückkehrende CH

#12

Beitrag von ZH-thai-fun »

"Sozial Leistungen" usw etc, dass sind die "Bindeglieder" zwischen Arm und Reich.
Von unten her für die Wut nach oben zu den Reichen den Verschwendern.
Von ober her für die Wut nach unten zu den Armen den Schmarotzern.

Ich finde es von Europäern und den Schweizern sowieso eine Populistische Ader, dass die von oben und von unten immer dem Staat die Schuld zuschieben um "abladen" zu können. Der werfe den ersten Stein. Wobei die Naturgemäß schneller von oben nach unten fliegen. #-o Aber klar das das Thema auch Thailand-Gänger echt berührt ...
Zuletzt geändert von ZH-thai-fun am Sa 24. Feb 2018, 12:45, insgesamt 1-mal geändert.
Nur wer Negatives wahr'nimmt, kann auch Positive genießen.
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thedi
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Re: Keine Ergänzungsleistungen (EL) mehr für rückkehrende CH

#13

Beitrag von thedi »

Michaleo hat geschrieben:...die Klientschaft nicht mehr Bittsteller sind, sondern ... einen Rechtsanspruch geltend machen, aber damit auch das Konsumverhalten von Sozialhilfe und Pflegeleistungen zugenommen haben.
Das ist die Kehrseite des Rechtsstaates: es steht so geschrieben, also habe ich das Recht, ein Anrecht auf ...

Die Thai Frau eines Bekannten in DE soll endlich mit der Arbeit aufhören, damit sie zusammen nach TH in ihr schon längst bereit stehendes Häuschen umziehen können. Geld ist genügend vorhanden. Er wartet schon lange, aber sie will zuerst ihre Rente optimieren ihre Rechtsansprüche einholen - da hat er Verständnis dafür. Sie muss jetzt zuerst so-und-so viel Jahre in DE gearbeitet haben, danach kann sie noch Arbeitslosen Unterstützung haben - in DE Erwerbsminderungsrente genannt - und zwar gibt das mehr und/oder länger Geld wenn ihr aus 'betrieblichen Gründen' gekündigt wird - als wenn sie von sich aus kündigen würde. All das wird optimiert - Arbeitgeber und Arbeitnehmer stecken sich dazu zusammen unter eine Decke und reizen die Rechtsansprüche aus.

Ich würde das als Sozialbetrug oder Schmarotzertum bezeichnen, aber sie finden das ganz normal so. Ihrer Meinung nach ist jeder einfach dumm, wenn er das nicht ausnützt. Auch die Medaille Rechtsstaat mit Rechtssicherheit hat Rückseiten.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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chang58
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Re: Keine Ergänzungsleistungen (EL) mehr für rückkehrende CH

#14

Beitrag von chang58 »

@thedi Arbeitslosenunterstützung kannst du nicht mit Erwerbsminderungsrente gleichsetzen. Das sind 2 ganz verschiedene Paar Schuhe.
Und die normale Erwerbsminderungsrende und die volle Erwerbsminderungsrente sind auch nicht gleich. Letztere ist sehr schwer zu erlangen.
Und bei Kündigung aus betrieblichen Gründen bekommt man beide Renten nicht.
Sondern nur Arbeitslosengeld.
Zuletzt geändert von chang58 am Sa 24. Feb 2018, 13:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Damnam
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Re: Keine Ergänzungsleistungen (EL) mehr für rückkehrende CH

#15

Beitrag von Damnam »

Meiner Meinung nach sollte für Sozialleistungen eher berücksichtigt werden, wie lange schon Leistungen wie Steuern, Abgaben an den Staat geleistet worden sind. Wenn eine Person 40 und mehr Jahre Steuern und Sozialabgaben bezahlt hat, soll sicher eher Anspruch auf Sozialhilfe bestehen, als wenn wie letzthin bekannt geworden, Ausländer kurz vor der Pensionierung in die Schweiz ziehen, um nachher die besseren Leistungen als im Heimatstaat beziehen zu können.

Klar gibt es Härtefälle, meine Aussage oben bezieht sich aber auf das Eingangsposting betreffend Ergänzungsleistungen für Rückkehrende Auslandschweizer.

Leider ist es halt noch meistens so, dass das Giesskannenprinzip angewandt wird und nicht die einzelnen Fälle behandelt werden.
______________
Chok dee

Damnam
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Michaleo
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Re: Keine Ergänzungsleistungen (EL) mehr für rückkehrende CH

#16

Beitrag von Michaleo »

Damnam hat geschrieben: sollte für Sozialleistungen eher berücksichtigt werden, wie lange schon...
Das geht nicht, Damnam, weil die Sozialhilfe nach Bedürftigkeit ausgerichtet wird und nicht, wie eine Versicherung, nach einbezahlten Prämien.
Jeder, grundsätzlich jeder, der Anspruch auf Sozialhilfe hat, also in der Schweiz wohnhaft ist und eine Aufenthalts- oder sogar eine Niederlassungsbewilligung hat, kann diesen Anspruch geltend machen, egal, ob und wie lange er selber Steuern bezahlt hat.

Das ist ja auch gut so, weil wir wollen nicht, dass Leute betteln oder draussen schlafen müssen. Die Schweizer könnten, anders als die Thailänder, nicht damit umgehen, wenn Obdachlosigkeit und Mittellosigkeit zum Tod führen würde. Andererseits ist der Standard, der ausgerichtet wird, gleichzeitig das soziale Existenzminimum. Ob das als genügend oder zu wenig oder gar zu viel angesehen wird ist total Wahrnehmungssache. Durchschnittlich wird es von der Klientschaft als genügend erlebt, einige haben immer zu wenig, andere wenige unterstützen sogar damit noch Verwandte im Ausland.

Der mit dem SHG eingeführte Rechtsanspruch ist, gesellschaftsrechtlich gesehen, eine grosse Verbesserung. Allerdings gilt die Verbindlichkeit dadurch nicht nur bei positiven, sondern auch bei negativen Entscheide. Der Rechtsweg ist immer beim Entscheid, den man auf den Aemtern, ungleich den Versicherungen, Verfügung nennt, beigefügt - es gibt nichts mehr zu rütteln, und das ist für beide, die Gemeinden wie auch die Klientschaft, optimal. Allerdings hat der Sozialarbeiter auch gar keinen unterstützenden Spielraum, den ich persönlich jeweils gerne ausgelotet habe, mehr.

Aber wir weichen vom Thema ab.
Das Thema ist ja eigentlich dass man Sorge zu den kapitalisierten Versicherungsleistungen tragen sollte- woran sich ja eigentlich die meisten auch tip-top halten.
Freundliche Grüsse L-)
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piihan
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Re: 2275 AHV- Renten fliessen nach Thailand

#17

Beitrag von piihan »

Auslandschweizer sind schlechtergestellt als EU-Bürger
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/st ... y/25438875
ถ้าคุณลงมือทำในสิ่งที่คุณสนใจ อยู่เสมออย่างน้อยจะมีคนคนหนึ่งที่พอใจ
„Wenn man immer tut, was einem gefällt, dann ist schon mal mindestens einer zufrieden.“
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tom
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Re: Keine Ergänzungsleistungen (EL) mehr für rückkehrende CH

#18

Beitrag von tom »

piihan, ich habe Deinen Link hierher verschoben, da wir schon seit längerem einen Thread haben der mit diesem Link begonnen hat.

Gruss Tom
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