Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

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thedi
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Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#1

Beitrag von thedi »

Bei Pensionskassen (2. Säule) wird laut Doppelbesteuerungsabkommen zwischen öffentlich rechtlichen und privat rechtlichen Pensionskassen unterschieden.

Öffentlich rechtliche Pensionskassen sind Pensionskassen des Staates oder von Staatsbetrieben. z.B. PUBLICA für Bundesangestellte, kantonale Pensionskassen oder Pensionskassen von Gemeinden.

Diese Renten sind immer in der Schweiz zu versteuern. Wenn man sich ins Ausland abmeldet, werden Quellensteuern erhoben, die nicht zurück gefordert werden können. Die Quellensteuern werden von dem Kanton erhoben, in dem die öffentlich rechtliche Pensionskasse ihren Sitz hat. Der Kanton Bern nimmt z.B. 10% pauschal - man kann keinerlei Abzüge machen.


Privatrechtliche Pensionskassen sind Pensionskassen von der freien Wirtschaft. Diese Renten sind im Wohnsitzland zu versteuern. Falls man in der Schweiz abgemeldet ist, und in Thailand angemeldet ist, werden in der Schweiz keine Quellensteuern erhoben. In Thailand ist das dann wie bei der AHV: Steuersatz de facto Null.

Einige privatrechtliche Pensionskassen ziehen aber trotzdem Quellensteuern ab - vor allem bei Kapitalbezug. Diese Quellensteuern können dann zurück gefordert werden. Das genaue Vorgehen ist mir aber nicht bekannt - wobei es wiederum im Prinzip darum geht vom Thai Steueramt eine Bescheinigung zu bekommen, dass das Einkommen deklariert wurde.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Adi
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Re: Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#2

Beitrag von Adi »

@Thedi
Herzlichen Dank, dass Du diesen Thread zum interessanten Thema eröffnet hast.

thedi hat geschrieben:Das genaue Vorgehen ist mir aber nicht bekannt - wobei es wiederum im Prinzip darum geht vom Thai Steueramt eine Bescheinigung zu bekommen, dass das Einkommen deklariert wurde.
Hier wäre es sehr interessant ob das ein Member gemacht hat und wie das ganze im Detail gemacht werden muss, dass man die Bescheinigung vom Thai Steueramt bekommt.
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ornarnong
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Re: Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#3

Beitrag von ornarnong »

Hallo zusammen

Wir meine Frau und ich haben das vor knapp sieben Jahren gemacht. Mit einem in Pattaya ansässigen Schweizer Rechtsanwalt.

http://swisslawnet.com/Pensionskasse.php

Zuerst hatten wir Mail Kontakt mit diesem Anwalt. Seine Konditionen waren % an der Summe die wir dann bekommen. Weis aber nicht mehr wie viel das war.War aber ca. in 5% Bereich wobei für meine Frau die eine kleine Summe hatte die hat er dann Gratis mitgemacht.

Zuerst mussten wir auf der Wohngemeinde also bei uns Non Sung einen Steuer Ausweis besorgen. Lustiges Detail am Rande meine Frau musste für den Steuerausweis glaube ich mich noch zu Erinnern ca.100 Baht für diesen Ausweis bezahlen. Meiner dagegen war Gratis auch das gibts in Thailand.

Mit diesem Ausweis und den Formularen die der Anwalt ausgefüllt hatte gingen wir aufs Steueramt in Korat. Dort wurde dann alles überprüft. Wir waren so wie ich mich erinnere 2 mal da. Dann waren wir noch 2 mal in Pattaya. Herr Felix Stöckli hat dann die Papiere ans Kantonale Steueramt gesendet. Das ging dann sehr schnell und das Geld wurde auf das Schweizer Bankkonto überwiesen.
Leider habe ich nicht mehr Details im Kopf und unterlagen gingen beim ersten Einbruch mit dem Laptop verloren.

Noch eine Anmerkung: War mein leichtest verdientes Geld in meinem Leben :)

Mit freundlichen Grüssen
Rene
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thedi
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Re: Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#4

Beitrag von thedi »

Ich weiss von einem anderen Fall, da hat @Kurt, der auch in diesem Forum Mitglied ist, geholfen. Es hat auch dort funktioniert.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Samuel
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Re: Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#5

Beitrag von Samuel »

Ich möchte darauf hinweisen hier 2 wichtige Unterscheidungen auseinanderzuhalten:

1. PK-Kapitalbezug
2. PK-Rentenbezug

PK-Kapital-bezug wegen Auswanderung (vor erreichen der Altersgrenze für den Bezug):

In diesem Fall erfolgt die Auszahlung erst NACH Abmeldung aus der Schweiz.
Für die Abmeldebestätigung ist eine Bestätigung des Steueramtes über vollständig bezahlte Staats- und Gemeindesteuern Voraussetzung.
Die Abmeldebestätigung ist Voraussetzung für die Beantragung der (vorzeitigen) Auszahlung des PK-Kapitales.
Bei der Auszahlung wird die QS direkt abgezogen, egal ob es sich um eine öffentliche oder private Vorsorgestiftung handelt.

Daher mein Tip, das PK-Kapital VOR der Auswanderung an eine Vorsorgestiftung mit Sitz in einem QS-günstigeren Kanton als dem Wohnkanton transferieren zu lassen und dann NACH der Auswanderung die Auszahlung des Kapitales zu beantragen.
Die Auszahlung kann auf ein Konto in der Schweiz oder in Thailand erfolgen.
Weil das ausbezahlte PK-Kapital bereits QS-besteuert wurde (Nettoauszahlung) ist es in Thailand nicht nochmals zu versteuern.

Mit dem von mir erwähnten Online-Rechner kann man die mögliche QS-Einsparung berechnen:
https://www.tellco.ch/de/form/equellens ... p=229&pt=3

Zum Thema PK-Renten-bezug kann ich mich nicht äussern, habe dazu keine eigenen Erfahrungen und auch nicht im Freundeskreis.

Gruss aus Udon Thani
Samuel
Gruss
Sam UTH
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Colothani
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Re: Schweiz: Zeitbombe Auszahlung Auswanderung

#6

Beitrag von Colothani »

Da tickt eine Zeitbombe für zukünftige Schweizer Auswanderer

Laut dieser Meldung Eine Bank hat nun aber entschieden, kein Bargeld auszuzahlen.Bild

Leserkommentare beachten im Bericht.
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Adi
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Re: Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#7

Beitrag von Adi »

Aus Previs Review April 2014

Die Volksabstimmung über die Reform Altersvorsorge 2020 ist für 2018 geplant.

Reformpunkte BVG

Umwandlungssatz: Über einen Zeitraum von 4 Jahren wird der BVG-Mindestumwandlungssatz um jährlich 0.2 Prozentpunkte von 6.8 auf 6.0 Prozent gesenkt.
Massnahmen zum Erhalt der Mindestleistungen:
◦ Der BVG-Sparprozess dauert mindestens bis Alter 62 (bisher Alter 58) und beginnt bereits vor Alter 25.
◦ Die Sparbeiträge werden ab Alter 35 auf 11.5 % erhöht und ab Alter 45 bis zum Referenzalter auf 17.5 % festgelegt.
◦ Der Koordinationsabzug wird abgesenkt und zugunsten von Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen oder mit mehreren Beschäftigungen sowie Teilzeitbeschäftigten neu geregelt.
◦ Um das Leistungsniveau für die Übergangsgeneration zu erhalten, ist eine Zusatzfinanzierung vorgesehen.
Eintrittsschwelle: Die Eintrittsschwelle wird von heute CHF 21‘060 auf CHF 14‘040 abgesenkt.
Mindestzinssatz: Der BVG-Mindestzins wird neu per Ende Jahr in Kenntnis der erzielten Anlagerendite festgelegt (bisher im Spätherbst für das Folgejahr).
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thedi
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Re: Schweiz: Zeitbombe Auszahlung Auswanderung

#8

Beitrag von thedi »

Colothani hat geschrieben:Da tickt eine Zeitbombe für zukünftige Schweizer Auswanderer
Colothani - mach bitte nicht auf Panik!

Die Nationalbank versucht den CHF billiger zu machen. D.h. den Kurs zum Euro in Richtung 1.10 zu bewegen - auf keinen Fall Richtung 1:1. D.h. die Nachfrage nach CHF soll nicht gefördert werden, sondern ganz im Gegenteil, das Angebot an CHF soll auf dem Markt erhöht werden.

Mit den Negativzinsen wird genau das angestrebt. Leute die grosse Beträge an CHF horten, sollen die verkaufen und in eine andere Währung investieren. Das kann man nicht erzwingen, aber attraktiv machen, indem man Leuten, die CHF horten keinen Zins mehr gibt - oder heute sogar mit Negativzinsen bestraft.

Dabei geht es nicht um Kleinsparer, sondern um Spekulanten die X Millionen oder gar Milliarden anlegen. Die spekulieren gegen die Interessen der Nationalbank - welche die Interessen der CH Wirtschaft vertritt. Die Spekulanten setzen auf einen steigenden Frankenkurs. Durch ihre Horterei von CHF wird die Nachfrage nach CHF tatsächlich grösser als das Angebot und der Kurs steigt. Wenn das Banken mit Gold machen, dann spricht man von ‘Manipulationen des Goldpreises’ und sagt dazu pfui-pfui oder ruft gar nach einem Richter.

Wenn eine Pensionskasse ihr Geld weiter in CHF angelegt haben will (oder muss), das Geld aber nicht in die Wirtschaft investiert, sondern nur hortet und auf Kursgewinn spekuliert, dann handelt sie aus ihrer egoistischen Sicht vielleicht richtig, aber gegen die Interessen der Nationalbank und der Schweizer Wirtschaft. Wenn sie nun die Negativ-Zinsen umgehen will, indem sie ihr Geld als Bargeld hortet, dann ist das zwar schlau, aber trotzdem nicht im Sinne des Erfinders. Die Nationalbank versuchte nun einmal exemplarisch diesen Trick zu unterbinden.

Aus Sicht der Nationalbank - die offensichtlich hinter dem Entscheid stand. War der Entscheid also richtig. Ob er juristisch durchsetzbar ist, wird sich noch zeigen. Uns berührt er auf jeden Fall nicht. Wir sind kleine Fische - es geht nur um sehr grosse Beträge.

Für uns Expat in Thailand war der fixe Wechselkurs von 1.20 viel ungünstiger. Eine Rückkehr zu einem Minimalkurs wäre die einzige Alternative welche die SNB hätte um den Kurs des CHF irgend wie wieder in Relation zur reellen Kaufkraft verglichen mit dem Euroraum zu bringen. Der aktuelle Kurs ist wegen Währungs-Spekulationen von Grossinvestoren zu hoch.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Samuel
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Re: Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#9

Beitrag von Samuel »

thedi hat geschrieben:Einige privatrechtliche Pensionskassen ziehen aber trotzdem Quellensteuern ab - vor allem bei Kapitalbezug. Diese Quellensteuern können dann zurück gefordert werden. Das genaue Vorgehen ist mir aber nicht bekannt....
Nachtrag: das Vorgehen ist hier beschrieben > interner LInk
:wai:
Gruss
Sam UTH
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Adi
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Re: Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#10

Beitrag von Adi »

Aus der Berner-Zeitung

Axa senkt bereits 2016 die Renten

Schlechte Nachricht für 41'8000 Versicherte der Axa-Winterthur. Sie müssen in der beruflichen Vorsorge mit tieferen Renten vorliebnehmen. Das gilt auch für Versicherte, die bereits im Jahr 2016 pensioniert werden.

Die Schweizer Tochter des französischen Versicherungsriesen Axa senkt den Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge von 5,6 auf 5 Prozent. Das erklärte Axa-Winterthur am Gründonnerstag. Davon betroffen sind Versicherte, die ab nächstem Jahr in Pension gehen. 53'000 Unternehmen mit insgesamt 418'000 Mitarbeitenden haben die berufliche Vorsorge der Axa-Winterthur anvertraut. Die Senkung wird schrittweise vorgenommen.

Arbeiter finanziert Rentner

Wie sich die Senkung auf den einzelnen Versicherten auswirkt, lässt sich nicht einmal grob beziffern. Die Senkung gilt nur für das Überobligatorium. Also für jene Guthaben, die über den gesetzlichen Mindestvorgaben angespart wurden. In vielen Fällen ist das überobligatorische Guthaben höher als das obligatorische. Der obligatorische Teil wird zum gesetzlichen Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent umgerechnet, wie das am 7.März 2010 vom Schweizervolk als Antwort auf die Rentenklau-Debatte der Gewerkschaften bestimmt wurde.

Versicherte mit Minimalplänen, die nur mit dem gesetzlichen Minimum gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) versichert sind, bleiben von dieser Rentensenkung verschont. Ihre Rente wird von den aktiv Versicherten quersubventioniert.

Die kurzfristige Ankündigung von Versicherungsgesellschaften hat System. Schon 2003, als die Lebensversicherer damit anfingen, auf obligatorischen und überobligatorischen Guthaben unterschiedliche Umwandlungssätze anzuwenden, liessen sie den Versicherten keine Zeit, sich auf die neue finanzielle Situation einzustellen. Es war schon damals die Winterthur, die als Erste dieses Splitting vorgenommen hatte. Noch heute spricht man vom «Winterthurer Modell», wenn eine Vorsorgeeinrichtung den obligatorischen und den überobligatorischen Teil mit unterschiedlichen Sätzen in eine Rente umwandelt. Das Problem bei Scheidungen Die unterschiedliche Verzinsung und Rentenberechnung der obligatorischen und überobligatorischen Guthaben zeitigt grobe Ungerechtigkeiten. Betroffen sind nicht selten geschiedene Frauen, bei welchen das vom früheren Ehemann überwiesene Pensionskassenguthaben voll in den mit einem tieferen Umwandlungssatz berechneten überobligatorischen Topf geworfen wird. Auch freiwillige Einkäufe landen im Überobligatorium mit dem unvorteilhaft tiefen Umwandlungssatz.

Hug: «Kein Verständnis»

Der Versicherungsspezialist Werner C. Hug zeigt kein Verständnis für die Massnahmen der Axa-Winterthur. «Das kommt politisch im falschen Moment.» Hug denkt an die Altersvorsorge 2020, die jetzt in der ständerätlichen Kommission behandelt wird. Kürzungsmassnahmen in der 2.Säule sind schwieriger durchzusetzen, wenn die Versicherer sich als Abzocker gebärden. «Die Versicherungsgesellschaften wollen keine Rentner mehr. Sie wollen, dass sich die Versicherten bei der Pensionierung das Kapital auszahlen lassen», sagt Hug. Das sei nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Axa-Winterthur begründet den Schritt mit der Umverteilung in der beruflichen Vorsorge, die man auf diesem Weg stoppen will. Sie meint damit die Umverteilung von den aktiv Versicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern. Man spricht von etwa 3,5 Milliarden Franken insgesamt in der 2. Säule. Allein bei der Axa seien es 416 Millionen Franken, welche die aktiv Versicherten zahlen müssten, um ungenügend finanzierte und nicht kürzbare Renten der Pensionäre mit kleinen Einkommen zu finanzieren. Diese Umverteilung ist nicht zuletzt eine Folge der vom Volk abgelehnten Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent in der genannten Abstimmung vom 7.März 2010. Da sich ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent heute nicht finanzieren lässt, müssen laufende Renten mit Beiträgen der aktiv Versicherten bezahlt werden. Das widerspricht dem Kapitaldeckungsverfahren, wie es für die 2.Säule vorgesehen ist.

Risikoprämien sinken

Laut Axa-Winterthur erlaubt die Senkung des Umwandlungssatzes eine Reduktion der Risikoprämie für Invalidität und Tod. Mit dieser Aussage bestätigt Axa, dass sie den Versicherten von ihren Beiträgen bisher zu hohe Risikoprämien abgezogen hat. Auch hier also eine Quersubventionierung.

Für die Gewerkschaften ist das Vorgehen der Axa ein gefundenes Fressen. Sie werden ihre Rentenklau-Debatte wieder auffrischen können. Womöglich hat Axa das Communiqué bewusst in der zweiten Tageshälfte am Gründonnerstag verschickt, als sie die Gewerkschaften bereits in den Osterferien vermutete.
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