Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung


Cobra
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Re: Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#21

Beitrag von Cobra »

Danke dass hier alle so nett helfen ...
Ich kenne den Prozess aber das Problem liegt offenbar am Stempel der thailändischen Steuer Behörde.
Kann niemand schlicht und einfach diese Erfahrung teilen?
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Damnam
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Re: Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#22

Beitrag von Damnam »

Hast Du eine Rechtsberatung? ich denke nein, sonst würdest Du diese "delikaten* Probleme nicht hier anfragen.
Tip; wenn es um höhere Beträge geht, nimmt einen Rechtsbeistand. Niemand hier kennt Deine konkreten Daten, darum kann Dir hier niemand einen "Guten Tip Geben"
______________
Chok dee

Damnam

Cobra
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Re: Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#23

Beitrag von Cobra »

Was steht denn beim “verbotenen “ Link?
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Michaleo
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Re: Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#24

Beitrag von Michaleo »

Cobra hat geschrieben:
Mi 2. Okt 2019, 21:31
Was steht denn beim “verbotenen “ Link?
Das ist nicht ein "verbotener" Link, Cobra, sondern der Link führt in ein geschütztes Unterforum, zu dem Du noch keinen Zutritt hast, bis Du Dich vorgestellt hast. Das ist so zum Schutz von jenen, die in dem Unterforum schreiben, weil die Diskussionen über dieses Thema doch recht persönlich werden können.

Daher >>> vorstellen im Vorstellungsthread und: los gehts!
Freundliche Grüsse L-)
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Udo Nthani
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Re: Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#25

Beitrag von Udo Nthani »

Daher >>> vorstellen im Vorstellungsthread und: los gehts!

Das würde ich tun lieber Cobra. Der „verbotene“ Link beinhaltet eine Art Gebrauchsanweisung wie du zu dem Stempel kommst. Verschiedene Forenmember beschreiben dort wie es bei Ihnen geklappt hat. Unter anderem auch bei mir hier in Udon Thani. War viel einfacher als erwartet. Mehr wird aber noch nicht verraten um die Spannung bis zu deiner Voratellung aufrecht zu halten :-\

Gruß Jan

Kurt
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Re: Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#26

Beitrag von Kurt »

Cobra hat geschrieben:
Mi 2. Okt 2019, 19:09
Auswandern
Kapitalbezug
Rückforderung Quellensteuern
Stempel der Steuerbehörden
Alternative wenn es keinen Stempel gibt

Auswandern
= sich ueber alles an den richtigen Stellen "schlau" machen....

Kapitalbezug
= erst nach Abmeldung und "Wegzug aus der Schweiz, nach Anmeldung in Bangkok-CH-Botschaft"

Rückforderung Quellensteuern
= das FORMULAR aus der Schweiz ausfuellen und auf der "zustaendigen" Steuerbehoerde in der "Wohn-Provinz"
abstempeln lassen

Stempel der Steuerbehörden
= da liegt die SCHWIERIGKEIT !!! Nicht jedes STEUERAMT macht das.....ABER alles probieren, damit das klappt...

Alternative wenn es keinen Stempel gibt
= kenne keine

Wo wohnst du in Thailand....wo angemeldet.....welcher Ort und Provinz ?

Cobra
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Re: Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#27

Beitrag von Cobra »

Hallo
Danke für die Antwort. Ich werde Mitte Februar auswandern und in Bangkok wohnen. Werde dann 58 Ende Februar.

Kurt
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Re: Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#28

Beitrag von Kurt »

Cobra hat geschrieben:
Do 3. Okt 2019, 17:43
Hallo
Danke für die Antwort. Ich werde Mitte Februar auswandern und in Bangkok wohnen. Werde dann 58 Ende Februar.
Ist das jetzt deine "VORSTELLUNG" ? ;-)

wanlop56
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Re: Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#29

Beitrag von wanlop56 »

Kurt hat geschrieben:
Do 3. Okt 2019, 04:00
Kapitalbezug
= erst nach Abmeldung und "Wegzug aus der Schweiz, nach Anmeldung in Bangkok-CH-Botschaft"
ist das so zwingend nötig oder kann ich mich auch später bei der Botschaft anmelden,innerhalb der 90 tage??
Wie komplex ist die rückforderung und ist das ohne Anwal machbar ?
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher“
Abert Einstein

Kurt
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Re: Schweiz: Pensionskassen (2 Säule) und Auswanderung

#30

Beitrag von Kurt »

wanlop56 hat geschrieben:
Fr 4. Okt 2019, 04:28
Kurt hat geschrieben:
Do 3. Okt 2019, 04:00
Kapitalbezug
= erst nach Abmeldung und "Wegzug aus der Schweiz, nach Anmeldung in Bangkok-CH-Botschaft"
1.
ist das so zwingend nötig oder kann ich mich auch später bei der Botschaft anmelden,innerhalb der 90 tage??

2.
Wie komplex ist die rückforderung und ist das ohne Anwal machbar ?
1.
Es gibt keinen "Zwang" sich sofort bei der CH-Botschaft anzumelden.

Aber je frueher desto besser.....hat nur Vorteile....die BVG-Q-Rueckforderung"
kann man dann spaeter machen....in aller Ruhe.

2.
Selber machen ist keine "Hexerei", kann Jeder machen.
Die "Knack-Nuss" ist nur....dass man von der zustaendigen TIHAI-Behoerde = Steueramt,
den von der Schweiz geforderten STEMPEL bekommt.

Ich habe das schon im 2005 "aufgegeben" und den STEMPEL bei einer "anderen THAI-Behoerde"
besorgt....hat bis vor Jahren in allen Kantonen, ausser im Kanton Zuerich (Frau Bra....) immer
geklappt.

Also....selber probieren.....wenn es dann nicht geht, der Schweizer Anwalt in Pattaya kann das
meist ermoeglichen.

Ich treffe ihn naechste Woche wieder...Grund : ....einige von uns haben gemeint sie koennen
ihr TESTAMENT "selber basteln", um Kosten, die eh "einmalig" anfallen, zu "sparen"...

Erst letzthin habe ich 2 solche DESASTER beim NACHLASS mitbekommen....CHAOS, FRUST,
WUT, AERGER.....unter den NACHLASS-Nehmer hier in THAiland und in der SCHWEIZ.....

Das ist alles nicht so einfach.....mit hinterlassenen AUTO's TOEFF, CONDO's...Bank-Konten usw.

Da muss ORDNUNG rein. Das muss so geschrieben werden, wie es die BEHOERDEN hier in TH und
in der CH verlangen...
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