Schweiz: Säule 3a Steuern und Auswanderung

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thedi
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Schweiz: Säule 3a Steuern und Auswanderung

#1

Beitrag von thedi »

Wer sich seine 3a Säule auszahlen lässt, muss dieses Geld nun versteuern, denn er konnte es ja vorher auf den Steuererklärungen beim Einkommen abziehen.

Wenn man zum Zeitpunkt der Auszahlung in der Schweiz wohnt (angemeldet ist), versteuert man das Geld in der Gemeinde, in der man sein Steuerdomizil hat. Eine Möglichkeit ist dann also, sich kurz vorher in eine steuergünstige Gemeinde umzumelden. Ich kenne einen der das so gemacht hat - es hat bei ihm funktioniert. Kurz vor der Auszahlung das Steuerdomizil gewechselt - dann Auszahlung veranlassen und erst dann sich nach Thailand abmelden. Er sagt, dass sich das für ihn gelohnt habe.

Wenn man zum Zeitpunkt der Auszahlung nicht mehr in der Schweiz angemeldet ist, sondern zum Beispiel in Thailand - wichtig: man muss sich bei der CH-Botschaft angemeldet haben - dann werden bei der Auszahlung in der Schweiz Quellensteuern abgezogen. Diese kann man zurück fordern, wenn man nachweisen kann, dass man das Geld am neuen Wohnort - also in Thailand - versteuert hat.

Bei dieser Rückerstattung der Quellensteuern gibt es mit Thailand als Wohnort etwas Unsicherheit. Farang Rentner werden in Thailand nicht besteuert. Man kann daher nicht so einfach eine Bestätigung vom Thai Steueramt bekommen. Es gibt Tricks. Zum Beispiel kann die Frau in Thailand ein Geschäft haben, das in Thailand steuern bezahlt. Damit hat man den Kontakt zum Thai Steueramt. Nun deklariert man die 3a Auszahlung, wobei natürlich der Null-Steuersatz für den Farang Rentner nicht vergessen werden darf - und verlangt dann vom Steuerbeamten eine Bestätigung, dass das 3a Einkommen in Thailand beim Steueramt deklariert wurde.

Mit dieser Bestätigung versucht man dann die Quellensteuern in der Schweiz zurück zu fordern. Dazu hat man 3 Jahre Zeit.

Erfolgsaussichten sind unterschiedlich. Der eine bekommt die Quellensteuern zurück, bei anderen ging es nicht. Es scheint da Interpretationsspielraum zu geben. Reicht eine Bestätigung, dass die 3a Auszahlung deklariert wurde - oder muss eine Quittung für die bezahlten Steuern vorgelegt werden können? Wenn man sowieso einen Anwalt in der Schweiz beschäftigt, sieht das anders aus als wenn man als kleiner Rentner in Thailand von der Hängematte aus mit Steuerämtern in der Schweiz streiten muss. Die Spiesse sind dann nicht wirklich gleich lang.

Bevor man da also vorprescht, lohnt es sich zuerst einmal mit dem Steuersekretär der eigenen Gemeinde zu sprechen. Auf dem Steueramt arbeiten keine Feinde. Sie können durchaus beraten. Es gibt für die 3a-Säule Auszahlungen speziell günstige Tarife.

Das ganze ist etwas gambeln. Quellensteuern sind höher als die Sondertarife, welche die Gemeinde anbietet. Wenn es klappt, bekommt man zwar die ganzen Quellensteuern wieder erstattet - aber ob es klappt ist alles andere als sicher.

Wichtig ist: man muss sich vor der Abmeldung in der Schweiz entscheiden. Der Zeitpunkt der Auszahlung ist entscheidend. Wenn man dann abgemeldet ist, werden Quellensteuern erhoben. Wenn man in der Schweiz angemeldet ist, muss man an seiner Steuerdomizil Gemeinde versteuern - und kann dann nichts mehr zurück fordern.

---

Ich habe mich damals dafür entschieden, die Auszahlung noch vor der Abmeldung zu veranlassen, so dass ich sie in meiner Wohngemeinde zum Vorzugssteuersatz versteuern konnte. Einerseits war der Betrag für mich nicht so gross - vor allem da mit der Auflösung der Wohnung und der Auswanderung sowieso einiges ans Brockenhaus oder in die Kehrichtverbrennungsanlage ging - in Anbetracht dieser Verluste schreckte mich der Betrag der Steuern nicht mehr.

Viel mehr schreckte mich aber der Gedanke, dass ich für die Rückforderung von Quellensteuern einen mir noch unbekannten Kontakt mit dem Thai Steueramt hätte - und der Weg dort ist ja auch nicht wirklich ganz gerade - und dann noch mit den Schweizer Behörden 'korrespondieren' müsste. Ich wollte meine Ruhe haben, die paar Kröten interessierten mich nicht mehr.

Schlussendlich gab es auch einen moralischen Standpunkt. Ich habe Zeit meines Lebens beim Bund gearbeitet von dort Lohn bezogen - und das zwar nicht exorbitant, aber auch gar nicht so schlecht. Es ist dann nichts als fair, wenn auch ich mein Einkommen versteure. Mit dem 3a Plan kann man zu der Zeit, in der man das Geld anspart Steuern sparen - da man das angesparte Geld vorläufig nicht versteuern muss. Dies im Bewusstsein, dass man es später, wenn man sich das 3a Kapital auszahlen lässt, dann Steuern bezahlen muss. Wobei dann netter weise ein speziell günstiger Tarif zur Anwendung kommt.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Michaleo
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Re: Schweiz: Säule 3a Steuern und Auswanderung

#2

Beitrag von Michaleo »

thedi hat geschrieben:Dies im Bewusstsein, dass man es später, wenn man sich das 3a Kapital auszahlen lässt, dann Steuern bezahlen muss.
Wobei dann netter weise ein speziell günstiger Tarif zur Anwendung kommt.
Zufälligerweise habe ich morgen einen Termin auf der Bank um das 3a Kapital für Rückzahlung der Hypothek auf unser Restaurant zu besprechen.
Dann werde ich also zwei Mal verlieren: zuerst, weil ich die Steuern für die 3a- Säule bezahlen muss, und zweitens, weil ich die Hypothekenschuld nicht mehr bei den Steuern abziehen kann.
Dafür muss ich natürlich weniger Hypothekarzinsen bezahlen.

Aber, Thedi, es freut mich zu hören, dass ein günstigerer Tarif zum Zug kommt.
Besten Dank für diese Information.
Freundliche Grüsse L-)
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Michaleo
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Re: Schweiz: Säule 3a Steuern und Auswanderung

#3

Beitrag von Michaleo »

Steuern auf 3a- Säulenkapital:

Das angesparte muss zwingend zwischen 60 und 65- jährig bezogen werden.
Die Steuern sind einer Progression unterworfen. Ich muss 7% bezahlen.
Freundliche Grüsse L-)
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go-gai
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Re: Schweiz: Säule 3a Steuern und Auswanderung

#4

Beitrag von go-gai »

Etwas genauer, die Steuer auf Säule 3a und 2.Säule nennt sich

Kapitalleistungssteuer auf Gemeinde und Staats sowie Bundesebene

So durfte ich für 75'000 CHF 3'270.00 CHF an Gemeinde und Staatssteuern abführen und

an direkter Bundessteuer noch 248.90 CHF abführen.

Da hat man uns verzapft dass man fürs Alter steuerbefreit ansparen kann,
von Kapitalleistungssteuern bei der Auszahlung habe ich damals nix gehört.

Auch bei der Auszahlung der 2. Säule hat es mich kräftig beschissen:
da wurde in den Medien rumgeboten, dass man das Alterskapital in Tranchen
beziehen kann und somit weniger Steuern bezahlen muss.
Mich hat man mit 63.6 Altersjahren entlassen und das Kapital ging auf
ein Sperrkonto das dann nur in einem Rutsch ausbezahlt wurde - ergo
durfte ich dann die Kapitalleistungsteuer berappen.

Da diskutieren die Politiker in der CH dass es verboten werden soll,
Pensionkassenkapital zu beziehen - die Leute sollen die Renten bekommen.
In meinem Fall ist ein Einsteigen in die Rente einer Pensionskasse
nicht möglich.
Wem hilft denn der Rentenzwang wohl ? der Versicherungswirtschaft meine ich !
Ob damit mehr Sozialfälle vermieden werden können müsste erst noch
bewiesen werden.

Dieses Sozialversicherungssystem ist nur stimmig, wenn ein Mensch ununterbrochen
arbeiten kann, was in den heutigen Wirtschaftssystemen nur seltenst der Fall
sein kann. Hat man keine Arbeit fliegt man auch aus dem Sozialversicherungssystem.

gruss v go-gai

ÄH Thedi, die Kapitalleistungssteuer geht nur zum kleineren Teil an den Bund,
der grössere Teil ist Staats und Gemeindesteuer.
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