Kommt jetzt die Besteuerung von deutschen Renten?

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Caveman
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Kommt jetzt die Besteuerung von deutschen Renten?

#1

Beitrag von Caveman »

Kommt jetzt die Besteuerung von deutschen Renten in Thailand? Ich meine, fair waere es schon.
https://www.thaienquirer.com/50744/thai ... ting-2024/
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Andia
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Re: Kommt jetzt die Besteuerung von deutschen Renten?

#2

Beitrag von Andia »

Ja ich las heut davon, so wie ich es heraus gelesen habe betrifft es nur Länder ohne Doppelbesteuerungsabkommen.
Ich liebe Thailand. :-
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Caveman
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Re: Kommt jetzt die Besteuerung von deutschen Renten?

#3

Beitrag von Caveman »

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland sieht allerdings die Besteuerung deutscher Renten durch Thailand vor. Davon hat Thailand zwar bislang keinen Gebrauch gemacht, aber wenn die jetzt an Auslandseinkuenfte ran wollen ...

Warten wir es ab.
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Darkwing
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Re: Kommt jetzt die Besteuerung von deutschen Renten?

#4

Beitrag von Darkwing »

Eventuell noch eine Möglichkeit der Steuer zu entkommen:

Rente im Heimatland auflaufen lassen, um den 10 bis 15 Januar den Jahresbetrag nach Thailand überweisen.

Ist Entnahme aus Vermögen = steuerfrei. Man ist aber am überlegen, das jedes Geld bei Einfuhr nach Thailand steuerpflichtig ist, und nicht nur im Jahr des Ertrages.

Wobei, der Steuersatz für Married hält sich so in Grenzen, THB 400000 - Freibetrag 50% / maximal THB 100000 sind THB 300000 zu versteuern. Laut Tabelle im Jahr THB 7500, THB 625 im Monat. Das geht noch.

Für Rentner allerdings wäre der selbe Rechenweg:
800000 - 100000 = 700000.
Macht dann
THB 0 bis 150000 0%
THB 7500 bis von 150001 bis 300000 5%
THB 20000 von 300001 bis 500000 10%
THB 30000 von 500001 bis 750000 15% aber nur 700000 angesetzt wegen THB 800000 Freibetrag.
Gut, das wären dann schon THB 57500 %Jahres Steuer, also rund THB 4800 pro Monat.

Trotz 2 mal zur Immigration und mehr Papierkram, solange meine Frau lebt, nur Married und Rentner in der Hinterhand.

In gewissen Grenzen, wenn man eine Kreditkarte aus DACH noch hat oder Aliexpress aus DACH aus bezahlt, kann man Ausgaben vor der THAI Steuer verstecken.
Wenn man dann mit nur THB 400000 im Jahr auskommt, wird es billig und man hat nur sein Deposit von THB 800000.
Wer Geld über hat und frisch nach Thailand auswandert, sollte erwägen, ein Deposit von ca. €50.000 oder mehr anzulegen. Dieses Geld kam einwandfrei aus im Heimatland versteuertem Vermögen. Sonst kann das ein paar Jahre später zum Problem werden, Einkünfte oder Vermögen?

Wer kein Deposit aufbauen kann und nur von der Rente lebt, ist echt in den Arsch gekniffen.


Unter anderm darum werden die Depot Erträge nie nach Thailand kommen und die Beiträge für die BDAE Krankenversicherung direkt von Deutschland nach Belgien gehen werden.

Irgendwann wird auch das Welteinkommen besteuert. Aber Betriebsrente, private Rentenversicherung usw. ist nach DBA in Deutschland fällig.

Achja, nur eine Ahnung....entweder intern durch Abfrage der Imigration oder durch Vorlage der Bescheinigung, die wollen zur Visa Verlängerung auch sehen, das Ihr Euer Steuerpflicht nachgekommen seid.

Aber ich lese noch nicht richtig Thai, nur einzelne Buchstaben wie เมา und bin kein Steuerberater für Thailand. Allerdings auch nicht ganz unbedarft, was hierzulande Betriebsführung, Recht und Steuern angeht.

Bis auf Feinheiten sollte das der mögliche Weg sein.
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Adi
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Re: Kommt jetzt die Besteuerung von deutschen Renten?

#5

Beitrag von Adi »

@Michaleo Wo hast Du mittlerweile Deinen Lebensmittelpunkt? In TH oder CH?

Im CH DBA ist der Lebensmittelpunkt wie folgt definiert:

a) Die Person gilt als in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen)
b) kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Staat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat
c) hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt sie als in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist
d) ist die Person Staatsangehöriger beider Staaten oder keines der Staaten, so regeln die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage in gegenseitigem Einvernehmen.

Oft wird aber die Usanz angewendet mit den wo man mindestens 183 Tagen pro Jahr verbringt, obwohl dies nicht der offiziellen Definition entspricht...
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Michaleo
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Re: Kommt jetzt die Besteuerung von deutschen Renten?

#6

Beitrag von Michaleo »

Adi hat geschrieben:
Mo 18. Sep 2023, 19:31
@Michaleo Wo hast Du mittlerweile Deinen Lebensmittelpunkt? In TH oder CH?

a) eine ständige Wohnstätte verfügt; engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat
c) in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist
Eindeutig Schweiz, denn:
a) Wohneigentum, Rente aus öffentl.- rechtl. Anstellung sowie Einnahmen aus Liegenschaftsbesitz (Bären);
b) Schweizerpass und nicht EU (Niederland wäre auch denkbar, ist aber nicht der Fall)
Der Ansatz von 183 Tage käme bei mir nicht zum tragen, weil es von Jahr zu Jahr differiert und die obigen Argumente schwerer wiegen.

Warum fragst Du, Du weisst doch das?
Freundliche Grüsse L-)
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Adi
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Re: Kommt jetzt die Besteuerung von deutschen Renten?

#8

Beitrag von Adi »

Michaleo hat geschrieben:
Mo 18. Sep 2023, 20:12
Warum fragst Du, Du weisst doch das?
Die Problematik bei diesem Thema "echter Lebensmittelpunkt" vs. "183 Tage Regel" bin ich bereits mehrfach begegnet zwischen DE und CH in beide Richtungen...
Also z.B. ein Deutscher IT'ler arbeitet für ein paar Jahre für ein Projekt z.B. 4 Tage pro Woche Vorort in der CH (War vor Corona noch normal ;-)) und hat dafür eine kleines Einzimmerstudio in der CH gemietet. In DE ein kleines Haus und Familie, verbringt praktisch jedes Wochenende in DE... Also klar Lebensmittelpunkt in DE und in der CH zum arbeiten. Aber trotzdem musste er dann in DE Quellensteuern abliefern und die Steuerpflicht in der CH erfüllen. Ich persönlich hatte gerade das umgekehrte mal erlebt. was mir doch recht hohe Kosten verursacht hatte.... D.h. Die Formulierung im DBA ist m.E. klar und verständlich aber Behörden beharren doch manchmal auf die 183 Tage Regel die nicht im DBA formuliert ist.... Das kann in manchen Fällen zu Problemen führen...

Also z.B. in Deinem Fall, falls TH effektiv die Steuern in TH erheben wollen auf der AHV und der BVG Rente, wenn Du auf mehrere Male aufgeteilt 183 Tage in TH in einem Jahr verbringst. Falls das passieren würde, kann es zu einem etwas mühsamen Papiertiger werden...
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Darkwing
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Re: Kommt jetzt die Besteuerung von deutschen Renten?

#9

Beitrag von Darkwing »

Für einen Deutschen, nach DPA, besteuert Thailand nur die gesetzliche Rente der Rentenversicherungsanstalt, bzw die Knappschaftsrenten.

Alle Renten mit Privatanteil wie betriebliche RV oder die Rüruprente, private Rentenversicherung liegt das Besteuerungsrecht ausschließlich bei Deutschland.
Auch andere Einkünfte wie Miete oder Pacht in Deutschland werden mit 26,375% für einen Expat in Deutschland besteuert, falls nicht die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greift. Dann wird es eben noch teuer. Dieser Steueranteil wird in jedem Fall auch in Thailand angerechnet, wenn der Steuersatz hier höher oder gleich ist.
Nur im Ernst, wer will in Deutschland schon vermieten? Man kann froh sein, wenn 30% der Mieteinnahmen in der eigenen Tasche landen, kann auch weniger sein. Also ich nicht.

Kapitaleinkünfte mit von Deutschland aus nicht inländischem Kapital ( Steuerausländer meint keine Wohnung oder nur Zimmer in Deutschland, egal ob genutzt oder nicht) ist das Besteuerungsrecht ausschließlich Thailand, sonst Deutschland Quellensteuer und Thailand. DPA beschränkt den Deutschen Anteil auf 15%, praktisch rückwirkend. Nachweis, das es auch in Thailand versteuert wird ist beim BZSt auf einem deutschen oder englischen Formular mit Stempel von Thailands Taxoffice einzureichen.
Viel Spaß den auf einem von Thailand aus fremden Formular zu bekommen.


Ich habe daher E.ON abgestoßen und durch ausschüttende, synthetische Luxemburgfonds ersetzt. Synthetisch, da diese in den USA nicht Quellensteuer (30%) pflichtig sind und hier als Aktienfond eine 30% Freistellung genießen.
In Thailand sollten die Steuerfrei sein, solange das Geld nie nach Thailand fließt.

Die derzeitige Gesetzesänderung kommt, weil auch Thais diesen Trick verwendeten, und die Erträge erst nach einem Jahr nach Thailand holten. Die haben nicht aus Expats geziehlt, erwischen die aber mit.

Daher soll das Depot nur meine KV finanzieren. Problem BDAE ist nicht in Thailand bei der Immigration als zulässige KV gelistet, aber bei Married nicht relevant.

Wenn ich später alt genug bin und sowieso nicht wechseln kann... Muss ich sehen, ob Thailand es als Ausnahme akzeptiert. Das kann durchaus passieren, besonders, wenn ich nachweisen kann, das die BDAE schon Krankenhausrechnungen in Thailand für mich gezahlt hat.

Wer 90% des Welteinkommen aus Deutschland bezieht, kann auch die unbeschränkte Steuerpflicht wählen und besteuert alles ausschließlich in Deutschland. Kleine Falle, der Grundfreibetrag wird, weil Thailand so billig ist, um 50% gekürzt und Zusammenveranlagung ist auch gestrichen. Also hat sich das steuerpflichtige Einkommen mal eben um €15000 erhöht.
Private KV ist privatvergnügen und kann nur bis zur ansetzbaren gesetzlichen Krankenkasse in Abzug gebracht werden.
Also, dann ist Thailand im höheren Steuersatz schnell billiger als Deutschland.

Wie gesagt, auch auswandern will gut geplant sein.
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ernte
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Re: Kommt jetzt die Besteuerung von deutschen Renten?

#10

Beitrag von ernte »

Dazu kann ich nur sagen. Man soll nie eine Investition jedweder Art aus steuerlichen Gesichtspunkten tätigen.
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