Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH
Papierkram, Visum, Gesetze, Steuern, Finanzen etc.
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Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH
Beitrag von Udo Nthani »
Hallo Sam
Habe gelesen Du bist 43 und seit einem Jahr in Chiang Mai.
Ob du überhaupt in TH was versteuern „müsstest“ hängt sicher auch von deinem Visum ab. Also wenn Du ein „Non O“ hast (was ich vermute, Evtl verlängert auf ein Jahr da verheiratet mit Kind da sonst in deinem Alter nicht möglich) würde ich den Abstecher in die CH um Batzen zu verdienen dem Thai Fiskus nicht angeben. Das interessiert die nicht ob Du im Heimatland einfach nur Ferien machst oder ob du da arbeitest.
Kurz erklärt: in TH musst Du nur Steuern bezahlen wenn Du in TH legal mit einem Workpermit für eine in TH registrierte Firma arbeitest. Nebenverdienste im Ausland würde ich nicht angeben und auch nicht versteuern.
Gruß aus Udon
Jan
Habe gelesen Du bist 43 und seit einem Jahr in Chiang Mai.
Ob du überhaupt in TH was versteuern „müsstest“ hängt sicher auch von deinem Visum ab. Also wenn Du ein „Non O“ hast (was ich vermute, Evtl verlängert auf ein Jahr da verheiratet mit Kind da sonst in deinem Alter nicht möglich) würde ich den Abstecher in die CH um Batzen zu verdienen dem Thai Fiskus nicht angeben. Das interessiert die nicht ob Du im Heimatland einfach nur Ferien machst oder ob du da arbeitest.
Kurz erklärt: in TH musst Du nur Steuern bezahlen wenn Du in TH legal mit einem Workpermit für eine in TH registrierte Firma arbeitest. Nebenverdienste im Ausland würde ich nicht angeben und auch nicht versteuern.
Gruß aus Udon
Jan
Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH
Danke Jan. Die Frage ist eher, wie bemüht der CH-Fiskus sein, Staatsbürgern im Ausland unbequem zu werden, obschon sie per Doppelbesteuerungsabkommen auch nichts davon hätten, wenn dieser Staatsbürger in TH angemeldet ist.Udo Nthani hat geschrieben: ↑Mo 21. Okt 2019, 02:29Hallo Sam
Habe gelesen Du bist 43 und seit einem Jahr in Chiang Mai.
Ob du überhaupt in TH was versteuern „müsstest“ hängt sicher auch von deinem Visum ab. Also wenn Du ein „Non O“ hast (was ich vermute, Evtl verlängert auf ein Jahr da verheiratet mit Kind da sonst in deinem Alter nicht möglich) würde ich den Abstecher in die CH um Batzen zu verdienen dem Thai Fiskus nicht angeben. Das interessiert die nicht ob Du im Heimatland einfach nur Ferien machst oder ob du da arbeitest.
Kurz erklärt: in TH musst Du nur Steuern bezahlen wenn Du in TH legal mit einem Workpermit für eine in TH registrierte Firma arbeitest. Nebenverdienste im Ausland würde ich nicht angeben und auch nicht versteuern.
Gruß aus Udon
Jan
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Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH
Beitrag von Udo Nthani »
Also wenn Du in der CH abgemeldet bist lassen die Dich bestimmt in Ruhe. Dan existierst du für die quasi nicht mehr weil sie von Dir nichts mehr abkassieren können.
Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH
Danke für eure antworten!!!
Ja es ist so, ich hab ein non O mit einjahres Verlängerung und keine work permit.
hab noch n kleinen fehler entdeckt.. es sind nicht 10 sondern 20'000 die ich in der Schweiz verdiene. ist für Thais doch ein rechter betrag;)
Hab jetzt alles mal gerechnet: in der schweiz bezahl ich 2'400 Quellensteuer, in Thailand müsste ich nur 42'500 THB bezahlen!!
also hab ich so oder so schon genug bezahlt!!!! jetz kann ich mal überlegen ob ich auf dem Steueramt vorbei geh in TH.
Das einzige riskante wäre wenn sie ein Kontoauszug von mir wollen und sie die Pensionskassengelder sehen die auch in diesem Jahr auf mein Konto gekommen sind.
$am
Ja es ist so, ich hab ein non O mit einjahres Verlängerung und keine work permit.
hab noch n kleinen fehler entdeckt.. es sind nicht 10 sondern 20'000 die ich in der Schweiz verdiene. ist für Thais doch ein rechter betrag;)
Hab jetzt alles mal gerechnet: in der schweiz bezahl ich 2'400 Quellensteuer, in Thailand müsste ich nur 42'500 THB bezahlen!!
also hab ich so oder so schon genug bezahlt!!!! jetz kann ich mal überlegen ob ich auf dem Steueramt vorbei geh in TH.
Das einzige riskante wäre wenn sie ein Kontoauszug von mir wollen und sie die Pensionskassengelder sehen die auch in diesem Jahr auf mein Konto gekommen sind.
$am
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Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH
Beitrag von Udo Nthani »
Kein Problem, kein Risiko, guckst Du hier
viewtopic.php?f=28&t=1502&hilit=Quellensteuer&start=20
Ich würde halt dem Arbeitgeber in der CH nicht sagen, dass du in Helvetien nicht angemeldet bist, dann zieht er Dir auch keine Quellensteuer ab.
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