Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

Papierkram, Visum, Gesetze, Steuern, Finanzen etc.

joseph
Beiträge: 6
Registriert: Fr 18. Okt 2019, 06:23

Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#21

Beitrag von joseph »

Michaleo hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 09:58
joseph hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 08:55
Gemeint ist nicht Renteneinkommen, sondern...
@Joseph, würdest Du Dich bitte noch hier: viewforum.php?f=6 vorstellen? Dann lässt sich besser diskutieren, da man weiss, wovon Du sprichst.
Mach ich gleich!
Benutzeravatar

Themen Starter
Adi
Beiträge: 4211
Registriert: Mo 30. Sep 2013, 18:58
Wohnort: Nordosten von Bern

Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#22

Beitrag von Adi »

joseph hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 04:34
Also zum Beispiel dass Einkünfte in der Schweiz, obwohl man in Thailand lebt, dem TH-Steueramt gemeldet werden?
joseph hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 08:55
thedi hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 08:37
Thailand erhebt von Rentnern, die aufgrund eines Non Immigrant Visa in Thailand leben, keine Steuern auf ihre Renten. Das ist legal. Doppelbesteuerungsabkommen definieren welche Einkommen und Vermögen wo zu versteuern sind - nicht die Höhe der Steuersätze.
Gemeint ist nicht Renteneinkommen, sondern in der Schweiz erworbenes Arbeitseinkommen. Ob die CH-Behörden dann Nachweis einfordern könnten, ob das Erworbene auch wirklich versteuert wurde...
Arbeitseinkommen kann man in der Schweiz nur erwirtschaften, wenn man in der Schweiz einen juristischen Arbeitgeber hat. Eine selbständige Tätigkeit in der Schweiz (Also Einzelfirma) ohne Lebensmittelpunkt in der Schweiz wäre sowieso illegal.

Sofern auf dem Einkommen keine ordentliche Versteuerung verlangt ist, ist der Arbeitgeber verantwortlich, dass korrekt Quellensteuern abgeliefert werden. Sofern also vom Arbeitgeber Quellensteuern korrekt abgerechnet und einbezahlt wurden, interessiert es die Steuerbehörden nicht mehr, ob in Thailand das Einkommen auch korrekt gemeldet wurde. Nur so kann man die Quellensteuern entweder zurückverlangen oder in Thailand anrechnen lassen.

Und falls der Arbeitgeber die Quellensteuern nicht korrekt abgerechnet hat, ist dieser dafür haftbar.

Dazu möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Regelungen der Quellensteuern in der Schweiz per 01.01.2021 neu festgelegt wurden. Dazu gibt es von der eidgenössischen Steuerverwaltung das Kreisschreiben Nr. 45 mit umfassenden Informationen (Googeln...).

Und falls es in einer solchen Situation in der Schweiz keinen Arbeitgeber gibt aber trotzdem "Arbeitseinkommen" erwirtschaftet wurde, ist der Verdacht auf Schwarzarbeit in der CH oder illegale Tätigkeit in Thailand nicht von der Hand zu weisen.

Ausnahme wäre die Vermietung einer Wohnung in der Schweiz von Thailand aus. Aber das ist gemäss DBA sowieso am Ort der Liegenschaft zu versteuern.

Es gibt ganz schlaue, die sich in Thailand "selbständig" machen und für die Schweiz Dienstleistungen erbringt wie z.B. Webdesign im Auftrag. Dabei liegt kein Arbeitseinkommen in der Schweiz vor, sondern in Thailand über ein Dienstleistungsverhältnis. Das würde dann eher die Immigration in Thailand interessieren wenn keine gültige Arbeitserlaubnis in Thailand vorliegt. Auf das hat ja ein Forenmember bereits darauf hingewiesen, dass ihm solches einen Zwangsaufenthalt mit gesiebter Luft in Thailand verschafft hat....

grunder9
Beiträge: 2422
Registriert: Sa 19. Okt 2013, 04:27
Wohnort: Bern
Kontaktdaten:

Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#23

Beitrag von grunder9 »

Adi hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 20:44
Arbeitseinkommen kann man in der Schweiz nur erwirtschaften, wenn man in der Schweiz einen juristischen Arbeitgeber hat. Eine selbständige Tätigkeit in der Schweiz (Also Einzelfirma) ohne Lebensmittelpunkt in der Schweiz wäre sowieso illegal.
Das hat mit Bezug auf Thailand seine Richtigkeit. EU-Bürger mit Wohnsitz in der EU und Grenzgänger (spezielle Regelung) können aber in der Schweiz eine Einzelfirma gründen.

Wer von Thailand aus eine Firma ohne vorgeschriebens Kapital gründen will, kann die Form der Kollektivgesellschaft wählen. Dazu braucht er einen Partner in der Schweiz und lässt sich im Handelsregister eintragen. Wenn der Partner nur pro Forma beigezogen wird erhält er nur die Unterschrift zu zweien. Zu wieviel Prozent der Partner an der Firma beteiligt ist, interessiert das Handelregisteramt nicht.
Die Gewinne die der Gesellschafter in Thailand bezieht, müssten in Thailand versteuern werden.

Freundliche Grüsse
grunder
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.

joseph
Beiträge: 6
Registriert: Fr 18. Okt 2019, 06:23

Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#24

Beitrag von joseph »

Adi hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 20:44
joseph hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 04:34
Also zum Beispiel dass Einkünfte in der Schweiz, obwohl man in Thailand lebt, dem TH-Steueramt gemeldet werden?
joseph hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 08:55
thedi hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 08:37
Thailand erhebt von Rentnern, die aufgrund eines Non Immigrant Visa in Thailand leben, keine Steuern auf ihre Renten. Das ist legal. Doppelbesteuerungsabkommen definieren welche Einkommen und Vermögen wo zu versteuern sind - nicht die Höhe der Steuersätze.
Gemeint ist nicht Renteneinkommen, sondern in der Schweiz erworbenes Arbeitseinkommen. Ob die CH-Behörden dann Nachweis einfordern könnten, ob das Erworbene auch wirklich versteuert wurde...
Arbeitseinkommen kann man in der Schweiz nur erwirtschaften, wenn man in der Schweiz einen juristischen Arbeitgeber hat. Eine selbständige Tätigkeit in der Schweiz (Also Einzelfirma) ohne Lebensmittelpunkt in der Schweiz wäre sowieso illegal.

Sofern auf dem Einkommen keine ordentliche Versteuerung verlangt ist, ist der Arbeitgeber verantwortlich, dass korrekt Quellensteuern abgeliefert werden. Sofern also vom Arbeitgeber Quellensteuern korrekt abgerechnet und einbezahlt wurden, interessiert es die Steuerbehörden nicht mehr, ob in Thailand das Einkommen auch korrekt gemeldet wurde. Nur so kann man die Quellensteuern entweder zurückverlangen oder in Thailand anrechnen lassen.

Und falls der Arbeitgeber die Quellensteuern nicht korrekt abgerechnet hat, ist dieser dafür haftbar.

Dazu möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Regelungen der Quellensteuern in der Schweiz per 01.01.2021 neu festgelegt wurden. Dazu gibt es von der eidgenössischen Steuerverwaltung das Kreisschreiben Nr. 45 mit umfassenden Informationen (Googeln...).

Und falls es in einer solchen Situation in der Schweiz keinen Arbeitgeber gibt aber trotzdem "Arbeitseinkommen" erwirtschaftet wurde, ist der Verdacht auf Schwarzarbeit in der CH oder illegale Tätigkeit in Thailand nicht von der Hand zu weisen.

Ausnahme wäre die Vermietung einer Wohnung in der Schweiz von Thailand aus. Aber das ist gemäss DBA sowieso am Ort der Liegenschaft zu versteuern.

Es gibt ganz schlaue, die sich in Thailand "selbständig" machen und für die Schweiz Dienstleistungen erbringt wie z.B. Webdesign im Auftrag. Dabei liegt kein Arbeitseinkommen in der Schweiz vor, sondern in Thailand über ein Dienstleistungsverhältnis. Das würde dann eher die Immigration in Thailand interessieren wenn keine gültige Arbeitserlaubnis in Thailand vorliegt. Auf das hat ja ein Forenmember bereits darauf hingewiesen, dass ihm solches einen Zwangsaufenthalt mit gesiebter Luft in Thailand verschafft hat....

Wir machen keine illegalen Sachen. Auf dem Lohn werden ganz offiziell Sozialabgaben bezahlt - obwohl die Firma das Einkommen auch als Kreditor abrechnen könnte.
Benutzeravatar

Themen Starter
Adi
Beiträge: 4211
Registriert: Mo 30. Sep 2013, 18:58
Wohnort: Nordosten von Bern

Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#25

Beitrag von Adi »

grunder9 hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 10:50
Die Gewinne die der Gesellschafter in Thailand bezieht, müssten in Thailand versteuern werden.
Noch eine kleine Ergänzung...
Gewinne müssen natürlich am Sitz der Firma versteuert werden. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten das Erwirtschaftete auszubezahlen:
a.) Als Einkommen - wird dann in der CH als Einkommen versteuert oder Quellensteuer direkt abgezogen
b.) Als Dividenden vom Gewinn - wobei Gewinn in der Firma versteuert wird und Dividenden als Kapitalgewinn versteuert wird. Zudem werden Verrechnungssteuer abgezogen, die an die Steuern angerechnet werden
Benutzeravatar

Themen Starter
Adi
Beiträge: 4211
Registriert: Mo 30. Sep 2013, 18:58
Wohnort: Nordosten von Bern

Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#26

Beitrag von Adi »

joseph hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 13:03
Wir machen keine illegalen Sachen
Dann ist ja nichts zu befürchten. Es ist aber sehr schwierig eine einigermassen seriöse Beurteilung einer Situation vorzunehmen, wenn nur sehr wenig konkrete Informationen zur Verfügung gestellt werden. Das führt dazu dass ich in einem solchen Fall unterschiedliche konkrete Szenarien anschaue - mit der Hoffnung dass etwas einigermassen passt. Es würde viel einfacher sein, wenn der Fall etwas konkreter geschildert würde...
joseph hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 13:03
Auf dem Lohn werden ganz offiziell Sozialabgaben bezahlt - obwohl die Firma das Einkommen auch als Kreditor abrechnen könnte.
Verstehe ich es somit richtig, dass eine juristische Person in der Schweiz dahinter steht? Wenn also auf dem Einkommen das nach Thailand ausbezahlt wird und korrekt Quellensteuern abgerechnet werden ist alles in Ordnung. Das mit den Sozialabgaben ist dann aber noch ein ganz anderes Thema...

Wir haben Mitarbeiter aus unterschiedlichen Ländern. Um den administrativen Aufwand im Griff zu haben, haben wir jeweils im entsprechenden Land eine Firma, die sich für die Auszahlung vom Einkommen inklusive korrekte Sozialversicherungen kümmert. Somit besteht dann jeweils ein Dienstleistungsvertrag und kein Arbeitsverhältnis zur CH Firma. Das kann dann in der CH sauber als Kreditor abgerechnet und erst im Land des entsprechenden Mitarbeiters unter Berücksichtigung der lokalen Gesetze als Einkommen abgerechnet.

grunder9
Beiträge: 2422
Registriert: Sa 19. Okt 2013, 04:27
Wohnort: Bern
Kontaktdaten:

Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#27

Beitrag von grunder9 »

Adi hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 13:39
Gewinne müssen natürlich am Sitz der Firma versteuert werden. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten das Erwirtschaftete auszubezahlen:
a.) Als Einkommen - wird dann in der CH als Einkommen versteuert oder Quellensteuer direkt abgezogen
b.) Als Dividenden vom Gewinn - wobei Gewinn in der Firma versteuert wird und Dividenden als Kapitalgewinn versteuert wird. Zudem werden Verrechnungssteuer abgezogen, die an die Steuern angerechnet werden
Wie immer bei Steuerfragen ist die Sache kompliziert :)
Gewinne aus Kollektivgesellschaften werden in der CH anteilsgemäss dem Einkommen zugeschlagen und werden so besteuert.
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Einkommen abgezogen wird. Quellensteuerpflichtig sind Personen, die: ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, aber die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) noch nicht besitzen.
Nicht aber für Schweizer im Ausland die in der Schweiz Einkünfte generieren. Ein Schweizer der von Thailand aus eine Schweizer Firma betreibt, muss aber in Thailand eine Arbeitserlaubnis haben. Und somit die Einkünfte dort besteuern. Somit würde das Doppelbesteuerungsabkommen greifen und die Gewinne des Auslandschweizer an der Kollektivgesellschaft in der Schweiz steuerfrei bleiben.
Das ist aber nur die Theorie :)

Freundliche Grüsse
grunder
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.

sam
Beiträge: 5
Registriert: So 20. Okt 2019, 16:41

Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#28

Beitrag von sam »

Hallo zusammen!
Super wird das Thema gerade hier diskutiert!!
Brauch dringend hilfe!
Zu meiner situation: ich wohne in Thailand und bin in der Schweiz abgemeldet. bin aber dieses Jahr 2x 2 Monate zurück in die Schweiz arbeiten.
Vom Lohn wurde mir gleich ca. 12 % Quellensteuer abgezogen.
zudem Hab ich meine Pensionskasse aufgelöst, sie wurde mir mitte Januar auf das Schweizer Konto überwiesen.
In diesem Jahr hab ich schon etwa 20'000 SFr. nach Thailand überwiesen ( Haus ferig gebaut, Stall.. div. Anschaffungen)

Jetzt meine grosse frage: Muss ich mein einkommen in Thailand versteuern? oder alles was ich überwiesen habe oder..? Meine Pensionskassengeldeer?

Ich habe was gelesen, dass nur was tatsächlich nach Thailand überwiesen wird auch versteuert werden muss.

Vielen vielen Dank im voraus!
sam

grunder9
Beiträge: 2422
Registriert: Sa 19. Okt 2013, 04:27
Wohnort: Bern
Kontaktdaten:

Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#29

Beitrag von grunder9 »

Wenn du dich in Thailand bei der zuständigen Steuerbehörde anmeldest, kannst du die Quellensteuer für deinen Verdienst, wie auch für die PK-Gelder zurückfordern, sofern du bei Auszahlung der Gelder schon in Thailand gemeldet warst (Abmeldung in der CH reicht nicht!). Für das PK-Geld musst du in Thailand keine Steuer zahlen, für den Verdienst aber schon.
Freundliche Grüsse
grunder
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.

sam
Beiträge: 5
Registriert: So 20. Okt 2019, 16:41

Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#30

Beitrag von sam »

Hi Grunde!
Vielen Dank für deine schnelle antwort!!!
Wie ich vermutet habe und hier auch gelesen, die Pensionskassengelder sind vermögen und daher nicht zu versteuern.
Beim lohn war ich nicht sicher, bei den steuerbehürden in thailnd heist es etwa so, dass man es nur versteuern muss, wenn man es auch einführt.
Ich hab jetzt ja 20'000 eigeführt, von meinem erspartem und pensionskassengeld.
Ich werd die nächsten 1,2 jahre wieder in die schweiz gehen zum arbeiten. ich verdien etwa 10'000 aber davon bleiben nur etwa 5'000 übrig die ich nach Thailand nehmen kann, das leben ist teuer in der schweiz!! überweisen werd ich aber 12'000 zum leben ( 7'000 vom ersparten)
muss ich also die ganzen 10'000 versteuern, oder nur 5'000 oder alle 12'000 ?
Die Quellensteuer vom einkommen kann ich also von den steuern in TH von der steuersumme abziehen (Doppelbest. Abkommen)
Nochmals Danke!
sam
Antworten

Zurück zu „Bürokratie Thailand“ | Ungelesene Beiträge