Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

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Adi
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Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#1

Beitrag von Adi »

Ich habe her mal das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Thailand beigefügt.
Dateianhänge
Doppelbesteuerungsabkommen_TH-CH-0.672.974.51.de.pdf
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Adi
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Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#2

Beitrag von Adi »

Und in manchen Situation kann auch die thailändische Version vom Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH nützlich sein.
Dateianhänge
doubla_taxation_switzerland_th.pdf
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Adi
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Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#3

Beitrag von Adi »

Ich versuche mal das grobe vom Doppelbesteuerungsabkommen stark vereinfach zusammenzufassen, da der ganze Text doch relativ trocken und nicht so einfach zu versehen ist.

Grundsätzlich regelt dieses Abkommen, dass eine Person in jedem Fall nur in einem der beiden Ländern steuerpflichtig ist. In Thailand gibt es nur die Einkommenssteuer, in der Schweiz neben der Einkommenssteuer auch die Vermögenssteuer, die aber relativ niedrig ist.

Eine der wichtigen Ausnahmen ist sicher, dass Grundbesitz in jedem Fall in dem Land zu versteuern ist wo das Grundstück auch liegt. Das entbindet aber nicht von der Deklarationspflicht.
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Adi
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Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#4

Beitrag von Adi »

Aus: http://www.isaan-thai.ch/viewtopic.php?t=163
Berner hat geschrieben:Was mich interessiert ist, wie ihr das Steuermässig macht. Ich bin immer noch in der CH gemeldet.
Es stellt sich in manchen Situationen die wichtige Frage in welchem der beiden Ländern nun die Steuerpflicht anfällt. Dies ist im Doppelbesteuerungsabkommen im Artikel 4 definiert.

Wenn man nur in einem der beiden Ländern lebt und angemeldet ist, dann ist es einfach, da die Steuerpflicht im entsprechenden Land liegt.

Es gibt aber oft Fälle wo man aus irgendwelchen Gründen in beiden Ländern angemeldet ist. Dann gilt der Grundsatz, dass man in dem Land Steuerpflicht ist, wo man wohnt oder vor allem wo auch der Lebensmittelpunkt liegt. Es gibt sicher Fälle, vor allem bei 50:50 Lösungen wo dies nicht so genau definiert werden kann - dann wird es ein bisschen komplizierter.

Fallen in beiden Ländern Einkommen an, darf das Land wo keine Steuerpflicht besteht, max. 15% Quellensteuer erhoben werden, die entweder zurückgefordert oder an die Steuern im anderen Land angerechnet werden können.
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Adi
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Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#5

Beitrag von Adi »

Ein kleines Beispiel a)

Situation:
Jemand lebt vorwiegend in Thailand. Ein Einkommen wird aus der Vermietung von Eigentum im Privatbesitz in der CH erzielt. In einem solchen Fall ist man normalerweise in beiden Ländern gemeldet.

Steuern:
Die Steuerpflicht würde eigentlich in Thailand liegen. Aber da das Einkommen aus Liegenschaften kommt, wird die CH Steuererklärung mit den Mieteinnahmen bei den Grundstücken ausgefüllt und entsprechend die Steuern verrechnet. Eine AHV Pflicht besteht so nicht.
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Adi
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Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#6

Beitrag von Adi »

Ein weiteres Beispiel b)

Situation:
Jemand lebt in der Schweiz und geht dort einer bezahlten Arbeit nach. In der Schweiz ist diese Person Mieter. In Thailand werden mehrere Liegenschaften vermietet.

Steuern:
Es sind zwei Steuererklärungen auszufüllen. In der Schweiz das Einkommen, das normal versteuert wird. Es muss auch der Wert der Liegenschaft und das Mieteinkommen deklariert werden, das aber nicht in der CH versteuert wird. In Thailand muss eine Steuererklärung für natürliche Personen ausgefüllt werden wo die Mieteinnahmen als Einkommen deklariert werden (So viel ich weiss können davon 20% als Betriebsaufwendungen abgezogen werden)
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Adi
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Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#7

Beitrag von Adi »

Ein weiteres Beispiel c)

Situation:
Jemand lebt in der Schweiz und geht dort einer bezahlten Arbeit nach. In der Schweiz ist diese Person Wohneigentümer mit einer Hypothek. In Thailand besitzt die Frau grössere Landwirtschaftsflächen die nicht verpachtet werden.

Steuern:
Es ist keine Thailändische Steuererklärung auszufüllen. In der CH Steuererklärung wie gewohnt das Einkommen deklarieren. Es sind beide Liegenschaften in CH & TH zu deklarieren zudem wird die Hypothek angegeben da ja die Zinsen das steuerbare Einkommen senken.
Das Grundeigentum in TH wird nicht versteuert. Aber die Hypothek wird auf den Wert der beiden Grundstücke aufgeteilt, es gibt eine komplizierte Formel wie die Zinsen prozentual auf die beiden Grundstücke aufgeteilt werden. Da aber kein Einkommen aus dem TH Grundstück erwirtschaftet wird, werden am Schluss die Zinsen wieder voll abgezogen.
Wenn aber in TH das Land vermietet würde, würde die CH Steuerbehörden nur einen Teil der Hypotekarzinsen zum Abzug bringen.
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Adi
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Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#8

Beitrag von Adi »

Ein weiteres Beispiel d):

Situation:
Jemand lebt vorwiegend in der Schweiz und erwirtschaftet in der Schweiz und in Thailand ein Einkommen (kann auch Zinseinkünfte oder Dividenden sein).

Steuern:
In Thailand werden vom Einkommen, Zinsen und Dividenden 15% Quellensteuer abgezogen. In der Schweiz müssen beide Einkommen, also auch dasjenige aus Thailand vollständig deklariert und versteuert werden.
Wenn man das zusätzliche Formular DA-1 auch ausgefüllt hat, werden die bereits bezahlten Quellensteuern in Thailand von den Steuern abgezogen.
Dateianhänge
form_ev_da-1_de.pdf
Formular DA-1
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Adi
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Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#9

Beitrag von Adi »

Ein weiteres Beispiel e):

Situation:
Jemand lebt vorwiegend in Thailand und hat durch Beteiligungen an Schweizer Firmen regelmässige Dividendenzahlungen.

Steuern:
Die Firmen in der CH müssen auf den Dividendenzahlungen Quellensteuern abliefern. So wie ich es verstanden habe, müsste man eigentlich in TH auch eine Steuererklärung ausfüllen und mit Bestätigung der bezahlten Steuern die Quellensteuern zurückfordern.



Ich habe aber noch von niemanden gehört, dass eine Steuererklärung von den TH Behörden bearbeitet wurde und die entsprechende Person gar kein Workpermit besass. Aber dies wäre das Korrekte gemäss Doppelbesteuerungsabkommen.
Ev. haben hier Expats Erfahrung mit den gesetzliche konformen Wegen in einer solchen Situation (Nicht umgehungslösung, da gibt es in TH viele Wege #:-s )
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Adi
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Re: Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH

#10

Beitrag von Adi »

Ein weiteres Beispiel f):

Situation:
Jemand lebt vorwiegend in Thailand und ist noch per Internet für eine Schweizer Firma tätig, so dass ein Einkommen erzielt wird.

Steuern:
Der Arbeitgeber in der CH muss Quellensteuern (max. 15%) und Sozialversicherungen abrechnen. In der CH Steuererklärung wird kein Einkommen deklariert. Hingegen wird in Thailand eine Steuererklärung mit dem Einkommen aus der CH ausgefüllt. In der Schweiz kann unter Vorlage der entrichteten Steuern in Thailand die Quellensteuer zurückgefordert werden.


Dies wäre gemäss der Vereinbarung im Doppelsteuerabkommen die korrekte Vorgehensweise. So viel ich weiss wäre in einer solchen Situation ein Workpermit notwendig.
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