Fuehrerschein verlaengern lassen waehrend Pandemie

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Andia
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Re: Fuehrerschein verlaengern lassen waehrend Pandemie

#21

Beitrag von Andia »

Sanukshg hat geschrieben:
Di 8. Jun 2021, 10:15
Habe jetzt mal bei meinem geschaut und da steht oben der Name in Thai und darunter in englisch.
Bei meiner Frau auch thai und englisch.

Ich möchte meinen Namen nicht veröffentlichen sonst hätte ich schon ein Foto gemacht.
Bei mir auf beiden 2x englisch, kein thai.
Ich liebe Thailand. :-
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Caveman
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Re: Fuehrerschein verlaengern lassen waehrend Pandemie

#22

Beitrag von Caveman »

Sanukshg hat geschrieben:
Di 8. Jun 2021, 10:15
Habe jetzt mal bei meinem geschaut und da steht oben der Name in Thai und darunter in englisch.
So ist es auch bei meinem und denen meiner beiden Soehne.

Warum das nun aber bei Andia anders ist, wird sich vermutlich nicht ergruenden lassen.

Gruss
Caveman
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Caveman
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Re: Fuehrerschein verlaengern lassen waehrend Pandemie

#23

Beitrag von Caveman »

Mein Fuehrerschein traegt unter "Restrictions" jetzt uebrigens den Vermerk: "กรณีขับรถออกนอกพื้นที่ให้ใช้คู่กับหนังสื่ออนุญาตออกนอกพื้นที่ด้วย". Dazu habe ich folgende Uebersetzung gefunden: "In case of driving outside the area, use it together with the letter of permission to leave the area" (nicht Google Translator verwenden, der spuckt nur irgendwelchen Quatsch mit "... movie licensed outside the area" aus).

Klingt erst einmal seltsam. Allerdings findet sich auf der Rueckseite der rosa ID Karte ein aehnlicher Hinweis (die Karte berechtigt nicht zum Verlassen des Bezirks, in dem sie ausgestellt wurde). Da die rosa Karte nun das Referenzdokument zum Fuehrerschein darstellt, muss der Fuehrerschein selbst nun wohl auch diesen bzw. einen entsprechenden Hinweis tragen.

Dies rosa ID Karten waren ja urspruenglich nur fuer Migranten und Fluechtlinge gedacht, die i.d.R. keinen Pass hatten und auch keine Aufenthaltsgenehmigung fuer das gesamte Koenigreich erhalten konnten. Diesen wurde dann von den oertlichen Behoerden eine auf deren jeweiligen oertlichen Zustaendigkeitsbereich beschraenkte Aufenthaltsgenehmigung erteilt und eine solche Karte als Identifikationsdokument ausgestellt. Wollten diese nun den jeweiligen Ausstellungsbezirk verlassen, brauchten sie dafuer eine gesonderte Genehmigung (ist wohl teilweise auch heute noch so). Diese Genehmigung duerfte nun mit "letter of permission to leave the area" gemeint sein. Der Fuehrerschein ist also ausserhalb des Ausstellungsbezirks der rosa Karte nur in Verbindung mit einem Nachweis darueber gueltig, dass der Inhaber ueberhaupt berechtigt ist, diesen Bezirk auch zu verlassen.

Wir haben eine solche Genehmigung in Form unserer Paesse und den darin befindlichen Aufenthaltsgenehmigungen, die fuer das gesamte Koenigreich gelten. Damit duerfte die Erfordernis eines "letter of permission to leave the area" erfuellt sein.

So verstehe ich diesen Vermerk jedenfalls bislang. Auf eine offizielle Erklaerung warte ich aber noch. Mal sehen, ob ich auch eine bekomme.

Gruss
Caveman
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