In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz
Papierkram, Visum, Gesetze, Steuern, Finanzen etc.
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In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz
Viele sagen sich: "wenn es dann schlimm kommt, fliege ich wieder in die Schweiz und melde mich gleich bei einer Krankenkasse. Die müssen mich nehmen. Dann nehme ich ein Taxi vom Flughafen direkt ins Spital."
So einfach geht das aber nicht!
Schweizer Krankenkassen müssen jedermann mit einem Wohnsitz in der Schweiz in die obligatorische Basisversicherung aufnehmen. Das mit dem Wohnsitz ist der Pferdefuss: eine Adresse in einem Hotel, einem Pflegeheim oder Spital reicht nicht für einen Wohnsitz.
Wenn man bei einem Freund oder Verwandten unterkommen kann, kann man das als einen Wohnsitz benennen und sich bei der Gemeinde anmelden. Natürlich auch, wenn man eine Wohnung oder ein Haus hätte. Erst nach erfolgter Meldung kann man eine KV abschliessen. Beachten Sie bitte die Schalter-Öffnungszeiten.
Also nur am Flughafen zum Handy greifen und “Hallo, ich bin nun da” - so einfach geht das nicht.
Das betrifft auch diejenigen, die in Thailand eine Expat Versicherung haben, aber mit dem medizinischen Service hier nicht so recht glücklich werden. Vielleicht Sprachprobleme oder man hat dass Vertrauen in die Ärzte nicht. Inwiefern man mit einer Police, die auch Heimaturlaube abdeckt, auf der sicheren Seite wäre, müsste man noch abklären.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
So einfach geht das aber nicht!
Schweizer Krankenkassen müssen jedermann mit einem Wohnsitz in der Schweiz in die obligatorische Basisversicherung aufnehmen. Das mit dem Wohnsitz ist der Pferdefuss: eine Adresse in einem Hotel, einem Pflegeheim oder Spital reicht nicht für einen Wohnsitz.
Wenn man bei einem Freund oder Verwandten unterkommen kann, kann man das als einen Wohnsitz benennen und sich bei der Gemeinde anmelden. Natürlich auch, wenn man eine Wohnung oder ein Haus hätte. Erst nach erfolgter Meldung kann man eine KV abschliessen. Beachten Sie bitte die Schalter-Öffnungszeiten.
Also nur am Flughafen zum Handy greifen und “Hallo, ich bin nun da” - so einfach geht das nicht.
Das betrifft auch diejenigen, die in Thailand eine Expat Versicherung haben, aber mit dem medizinischen Service hier nicht so recht glücklich werden. Vielleicht Sprachprobleme oder man hat dass Vertrauen in die Ärzte nicht. Inwiefern man mit einer Police, die auch Heimaturlaube abdeckt, auf der sicheren Seite wäre, müsste man noch abklären.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz
Ich sehe kein Problem bei Rückkehr für einen Auslandsschweizer betr. Krankenversicherung in die Schweiz:
Auch beim worst case ist ihm eine sofortige Behandlung sicher!
Die Krankenversicherung ist für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch. Die Krankenversicherer sind daher auch verpflichtet, jede in der Schweiz wohnhafte Person ungeachtet ihres Alters und Gesundheitszustands in die Grundversicherung aufzunehmen. Welche Leistungen die Grundversicherung umfasst, ist gesetzlich geregelt, und es haben alle Anspruch auf dieselbe Grundversorgung. Die Krankenkassen dürfen Auslandschweizerinnen und -schweizern, die in die Schweiz zurückkehren, die Aufnahme in die Grundversicherung also nicht verweigern und sie dürfen auch keine Vorbehalte (z. B. wegen bestehender Krankheiten) anbringen. Die Krankenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme in der Schweiz abgeschlossen werden. Sie wird rückwirkend auf das Datum der Wohnsitznahme abgeschlossen. Bestimmte Personen sind von der Pflicht, sich in der Schweiz versichern zu müssen, befreit. Dazu gehören u. a. Rentner/innen, die eine Rente von einem EU-Land, aber keine Schweizer Rente beziehen, sowie Personen, sie sich zu Ausbildungszwecken in der Schweiz aufhalten und über den gleichen Versicherungsschutz verfügen, wie ihn auch die schweizerische Grundversicherung bietet.
Das heisst, auch wenn er direkt vom Flughafen in ein Spital müsste, werden ihm Leistungen ausgerichtet.
Den Wohnsitz kann man, rückwirkend, auf Datum Einreise anmelden.
Und jede Krankenkasse muss ihn rückwirkend auf Datum Wohnsitznahme in der Grundversicherung aufnehmen.
Auch beim worst case ist ihm eine sofortige Behandlung sicher!
Die Krankenversicherung ist für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch. Die Krankenversicherer sind daher auch verpflichtet, jede in der Schweiz wohnhafte Person ungeachtet ihres Alters und Gesundheitszustands in die Grundversicherung aufzunehmen. Welche Leistungen die Grundversicherung umfasst, ist gesetzlich geregelt, und es haben alle Anspruch auf dieselbe Grundversorgung. Die Krankenkassen dürfen Auslandschweizerinnen und -schweizern, die in die Schweiz zurückkehren, die Aufnahme in die Grundversicherung also nicht verweigern und sie dürfen auch keine Vorbehalte (z. B. wegen bestehender Krankheiten) anbringen. Die Krankenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme in der Schweiz abgeschlossen werden. Sie wird rückwirkend auf das Datum der Wohnsitznahme abgeschlossen. Bestimmte Personen sind von der Pflicht, sich in der Schweiz versichern zu müssen, befreit. Dazu gehören u. a. Rentner/innen, die eine Rente von einem EU-Land, aber keine Schweizer Rente beziehen, sowie Personen, sie sich zu Ausbildungszwecken in der Schweiz aufhalten und über den gleichen Versicherungsschutz verfügen, wie ihn auch die schweizerische Grundversicherung bietet.
Das heisst, auch wenn er direkt vom Flughafen in ein Spital müsste, werden ihm Leistungen ausgerichtet.
Den Wohnsitz kann man, rückwirkend, auf Datum Einreise anmelden.
Und jede Krankenkasse muss ihn rückwirkend auf Datum Wohnsitznahme in der Grundversicherung aufnehmen.
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz
Das stimmt, Bruno.
Ich habe es allerdings auch schon erlebt, dass ein Patient so mies dran war, dass er es nicht mehr geschafft hat, einen Wohnsitz zu ergattern. Er blieb nach dem Flug aus den Philippinen zuerst 10 Tage in ZH im Spital und die Zürcher haben ihn unter fadenscheinigen Gründen nach Bern geschickt. Bei uns ist er dann nach zwei Monate gestorben - ohne einen Wohnsitz begründet zu haben und somit war er nicht versichert. Ich habe dann ein Gesuch an eine Stiftung für Übernahme der Kosten geschrieben, aber die haben geantwortet, dass sie posthum keine Leistungen auszahlen- irgendwie logisch.
Ich habe es allerdings auch schon erlebt, dass ein Patient so mies dran war, dass er es nicht mehr geschafft hat, einen Wohnsitz zu ergattern. Er blieb nach dem Flug aus den Philippinen zuerst 10 Tage in ZH im Spital und die Zürcher haben ihn unter fadenscheinigen Gründen nach Bern geschickt. Bei uns ist er dann nach zwei Monate gestorben - ohne einen Wohnsitz begründet zu haben und somit war er nicht versichert. Ich habe dann ein Gesuch an eine Stiftung für Übernahme der Kosten geschrieben, aber die haben geantwortet, dass sie posthum keine Leistungen auszahlen- irgendwie logisch.
Freundliche Grüsse
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz
Allerdings, glaube ich als Nachtrag, hat der Patient nicht viel davon mitbekommen, er war kurz nach Ankunft in ein Koma verfallen. Das Spital blieb halt auf ihren Kosten sitzen, d.h. Es wurde mit Steuergelder bezahlt, und das ist auch OK, für das sind die ja da.
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz
Eine Situation, wo das zutrifft, was der Thedi meinte:
Ein Mann war lange Jahre selbständig erwerbender Maurer in Costa Rica, wo er für DACH-ler Häuser baute. Dann wurde in einem Spital dort Speicheldrüsenkrebs diagnostiziert. Er flog in die Schweiz, meldete sich in der Wohnung seines Bruders, der Freude hatte, ihn wieder zu sehen, an und nahm eine Krankenkasse und ging ins Spital. Die Behandlung verlief erfolgreich und nach einem langweiligen halben Jahr ging er zurück nach Costa Rica.
Ein Mann war lange Jahre selbständig erwerbender Maurer in Costa Rica, wo er für DACH-ler Häuser baute. Dann wurde in einem Spital dort Speicheldrüsenkrebs diagnostiziert. Er flog in die Schweiz, meldete sich in der Wohnung seines Bruders, der Freude hatte, ihn wieder zu sehen, an und nahm eine Krankenkasse und ging ins Spital. Die Behandlung verlief erfolgreich und nach einem langweiligen halben Jahr ging er zurück nach Costa Rica.
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz
Fazit: wer auf sicher einen Ort in der Schweiz hat, wo er sich problemlos und unkompliziert anmelden kann oder noch besser jemand hat, der ihm bei den Behördengänge beisteht, kann eher das Risiko eingehen, auf eine Krankenkasse zu verzichten.
Er müsste allerdings eine Reiseversicherung haben oder wenigstens genügend Eingemachtes, um sich Business oder First leisten zu können, falls es ihm schlecht geht.
Er müsste allerdings eine Reiseversicherung haben oder wenigstens genügend Eingemachtes, um sich Business oder First leisten zu können, falls es ihm schlecht geht.
Freundliche Grüsse
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz
Ich ging von Personen aus, die so krank sind, dass sie selbst keine Behördengänge mehr machen können/wollen, sondern einfach ins nächste Spital oder Pflegeheim zur Behandlung. Solche Personen könnten erst dann eine KV abschliessen, wenn sie einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Sie müssen nicht einmal dort sein, aber sie müssen sich irgend wo anmelden können - oder anmelden lassen können. Und das geht nur wenn man eine Wohnung hat. Hotel, Spital oder Heim Adresse reicht nicht.
Im konkreten Fall ging es um ein CH Ehepaar das in Thailand alt, krank und pflegebedürftig wurde, was hier aber nicht klappte. Für sie konnten Helfer schlussendlich einen Rücktransport organisieren - der kostete beachtliche 60'000 CHF. In der Schweiz organisierten die Helfer vorher schon einen Platz in einem Pflegeheim. Noch bevor die beiden Alten in der Schweiz ankamen, konnte sie eine Tochter als bei ihr wohnend anmelden - worauf sie eine KV für die beiden abschliessen konnte.
Die ganze Geschichte dauerte mehrere Monate vom Entscheid die beiden in die Schweiz zurück zu bringen bis sie dann auch tatsächlich dort waren.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Im konkreten Fall ging es um ein CH Ehepaar das in Thailand alt, krank und pflegebedürftig wurde, was hier aber nicht klappte. Für sie konnten Helfer schlussendlich einen Rücktransport organisieren - der kostete beachtliche 60'000 CHF. In der Schweiz organisierten die Helfer vorher schon einen Platz in einem Pflegeheim. Noch bevor die beiden Alten in der Schweiz ankamen, konnte sie eine Tochter als bei ihr wohnend anmelden - worauf sie eine KV für die beiden abschliessen konnte.
Die ganze Geschichte dauerte mehrere Monate vom Entscheid die beiden in die Schweiz zurück zu bringen bis sie dann auch tatsächlich dort waren.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz
Bei mir und meiner Frau wurde 2016 bei der Rückkehr in die Schweiz bei der Anmeldung bei einer Krankenkasse (KPT) der Einreisetermin als Eintrittsdatum eingesetzt. Sie wollten sogar einen früheren Termin nehmen, weil ich kurz zuvor schon etwas mehr als 3 Monate in der Schweiz war. Das jedoch konnte ich verhindern, weil ich eine Krankenversicherung für diese Zeit nachweisen konnte.
Freundliche Grüsse
grunder
Freundliche Grüsse
grunder
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz
Es kommt auf die schwere der Krankheit an denn viele Airlines lehnen dann den Flug ab, oder ein Arzt muss die Person Flugtauglich schreiben.
Gruß aus Pluak Daeng
Ernst
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