Thai Führerschein (Erstausstellung)
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Thai Führerschein (Erstausstellung)
THAILAND: Ab dem 23. Mai 2016 gilt für die Erstausstellung eines thailändischen Führerscheins („temporary driving license“) eine neue Gebührenordnung.
Das Amt für Landtransport hat angekündigt, die Gebühr für die Erstausstelllung eines Auto-, Samlor- oder Motorradführerscheins von 100 auf 200 Baht zu verdoppeln. Dennoch gibt es einen Grund zur Freude. Denn nicht nur die Gebühr wurde erhöht, sondern auch die Gültigkeit des Führerscheins: Anstatt ein Jahr, ist der neuausgestellte Führerschein dann zwei Jahre gültig.
Diese Regelung gilt zum Beispiel für alle, die sich einen internationalen Führerschein umschreiben lassen oder in Thailand die theoretische und praktische Prüfung abgeschlossen haben und sich erstmalig einen thailändischen Führerschein ausstellen lassen. Nach einem Jahr kann die Gültigkeit des erstausgestellten Führerscheins zudem auf fünf Jahre verlängert werden.
Ebenfalls neu: Touristen, die ihr Fahrzeug nach Thailand einführen möchten, müssen sich dafür bei Amt für Landtransport eine Genehmigung in Form eines speziellen Kennzeichens einholen. Dieses kostet 500 Baht pro Auto und 200 Baht pro Motorrad.
Quelle: Der Farang
Das Amt für Landtransport hat angekündigt, die Gebühr für die Erstausstelllung eines Auto-, Samlor- oder Motorradführerscheins von 100 auf 200 Baht zu verdoppeln. Dennoch gibt es einen Grund zur Freude. Denn nicht nur die Gebühr wurde erhöht, sondern auch die Gültigkeit des Führerscheins: Anstatt ein Jahr, ist der neuausgestellte Führerschein dann zwei Jahre gültig.
Diese Regelung gilt zum Beispiel für alle, die sich einen internationalen Führerschein umschreiben lassen oder in Thailand die theoretische und praktische Prüfung abgeschlossen haben und sich erstmalig einen thailändischen Führerschein ausstellen lassen. Nach einem Jahr kann die Gültigkeit des erstausgestellten Führerscheins zudem auf fünf Jahre verlängert werden.
Ebenfalls neu: Touristen, die ihr Fahrzeug nach Thailand einführen möchten, müssen sich dafür bei Amt für Landtransport eine Genehmigung in Form eines speziellen Kennzeichens einholen. Dieses kostet 500 Baht pro Auto und 200 Baht pro Motorrad.
Quelle: Der Farang
Gruss
Sam UTH
Sam UTH
Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)
Also ich habe mir meinen Schweizer Führerschein letztes Jahr im September umschreiben lassen und schon damals war die Gültigkeit des thailändischen Führerschein 2 Jahre.Samuel hat geschrieben:THAILAND: Ab dem 23. Mai 2016 gilt für die Erstausstellung eines thailändischen Führerscheins („temporary driving license“) eine neue Gebührenordnung.
Das Amt für Landtransport hat angekündigt, die Gebühr für die Erstausstelllung eines Auto-, Samlor- oder Motorradführerscheins von 100 auf 200 Baht zu verdoppeln. Dennoch gibt es einen Grund zur Freude. Denn nicht nur die Gebühr wurde erhöht, sondern auch die Gültigkeit des Führerscheins: Anstatt ein Jahr, ist der neuausgestellte Führerschein dann zwei Jahre gültig.
Diese Regelung gilt zum Beispiel für alle, die sich einen internationalen Führerschein umschreiben lassen oder in Thailand die theoretische und praktische Prüfung abgeschlossen haben und sich erstmalig einen thailändischen Führerschein ausstellen lassen. Nach einem Jahr kann die Gültigkeit des erstausgestellten Führerscheins zudem auf fünf Jahre verlängert werden.
Ebenfalls neu: Touristen, die ihr Fahrzeug nach Thailand einführen möchten, müssen sich dafür bei Amt für Landtransport eine Genehmigung in Form eines speziellen Kennzeichens einholen. Dieses kostet 500 Baht pro Auto und 200 Baht pro Motorrad.
Quelle: Der Farang
Also schon nicht so etwas Neues....
Gruss
Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)
Was ist eigentlich die Voraussetzung dafür, daß man seinen Internationalen Führerschein umschreiben lassen kann?Samuel hat geschrieben: Diese Regelung gilt zum Beispiel für alle, die sich einen internationalen Führerschein umschreiben lassen ...
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)
In Udon Thani waren es 2012:dogmai hat geschrieben:Was ist eigentlich die Voraussetzung dafür, daß man seinen Internationalen Führerschein umschreiben lassen kann?
- gültiger internationaler Führerschein
- gültiger nationaler Führerschein
- gültiges Non-O Visum (also kein Tourist)
- Gesundheitszeugnis (Arzt der Krankenhaus)
- Wohnsitzbescheinigung der Immigration oder gelbes Hausbuch
- bestandener Farbtest
Gruss
Sam UTH
Sam UTH
Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)
@ Dogmai
Am wichtigsten ist ein Wohnsitz in Thailand sowie eine Bestatigung darueber von der Immigration oder der Botschaft. Die Immigration stellt eine solche Bestaetigung in der Regel aus, wenn man mindestens ein Non Immigrant Visum hat und vom Gastgeber (ggf. deine Frau) oder dem Vermieter dort angemeldet wurde. Welche Unterlagen die Botschaft verlangt, weiss ich nicht. Frueher ging das recht einfach, inzwischen wurden die Regeln aber anscheinend massiv verschaerft.
Weiterhin benoetigst du eine aerztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von einem in Thailand zugelassenen Arzt (normalerweise eine reine Formsache).
Die meisten Fuehrerscheinstellen machen dann noch einen einfachen Seh- und einen ebenso einfachen Reaktionstest. Bei manchen musst du dir zudem auch noch einen ca. einstuendigen Lehrfilm ansehen.
Mit internationalem Fuehrerschein erfolgen in aller Regel - im Gegensatz zur Beantragung ohne internationalen Fuehrerschein - keine praktische und auch keine theoretische Pruefung.
Es erfolgt auch keine Umschreibung sondern du erhaeltst dann einen thailaendischen Fuehrerschein, ohne dass an deinem internationalen irgend etwas geaendert wird. Eigentlich muesstest du den internationalen sowie den nationalen deutschen Fuehrerschein dann in Deutschland zurueck geben. Das macht aber natuerlich so gut wie niemand.
Gruss
Caveman
Am wichtigsten ist ein Wohnsitz in Thailand sowie eine Bestatigung darueber von der Immigration oder der Botschaft. Die Immigration stellt eine solche Bestaetigung in der Regel aus, wenn man mindestens ein Non Immigrant Visum hat und vom Gastgeber (ggf. deine Frau) oder dem Vermieter dort angemeldet wurde. Welche Unterlagen die Botschaft verlangt, weiss ich nicht. Frueher ging das recht einfach, inzwischen wurden die Regeln aber anscheinend massiv verschaerft.
Weiterhin benoetigst du eine aerztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von einem in Thailand zugelassenen Arzt (normalerweise eine reine Formsache).
Die meisten Fuehrerscheinstellen machen dann noch einen einfachen Seh- und einen ebenso einfachen Reaktionstest. Bei manchen musst du dir zudem auch noch einen ca. einstuendigen Lehrfilm ansehen.
Mit internationalem Fuehrerschein erfolgen in aller Regel - im Gegensatz zur Beantragung ohne internationalen Fuehrerschein - keine praktische und auch keine theoretische Pruefung.
Es erfolgt auch keine Umschreibung sondern du erhaeltst dann einen thailaendischen Fuehrerschein, ohne dass an deinem internationalen irgend etwas geaendert wird. Eigentlich muesstest du den internationalen sowie den nationalen deutschen Fuehrerschein dann in Deutschland zurueck geben. Das macht aber natuerlich so gut wie niemand.
Gruss
Caveman
Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)
Das würde dann folgerichtig bedeuten, dass der thailändisch Ausweis in DACH akzeptiert wird?Caveman hat geschrieben:Eigentlich muesstest du den internationalen sowie den nationalen deutschen Fuehrerschein dann in Deutschland zurueck geben.
Gruss Thomas
"Kun Chang"
"Kun Chang"
Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)
Dann fehlt mir auch in diesem Jahr wieder das richtige Visum . Ich muß mal Neffen und Nichten in Korat darauf ansetzen. Warum hab ich denn sonst einen solchen in der StadtverwaltungSamuel hat geschrieben: [*]gültiges Non-O Visum (also kein Tourist)
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