Thai Führerschein (Erstausstellung)

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nonthaburi
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#41

Beitrag von nonthaburi »

ja richtig, ich hätte das präzisieren sollen.
Wenn man sich nicht abmeldet kann man seinen Ausweis natürlich problemlos behalten (vielleicht hat man dann andere Probleme sollte es zu einer Kontrolle kommen).
Und offenbar kann man (zumindest in Basel habe ich hier im Forum gelesen, auch eine Adresse im Ausland angeben damit der Führerschein seine Gültigkeit behält und korrekt ausgestellt ist).
Aber bei Verlust (oder wenn er eben gegen einen ausländischen eingetauscht wird) wird einfach kein neuer ausgestellt.

Auch das habe ich noch gefunden:
"Die alten schweizerischen Führerausweise werden nur umgeschrieben, resp. neu ausgestellt, wenn die betroffene Person in der Schweiz Wohnsitz hat ... Ein im Ausland angemeldeter Schweizer Bürger kann einen Schweizer Führerschein weder beim zuständigen Regionalen Konsularcenter noch bei einem kantonalen Strassenverkehrsamt in der Schweiz beantragen."
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