Klonko hat geschrieben: ↑Mi 15. Nov 2023, 01:15
Die Steuernummer braucht man zur Zeit nur, wenn man in Thailand steuerbares Einkommen hat...............Die Geltendmachung des DBA könnte schwierig sein, wenn man Schweizer Steuererklärungen und Kontoauszüge dem lokalen thailändischen Steuerbeamten erklären muss.
Du hast berücksichtigt, das
1)
Ab 01.01.2024 nimmt Thailand am AIA teil. Zielt nicht auf Farangs sondern auf Thai's, die Auslandsgewinne/-einkommen verschweigen. Wir sind willkommener Beifang.
2)
Die europäische Bank hat zwar kein extrem großes Problem mit dem thailändischen Wohnsitz, wohl aber mit der fehlenden Steuernummer des Wohnsitzlandes. Eventuell Beihilfe für Schwarzgeld, zu viel Arbeit, Zoll, Finanzamt, Ruf und Ansehen, es ist sicherer und einfacher für die Bank die Geschäftsverbindung zu kappen.
3)
Das hier weiß ich nicht genau:
Meines Wissens werden dann über AIA die erzielten Einkünfte und die Art(?) weiter geleitet? Die Thais sehen dann, was du erziehlt hast, sobald auf ihrer Seite die Infrastruktur steht.
Jetzt das Beispiel aus dem Deutschen, da bin ich im DBA firmer. Annahme, Deutscher Rentner hat Depot in Deutschland, lebt in Thailand. Er unterliegt der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland mit deutschen Einkünften ( keine persönlichen Freibeträge mehr, Anrechnung nur noch von betrieblichen Ausgaben) mit 26,375% Eingangssteuersatz.
Nicht deutsche Kapitalerträge, auch nicht deutsche Fonds, die mit deutsche Aktien enthalten, gesamtes Steuerrecht geht auf Thailand über, Abzug der Abschlagssteuer in Deutschland erfolgt nicht.
Bei Aktien Fonds erfolgt ein 15% Steuerabzug auf Fond Ebene. Die bleibt in einen europäischen Staat, welchem hängt vom Sitz des Fonds und Depot Land ab - für den Anleger irrelevant.
Unsere allgemeine gesetzliche Rente, Steuerrecht geht nach Thailand.
Deutsche Aktien, Anleihen und alle Pensionen und privaten Renten, das Steuerrecht bleibt in Deutschland.
Bei deutschen Aktien gehen maximal 15% nach Deutschland, 10% nach Thailand. In der Praxis kann man 4 Jahre rückwirkend vom deutschen BZSt die 10% zurückfordern, die es zuviel bekommen hat.
Diese Aufgabe
verwaltungstechnischer Art schenke ich mir, habe E.ON abgestoßen und LU ETF gekauft.
Kennt jemand Asterix und Obelix, Band Axterix Erobert Rom, Episode Passierschein A38? Dann wisst ihr warum.
In der Praxis konnte Thailand nie unterscheiden, ob eine Rente gesetzlich oder privat war, damit unterblieb praktisch die Besteuerung trotz gelegentlicher Versuche seitens Thailand.
In wie weit das AIA daran was ändert.... zeigt die Zukunft.
Die thailändische TIN brauchst du, bei einem Hauptwohnsitz in Thailand, um überhaupt ein Konto in der EU längerfristig behalten zu können.
Und deine Schweizer Steuerklärung-/Bescheid hilft dir sehr. Nach derzeitiger Auslegung - Thailand, kann sich wöchendlich ändern, ich weiß - ist alles Geld, egal ob Einkünfte oder Vermögen, das nach Thailand ab nächstes Jahr transfertiert wird, steuerpflichtiges Einkommen. Damit sollen noch oversea Schwarzgelder von Thais abgeschöpft werden.
Es sei den, es ist in einem Land, mit dem ein DBA existiert, schon versteuert worden.
Das kann sehr schnell dein Rettungsanker werden. Hebe ruhig deine letzten 1 bis 5 Erklärungen und Bescheide auf.