Die freiwillige AHV für Schweizer in TH

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Samuel
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Die freiwillige AHV für Schweizer in TH

#1

Beitrag von Samuel »

Zur Witwenrente der AHV:

Wer VOR dem erreichen des AHV-Alters auswandert und sich in der Schweiz abmeldet tut gut daran, möglichst umgehend der freiwilligen AHV beizutreten.
Nur so ist sichergestellt, dass man bis zum erreichen des AHV-Alters weiterhin versichert ist.
Auf diese Weise kann man auch sicherstellen, dass die AHV-Minimalrente gesichert ist.
Ich kann mir vorstellen dass dies ebenfalls Auswirkungen auf eine AHV-Witwenrente hat, falls der Ehemann vor dem erreichen des AHV-Alters stirbt.
Die freiwillige AHV kostete für 2013:

Vermögen bis 550'000 CHF = pro Person 914.00 CHF / Jahr
550'000 CHF - 1'749'999 CHF = pro Person 980.00 CHF / Jahr
1'750'000 CHF - 8'299'999 CHF = pro Person 3'332 CHF / Jahr

Gut investiertes Geld.

Gruss aus Udon Thani
Samuel
Gruss
Sam UTH
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thedi
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Die freiwillige AHV für Schweizer in TH

#2

Beitrag von thedi »

Der freiwilligen AHV beizutreten kann sich lohnen

Der freiwilligen AHV kann man beitreten, wenn man in einem Land lebt, das keine eigene Altersvorsorge hat und mit dem die Schweiz kein entsprechendes Abkommen geschlossen hat. Das lässt z.B. die EU-Länder aussen vor. Wer aber in Thailand lebt, darf bei der freiwilligen AHV Beiträge bezahlen.

Es lohnt sich!

Das kommt daher, dass die AHV Rente nur dann ganz bezahlt wird, wenn man 44 Beitragsjahre hat. Das Jahr in dem man 65 Jahre alt wird (Frauen 64) zählt nicht, da man dann nur bis zu seinem Geburtstag einzahlen kann, was diejenigen, die im Januar geboren waren, benachteiligen würde. Denn es muss auch ein gewisser Minimalbetrag einbezahlt werden, damit das Jahr gilt.

Wenn jemand weniger Beitragsjahre hat, spricht man von einer Beitragslücke. Für Ehefrauen entsteht keine Lücke, da ihnen die Hälfte der Beiträge des Ehemannes gutgeschrieben werden. Zudem gibt es Kindererziehungszulagen. Das ganze ist recht komplex.

Wichtig ist aber: wer am Schluss der Rechnung eine Beitragslücke hat, dem wird die AHV Rente pro Jahr Lücke um 2.3% gekürzt. Wer also 11 Jahre Beitragslücke hat, der bekommt einen viertel weniger. Wenn er zu einer Vollrente berechtigt wäre, also statt 2400.- CHF/Monat nur noch 1800.- CHF/Monat. Das tönt nicht so schlimm, aber das gilt auch wenn man keine Vollrente bekommt - und das ist praktisch immer der Fall wenn man Beitragslücken hat, denn man hat dann ja auch weniger einbezahlt. Bei der Minimalrente (1200.- CHF/Monat) ist ein viertel weniger dann nur noch 900.- CHF. Und dann wird es knapp. Vor allem in Anbetracht dessen, dass es beim Wohnort im Ausland keine Ergänzungsleistungen gibt.

Bei der AHV gibt es eine Minimalrente und eine Maximalrente. Natürlich kann man auch einen Betrag dazwischen bekommen. Die Maximalrente ist doppelt so gross wie die Minimalrente. Wo man in der Rentenskala hin kommt, entscheidet sich aufgrund der totalen Summe der beiträge, die man in seinem Leben einbezahlt hat (bzw. die vom Lohn abgezogen wurden). Inkl. Arbeitsgeber-Beiträg. Um die Teuerung zu berücksichtigen, wird die ganze Summe mit einem jährlich neu fest gelegten Faktor multipliziert. Das ist zwar mathematischer Unsinn, aber so steht es im Gesetz. Unsinn deshalb weil die Beiträge der letzten Jahre gleich aufgewertet werden wie die Beiträge der ersten Jahre - als das Geld noch etwas wert war.

Aus diesem Grunde ist es wesentlich, dass man in den letzten Jahren, in denen man noch Beiträge bezahlen kann, noch möglichst so viel ein zahlt, dass man auf die Maximalrente kommt. Auch von da her können sich also freiwillige AHV Beiträge lohnen.

Viele meinen, die Minimalrente sei sowieso auf sicher - die bekommt jeder. Das stimmt nicht. Die bekommt man nur, wenn man keine Beitragslücke hat.

Wer sich zu diesem Thema beraten lassen will, muss ich bei der Botschaft in Bangkok angemeldet haben. Danach kann er sich dort einmal informieren. Es ist eine der Aufgaben der Botschaft zu AHV Themen Auskünfte zu erteilen. Da nur Leute, die in Thailand leben beitragsberechtigt sind, ist die Botschaft sowieso involviert.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

Nachtrag:

Beitragsberechtigt ist man nur, wenn man vorher ein paar Jahre lang in der Schweiz AHV Beiträge bezahlte ... und man sich innert einer gewissen Zeit anmeldet. Man darf also nicht zu lange zuwarten. Man kann sich dann später jederzeit wieder abmelden.

Da das ganze für die AHV ein Defizitgeschäft ist - und ein Geschenk an Expats in Thailand, werden die Regeln restriktiv gehandhabt.
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Samuel
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Re: Die freiwillige AHV für Schweizer in TH

#3

Beitrag von Samuel »

Hier ist das aktuelle Merkblatt (10.02) zur freiwilligen AHV
Stand am 1. Januar 2014

http://www.ahv-iv.info/andere/00134/002 ... bNoKSn6A--

Und hier ist die Webseite der freiwilligen AHV:
http://www.zas.admin.ch/org/00723/00813 ... ml?lang=de
Hier findet man alle relevanten Informationen.

Gruss aus Udon Thani
Samuel
Gruss
Sam UTH

Katharina
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Re: Die freiwillige AHV für Schweizer in TH

#4

Beitrag von Katharina »

Hallo Sam
Das. Mit der freiwilligen AHV ist ein gutes Thema, da mein Mann Ukrainer ist und wenn er die Ch verlässt, nicht Mehr AHV Berechtigt ist. Gilt dies auch bei ihm ? Ich könnte in deinem Link keine Daten dazu finden .
Grüsse Katharina
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Adi
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Re: Die freiwillige AHV für Schweizer in TH

#5

Beitrag von Adi »

@Katharina
Welche Aufenthaltsbewilligung hat Dein Mann? B oder C? Oder sogar ein CH Pass?



P.S: Habe das Vollzitat wieder entfernt, da ich annehme, dass das nicht gewollt war...
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Adi
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Re: Die freiwillige AHV für Schweizer in TH

#6

Beitrag von Adi »

Ich habe hier noch die Broschüre der AHV hochgeladen: "Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen"
10.01_d.pdf
(720.96 KiB) 178-mal heruntergeladen

Katharina
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Re: Die freiwillige AHV für Schweizer in T

#7

Beitrag von Katharina »

Zu deiner Frage ich habe die Bewilligung B und Boris C
Ich könnte in 3 Jahren ( so glaube ich ) die Schweizerische Staatsbürgerschaft beantragen ... Die Frage ist, macht dies Sinn ? Auch bezüglich der AHV , besonders für meinen Mann ? Oder muss er gesondert die Staatsbürgerschaft beantragen?
In der Ukraine gibt es auch ein Rentensystem , welches der derzeitigen Politischen unterworfen ist.
Mit herzlichen Gruss Katharina

Katharina
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Re: Die freiwillige AHV für Schweizer in TH

#8

Beitrag von Katharina »

....p.s. Danke für die Proschüre lg Katharina ;;)
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Adi
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Re: Die freiwillige AHV für Schweizer in TH

#9

Beitrag von Adi »

Quelle: http://aso.ch/de/beratung/leben-im-ausl ... lige-ahviv
Der Beitritt zur freiwilligen Versicherung setzt folgende drei Bedingungen voraus:

- Schweizer, EU- oder EFTA-Staatsbürgerschaft,

- Wohnsitz ausserhalb der Europäischen Union und des EFTA-Raumes, und

- die Person muss unmittelbar vor dem Austritt während 5 Jahren ununterbrochen bei der AHV/IV versichert gewesen sein. Es ist nicht erforderlich, während 5 Jahren Beiträge geleistet zu haben, die Versicherteneigenschaft muss aber gewährleistet sein. Bei Minderjährigen und nicht erwerbstätigen verheirateten Personen, die von der Beitragspflicht ausgenommen sind, gelten die Wohnsitzjahre in der Schweiz als Versicherungsjahre.
Boris wird sich mit dem C Ausweis nicht der freiwilligen AHV anschliessen können. Bei Dir kommt es drauf an, ob du 5 Jahre ohne Unterbruch bei der AHV versichert bist.
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Adi
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Re: Die freiwillige AHV für Schweizer in TH

#10

Beitrag von Adi »

Und hier noch das andere Merkblatt der Freiwilligen AHV
10.02_m.pdf
(704.35 KiB) 175-mal heruntergeladen
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