Witwenrenten
Papierkram, Visum, Gesetze, Steuern, Finanzen etc.
Re: Witwenrenten
Immer Ruhig Brauner- man muss doch hier den Schwager von Thedi nicht angreifen.
Ich lese hier aus reiner Neugier mit- aber aus dem Schreiben geht nicht hervor das deine Frau nie in CH war und ihr im Ausland wohnt.
Re: Witwenrenten
Wäre es möglich , dass Mann in diesem Forum anständig miteienander umgeht und mich nicht verbal anrempelt ?
Wer sich das nicht verkneifen kann, der sollte die Eier haben (wenn vorhanden ) mir das Auge in Auge zu sagen ohne sich feige hinter einer Tastatur zu verstecken.
Das Schreiben der AHV ist lediglich eine Rentenbestätigung , da steht nichts drin ob man in der CH Wohnsitz haben muss .
Hier nochmals der Art. 18. Abs. 2
2 Ausländer sowie ihre Hinterlassenen ohne Schweizer Bürgerrecht sind nur rentenberechtigt, solange sie ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt (Art. 13 ATSG92) in der Schweiz haben.93 Dieses Erfordernis ist von jeder Person, für die eine Rente ausgerichtet wird, einzeln zu erfüllen.94
Glücklich ist wer lesen und das gelesene auch richtig interpretiere bzw. verstehen kann…..
Meine Frau hat auch Berechtigung auf Wittwenrente , ist Ausländerin ohne CH Bürgerrecht und lebt in Thailand , wie soll sie nun obiges Erfordernis erfüllen ????
Ich empfehle mal eine schriftliche Bestätigung mit Stempel und Unterschrift von der AHV Stelle zu verlangen und dann hier zu posten , danach überlege ich mir den Anwalt zu wechseln.
Wir sind Alle gespannt auf das Schreiben…
Hier nochmals der link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/8 ... /de#art_18
Grüsse und das kühle blonde nicht vergessen ,hilft bei überhitztem Kopf…
Tom der Andere
Wer sich das nicht verkneifen kann, der sollte die Eier haben (wenn vorhanden ) mir das Auge in Auge zu sagen ohne sich feige hinter einer Tastatur zu verstecken.
Das Schreiben der AHV ist lediglich eine Rentenbestätigung , da steht nichts drin ob man in der CH Wohnsitz haben muss .
Hier nochmals der Art. 18. Abs. 2
2 Ausländer sowie ihre Hinterlassenen ohne Schweizer Bürgerrecht sind nur rentenberechtigt, solange sie ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt (Art. 13 ATSG92) in der Schweiz haben.93 Dieses Erfordernis ist von jeder Person, für die eine Rente ausgerichtet wird, einzeln zu erfüllen.94
Glücklich ist wer lesen und das gelesene auch richtig interpretiere bzw. verstehen kann…..
Meine Frau hat auch Berechtigung auf Wittwenrente , ist Ausländerin ohne CH Bürgerrecht und lebt in Thailand , wie soll sie nun obiges Erfordernis erfüllen ????
Ich empfehle mal eine schriftliche Bestätigung mit Stempel und Unterschrift von der AHV Stelle zu verlangen und dann hier zu posten , danach überlege ich mir den Anwalt zu wechseln.
Wir sind Alle gespannt auf das Schreiben…
Hier nochmals der link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/8 ... /de#art_18
Grüsse und das kühle blonde nicht vergessen ,hilft bei überhitztem Kopf…
Tom der Andere
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Re: Witwenrenten
Off Topic
Quelle:„Ruhig Brauner“ ist ein Zitat aus dem Ring der Nibelungen von Richard Wagner. In einer der zentralen Szenen führen die Walküren die gefallenen Krieger und deren Pferde auf die Bühnen. Als zwei Pferde sich zu nah kommen, quittieren diese es mit unruhigem Schnauben und Austreten. Die Walküre Helmwige beruhigt das Pferd daraufhin mit der Aussage „Ruhig Brauner! Brich den Frieden nicht!“ Diese – vermeintlich unspektakuläre – Aussage war jedoch so einprägsam, dass wir sie heute noch verwenden.
https://uni-24.de/ruhig-brauner-woher-k ... redensart/
Ruhig Blut in Sachdiskussionen ist sicher wichtig, aber auch, dass möglichst on-topic geblieben wird, und, in diesem Fall, nicht von einem Land zum anderen oder von einer Sozialversicherung zur anderen gehüpft wird.
Freundliche Grüsse
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Re: Witwenrenten
Beitrag von Udo Nthani »
Komisch, habe in unserem Kundenkreis vom Udon Thai House etwas nachgeforscht. In Udon Thani sind 3 Fälle von Thai Witwen bekannt die a) mit einem Schweizer verheiratet waren und b) keinen CH Pass haben aber monatlich aus der Schweiz die Witwen Rente überwiesen bekommen.Glücklich ist wer lesen und das gelesene auch richtig interpretiere bzw. verstehen kann…..
Re: Witwenrenten
Ich habe nun sehr viele offizielle Formulare und Informationen dazu gelesen, sah aber immer nur dass ausländische Partner bei der Witwenrente Wohnsitz in der EU/EFTA haben müssen, damit es ausserhalb der Schweiz klappt.
Ist echt schwierig was konkretes über Drittstaaten wie Thailand zu finden.
Gruss Tom
Ist echt schwierig was konkretes über Drittstaaten wie Thailand zu finden.
Gruss Tom
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Re: Witwenrenten
Beitrag von Udo Nthani »
Jetzt habe ich (also genau gesagt ein Udon Thai House Gast, der auch ein Forum Member ist) was gefunden, dass die Schweizer Männer mit Thai Frauen ohne CH Pass bestimmt erleichtert.
Ganzer Text kann hier nachgelesen werden:
https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/pa ... anger.html
Mit diesen good News wünsche ich allen ein entspanntes Wochenende
Jan
.
Ausnahme für die Bezüger einer Hinterbliebenenrente: Wenn Sie Staatsbürger eines Landes sind, mit welchem die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, aber die verstorbene Person besass die schweizerische Nationalität oder war Staatsbürger eines Landes, mit welchem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, dann haben Sie auch im Ausland weiterhin Anspruch auf Ihre Leistung
Ganzer Text kann hier nachgelesen werden:
https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/pa ... anger.html
Mit diesen good News wünsche ich allen ein entspanntes Wochenende
Jan
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