Witwenrenten

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thaithom
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Re: Witwenrenten

#31

Beitrag von thaithom »

Das war auch die Auskunft, die ich auf meiner AHV- Zweigstelle erhielt.
Auch wenn die thailändische Ehefrau nie in der Schweiz gemeldet war, hat sie (nach mindestens 5 Ehejahren) Anrecht auf eine Witwenrente, die ungefähr einer halben Einzelrente entspricht.
Von dem komplizierten dreiseitigen Formular hat dabei niemand gesprochen.
Gruss Thomas
"Kun Chang"

Theo
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Re: Witwenrenten

#32

Beitrag von Theo »

thaithom hat geschrieben: Auch wenn die thailändische Ehefrau nie in der Schweiz gemeldet war, hat sie (nach mindestens 5 Ehejahren) Anrecht auf eine Witwenrente, die ungefähr einer halben Einzelrente entspricht.
Da können sich unsere Witwen glücklich schätzen. Nach 1 Ehejahr hat die Witwe Anrecht auf eine Witwenrente, und zwar 60% der Rente des verstorbenen, Brotto oder Netto. Die Witwe kann auch beantragen, dass sie die Bruttorente ausbezahlt bekommt. Das macht auch wieder ca. 25 -30 % mehr aus, so wie ich es beantragt habe. Somit zahle ich keine Rentensteuern mehr in Italien.

Grüße Theo

Lordrichter
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Re: Witwenrenten

#33

Beitrag von Lordrichter »

Nun hier einige Auszüge aus dem Link welcher ich vorher gepostet hatte:

Es wird unterschieden, ob Ihr Heimatstaat mit der Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat oder nicht.
Mit folgenden Staaten hat die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen:
Australien Kanada San Marino Chile Kroatien Türkei Israel Mazedonien USA Ex-Jugoslawien Philippinen

Wenn kein Sozialversicherungsabkommen besteht:
Es werden keine AHV/IV-Renten an ausländische Staatsangehörige ins Ausland ausbezahlt.

Der Sachverhalt scheint ziemlich eindeutig zu sein, ausser eine Witwenrente würde nicht als AHV/IV-Rente zählen.
Was sein sollte ist dass meine Frau Anrecht auf einen Anteil meiner AHV Beiträge während der Ehe hat und sich diese bei meinem Ableben auszahlen lassen kann.
Denke da werde ich mal bei meiner AHV Zweigstelle vorsprechen müssen.
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thedi
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Re: Witwenrenten

#34

Beitrag von thedi »

Bei der von Dir erwähnten Broschüre handelt es sich um "Informationen für ausländische Staatsangehörige". Frage ist nun, ob das für Deine Frau relevant ist. Eigentlich bist nur Du AHV Rentner - und Du bist Schweizer, Deine Rente wird mit Sicherheit überallhin in der Welt ausbezahlt. Wenn Du stirbst, bekommt Deine Frau unter Umständen eine Witwenrente. Das ist von Deiner AHV Rente abhängig. Somit könnte man das auch so sehen, dass es ein Teil Deines Rentenanspruchs ist und sowohl Nationalität wie auch Wohnort der Witwe nichts zur Sache tut.

Ich würde Dir empfehlen, Dich einmal bei der AHV direkt zu erkundigen - wie die das sehen. Ev. Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Bern oder bei der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) in Genf.

Auf jeden Fall ist das ein interessanter Aspekt. Ich kenne keinen entsprechenden Fall hier in Thailand. Falls Du von BSV oder SAK eine konkrete Antwort bekommst, wäre ich auch daran interessiert.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

michel7752
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Re: Witwenrenten

#35

Beitrag von michel7752 »

thedi hat geschrieben:
So 4. Mai 2014, 14:31
Wie. gesagt, ich habe mich nie für die Details interessiert, da bei uns der Fall klar ist.

Bei der BVG (Pensionskassen) ist alles von den AGB der Kasse abhängig. Da lässt sich nichts allgemein gültiges sagen.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
Gemäss meinen Nachforschungen gelten die oben aufgeführten Regeln auch heute noch.

Ausgangslage:

Ein Schweizer lebt seit 7 Jahren verheiratet mit seiner Thai Frau in Thailand. Sie hat ein uneheliches Kind (16), das mit ihnen lebt.
Der Schweizer stirbt 2021.

Hat nun die Thai Witwe ein Anrecht auf eine AHV Witwenrente aus der Schweiz?

Ich kenne die Familie persönlich und vertrete deshalb die Interessen der Witwe in der Schweiz.

Hat irgend jemand hier Kenntnisse, wie dies bei Thai Witwen von Schweizern in der Vergangenheit gehandhabt wurde? Diese Angelegenheit wird sicher den einen oder anderen hier auch irgendeinmal betreffen, bzw. sein Thai Ehefrau.
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Michaleo
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Re: Witwenrenten

#36

Beitrag von Michaleo »

michel7752 hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 13:17
Ein Schweizer lebt seit 7 Jahren verheiratet mit seiner Thai Frau in Thailand.
Wurde die Ehe in der Schweiz anerkannt, ist also sein offizieller Zivilstand in der Schweiz "verheiratet"?
Freundliche Grüsse L-)

michel7752
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Re: Witwenrenten

#37

Beitrag von michel7752 »

Ich frage nach und werde zurück sein.

michel7752
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Re: Witwenrenten

#38

Beitrag von michel7752 »

Ja, die Heirat wurde in der Schweiz registriert.

Meine Frage ist vor allem, ob in solchen Fällen die AHV dazu tendiert Schwierigkeiten zu machen oder nicht.

Das Gesezt sagt, dass Witwen Anrecht auf Renten haben (egal, ob sie im lnland oder Ausland leben):

- Falls sie Kinder hat
- Falls sie keine Kinder hat aber mehr als 45 Jahre alt ist und seit mehr als 5 jahren verheiratet war


Nochmals, kennt jemand praktische Fälle in Thailand?
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thedi
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Re: Witwenrenten

#39

Beitrag von thedi »

michel7752 hat geschrieben:
Mi 29. Sep 2021, 15:36
Nochmals, kennt jemand praktische Fälle in Thailand?
Ich kenne nur einen Fall: Sie ist 65+, war lange in der Schweiz und hat daher eine eigene AHV Rente. Als ihr Mann starb lebten sie schon ein paar Jahre in Thailand. Die ihr zustehende Witwenrente bekam sie ohne Schwierigkeiten.

Ihr Vorteil war, dass sie Deutsch lesen und schreiben kann. Im Rentenbescheid der AHV war eine lange Liste von Beitragzahlungen ihres Mannes, mit der (sinnlosen) Aufforderung, diese zu kontrollieren und allfällige Unstimmigkeiten zu melden. Das hat sie verwirrt und deshalb hat sie mich gebeten ihr dabei zu helfen. Abgesehen davon konnte sie alles selbst erledigen.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

michel7752
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Re: Witwenrenten

#40

Beitrag von michel7752 »

Danke Thedi.

Es ist klar, dass die meisten Thai Witwen nach dem Tod ihres Schweizer Ehemannes verloren sind, sprachlich und weil sie meistens ihre Rechte nicht kennen.

Der oben beschriebene Fall wurde zuerst gegen Entgelt and thailandische "Berater" übergeben. Die wissen nicht viel. Die AHV in Genf hatte dann einen Brief an die Witwe geschrieben, alle Bedingungen schön aufgezählt (wovon ich die zutreffenden oben aufgezählt habe) und kommentarlos geschrieben: "Sie erfüllen keine der Bedingungen". Das war ganz klar falsch.
Auf Anfrage war ich dann gerne bereit, der Frau zu helfen, Habe dann in einem Brief nochmals alles klargestellt und warte seit 2 Monaten auf einen Bescheid der AHV("noch in Bearbeitung").

Ich werde über den Ausgang berichten. Dürfte hier für viele verheiratete Schweizer und deren Thai Frauen irgendeinmal von Bedeutung sein.
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