Witwenrenten
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Re: Witwenrenten
Richtig, Tom. Die Witwenrenten von Pensionskasse sind natürlich nicht betroffen.tom hat geschrieben:Meine Unklarheit besteht nun weil Du etwas von AHV-Revision bezüglich der Wittwenrenten schreibst und ich meine, dass dies gar nichts mit der AHV zu tun hat.
Die AHV kennt unabhängig von den Pensionskassen auch Witwenrenten. Bei der aktuellen Diskussion im Parlament geht es nur um die AHV - zur Diskussion stehen Witwenrenten der AHV.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Re: Witwenrenten
Okay, ich verstehe dann glaube ich... Danke für die Präzisierung, Kurt und Thedi. Somit gibt es 2 verschiedene Arten der Witwenrente, eine die über die AHV läuft und die andere welche über die Pensionskasse ausbezahlt wird. Sprich: wenn Lordrichter von AHV-Witwenrente spricht dann kann es wie Thedi richtig schreibt durchaus sein dass es diese dereinst nicht mehr gibt, die verbliebene Ehefrau von Lordrichter aber mit der Witwenrente aus der Pensionskasse in jedem Fall rechnen kann. Ist dies in etwa korrekt? Diese wären in meinem persönlichen Fall - und wir haben keine aufgeblähte Pensionskasse und mein Gehalt ist der Reisebranche entsprechend nicht so hoch - pro Jahr übrigens in etwa 50'000 THB pro Monat für die Witwe.
Gruss Tom
Gruss Tom
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Re: Witwenrenten
Ob seine Pensionskasse eine Witwenrente kennt, muss er bei seiner Pensionskasse direkt anfragen.tom hat geschrieben:...die verbliebene Ehefrau von Lordrichter aber mit der Witwenrente aus der Pensionskasse in jedem Fall rechnen kann. Ist dies in etwa korrekt?
Es gibt unzählige Pensionskassen in der Schweiz, die je ihr eigenes Reglement haben. Vieles ist per Gesetz vorgeschrieben - z.B. der Mindestumwandlungssatz. Aber diese Regeln gelten immer nur für die obligatorische Minimalversicherung. Viele - fast alle - Pensionskassen haben noch einen überobligatorischen Bereich, der diesen Regeln nicht unterliegt. Pensionskassen können so ihre Buchhaltung in Ordnung behalten, auch wenn die gesetzlichen Regeln einen unmöglichen Umwandlungssatz vorschreiben: der gilt nur für den obligatorischen Teil. Für den überobligatorischen Teil bestehen keine Vorschriften, d.h der Umwandlungssatz kann dort viel tiefer festgelegt werden. Natürlich hat man als Büetzer keine Wahl, ob man am überobligatorischen Teil mit machen will oder nicht.
Ob Witwenrenten zum obligatorischen oder zum überobligatorischen Bereich gehören, weiss ich nicht.
Während die AHV Renten auch ins Ausland schickt - und sogar die Bankspesen dafür übernimmt - machen das viele Pensionskassen nicht. Bei denen muss man dann zwingend ein Bankkonto in der Schweiz haben und selbst schauen, wie das Geld nach Thailand kommt.
Somit kann die urprüngliche Frage, ob seine Witwenrente auch nach Thailand geschickt wird, nur für die AHV beantwortet werden (ja). Bei der Pensionskasse muss man nachfragen, und hoffen, dass sie die ihr Reglement nicht ändert.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
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Re: Witwenrenten
Beitrag von Lordrichter »
Hallo Leute, danke für die Antworten.
Betreffend AHV-Rente und AHV Witwenrente für meine Frau (Nur Thai Staatsbürgerin) ist es leider so dass das NICHT nach Thailand ausbezahlt werden wird. Referenz hier https://www.bsv.admin.ch/dam/bsv/de/dok ... iseinf.pdf in Sektion 7B.
Also werden wir uns eine Einbürgerung überlegen müssen, heisst weitere 3 Jahre hier ausharren .
Betreffend AHV-Rente und AHV Witwenrente für meine Frau (Nur Thai Staatsbürgerin) ist es leider so dass das NICHT nach Thailand ausbezahlt werden wird. Referenz hier https://www.bsv.admin.ch/dam/bsv/de/dok ... iseinf.pdf in Sektion 7B.
Also werden wir uns eine Einbürgerung überlegen müssen, heisst weitere 3 Jahre hier ausharren .
Re: Witwenrenten
Eine Einbürgerung ist auch möglich wenn man nicht in der Schweiz lebt. Die Vorausetzungen dazu findet man auch im Internet.Lordrichter hat geschrieben: Also werden wir uns eine Einbürgerung überlegen müssen, heisst weitere 3 Jahre hier ausharren .
Freundliche Grüsse
grunder
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Re: Witwenrenten
Habe das gefunden :
Lebt das Ehepaar in der Schweiz, so kann der ausländische Ehegatte (Mann oder Frau) ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn das Ehepaar gesamthaft seit fünf Jahren in der Schweiz wohnt und wenn es seit mindestens drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft gelebt hat.
Mit Auslandschweizern verheiratete ausländische Staatsbürger können ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn sie mindestens 6 Jahre in der ehelichen Gemeinschaft gelebt haben und mit der Schweiz eng verbunden sind.
http://aso.ch/de/beratung/leben-im-ausl ... rch-heirat
Lebt das Ehepaar in der Schweiz, so kann der ausländische Ehegatte (Mann oder Frau) ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn das Ehepaar gesamthaft seit fünf Jahren in der Schweiz wohnt und wenn es seit mindestens drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft gelebt hat.
Mit Auslandschweizern verheiratete ausländische Staatsbürger können ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn sie mindestens 6 Jahre in der ehelichen Gemeinschaft gelebt haben und mit der Schweiz eng verbunden sind.
http://aso.ch/de/beratung/leben-im-ausl ... rch-heirat
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Re: Witwenrenten
Beitrag von Lordrichter »
Nur wenn der (Überlebende) Ehepartner in der CH angemeldet bleibt. Bei Wohnsitz in TH leider nein.Kurt hat geschrieben:Oder Auszahlung auf Schweizer Bank !?
Dann von da nach TH !?
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Re: Witwenrenten
Beitrag von Udo Nthani »
Sali LordrichterLordrichter hat geschrieben:Hallo Leute, danke für die Antworten.
Betreffend AHV-Rente und AHV Witwenrente für meine Frau (Nur Thai Staatsbürgerin) ist es leider so dass das NICHT nach Thailand ausbezahlt werden wird. Referenz hier https://www.bsv.admin.ch/dam/bsv/de/dok ... iseinf.pdf in Sektion 7B.
Also werden wir uns eine Einbürgerung überlegen müssen, heisst weitere 3 Jahre hier ausharren .
Ich habe das jetzt mal durchgelesen, finde aber keinen Hinweis, dass das eine Thai welche mit einem Schweizer verheiratet ist KEINE Witwenrente kriegen soll. Ich gehe davon aus, dass diese Broschüre für ausländische Staatsangehörige sind welche nicht mit CH Bürger verheiratet sind.
Ich habe mir im November von einer Vermögensberatung, welche sich über Auswanderungen spezialisiert hat, rechnen lassen, wie es für mich und meine Wawa finanziell aussehen würde wenn ich beruflich 2017 die Segel streichen würde. Die haben mir diverse Situationen in Tabellen aufgezeigt. In allen Berechnungen würde die Wawa einen Witwenrente bekommen. Und ab 2040 dann eine ganz kleine AHV welche sich nach dem Aufenthalt in der Schweiz (hat nie gearbeitet) März 16 bis Sommer 17 richtet.
Ich weiss jetzt nicht was richtig ist, werde das dann noch mal checken wenn ich das nächste mal in der CH bin. Hoffe aber, das mindestens die Info mit der Witwenrente richtig ist und diese an ausländischen Angehörigen von verblichenen CH Bürgern auch ins Ausland ausbezahlt werden. Bei der PK -Rente bin ich sicher, dass diese ins Ausland zwar gekürzt aber weiter an den Partner bezahlt wird.
Gruss aus Chiang Mai
Jan
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