Glückliche Schweiz.. ;)ZH-thai-fun hat geschrieben: Da ich aber auch da wiederwillig aber lückenlos die Kirchensteuer 50 Jahre lang bezahlt habe steht mir eine kostenfreie Beerdigung (Kirchliche Bestattung) zu.
Der "Liegeplatz" meiner Mutter (1,5 x 1,5 m²), kostet schlappe € 2.500 Miete für 25 Jahre, zahlbar sofort und ohne Abzug, an die Stadt. Das "Krönchen" bildete die Rechnung der Kirche über € 240,-- für...man mag es kaum glauben...Kerzen, Trauermusik, Glockengeläut und Einsatz des Friedhofhelfers..der die Urne trug.
Nach 25 Jahren, so wie bei meinem Vater geschehen, kommt eine freundliche Anfrage der Stadt mit
dem Hinweis des Pachtablaufes. Sollte keine Verlängerung beantragt werden (Kosten siehe oben) sehe man sich gezwungen die Grabfläche zu "neutralisieren".
Also...nix ist umsonst...selbst der Tod nicht..
@ Theo..siehe hier:
Quelle Deutsche Rentenversicherung
RENTENZAHLUNGEN ins Ausland
Rentenzahlung ins Ausland Künftig stets in voller Höhe
Erscheinungsdatum: 25.09.2013
"Deutsche und ausländische Staatsangehörige werden künftig bei Rentenzahlungen ins Ausland gleichgestellt. Ab dem 1. Oktober 2013 entfällt bei Auslandszahlungen der Rentenversicherung die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Rente auf 70 Prozent. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Die Neuregelung wirkt sich auf Renten von Personen aus, für die nicht das Europarecht oder ein mit Deutschland abgeschlossenes Sozialversicherungsabkommen gilt. Rentner in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (zum Beispiel die USA, Türkei und Tunesien), erhalten schon bisher ihre deutsche Rente in unverminderter Höhe."
Gruß Marburger