Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut

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yuaho
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Re: Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut

#11

Beitrag von yuaho »

chili hat geschrieben:
Sa 5. Nov 2022, 14:49
Dem Yuaho seine Frau hat kein A1 oder A2 oder B1 deshalb jedes Jahr alles neu machen.
Sie hat A1, nötig ist aber B1

martin71
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Re: Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut

#12

Beitrag von martin71 »

Meine Frau bekam auch ohne B1 5 Jahre. Pass lief aber vorher ab. Also wieder beantragen.
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yuaho
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Re: Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut

#13

Beitrag von yuaho »

martin71 hat geschrieben:
Sa 5. Nov 2022, 16:46
Meine Frau bekam auch ohne B1 5 Jahre. Pass lief aber vorher ab. Also wieder beantragen.
Das würde ja zu meiner Aussage passen. Jedes Bundesland regelt das für sich.
Eben weil die einen 2 Jahre, die anderen 5 Jahre sagen, habe ich doch mal beim Regierungspräsidium
Baden-Württemberg nachgefragt, ob hier mein Ausländeramt in der Stadt das willkürlich macht.
Da habe ich das für Baden-Württemberg schriftlich bekommen. Ein Jahr, leider.
Wir haben 1 Jahr zu spät geheiratet. Der ganze Zirkus wurde 2012/2013 eingeführt.
Vorher war das kein Thema, verheiratet = Aufenthaltsrecht.
Eventuell kommen auch einige Aussagen hier so zustande, wenn ein Member vor 2013 geheiratet hat, war und ist das
gar kein Thema.

Kurt Singer
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Re: Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut

#14

Beitrag von Kurt Singer »

yuaho hat geschrieben:
Sa 5. Nov 2022, 17:25
Eventuell kommen auch einige Aussagen hier so zustande, wenn ein Member vor 2013 geheiratet hat, war und ist das
gar kein Thema.
Jo, wir haben 1981 geheiratet :- . Meine Frau würde kein A1 bekommen oder sonstwas. Dafür kann sie kochen, aber das hilft ja nix
Herzliche Grüsse
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chili
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Re: Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut

#15

Beitrag von chili »

Kurt Singer hat geschrieben:
Sa 5. Nov 2022, 18:43
Meine Frau würde kein A1 bekommen oder sonstwas.
Von 1981 bis jetzt müsste die doch Perfekt Deutsch können.

Kurt Singer
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Re: Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut

#16

Beitrag von Kurt Singer »

Klar, wobei die Betonung auf "müsste" liegen muss. :)) Aber das werde ich nicht weiter ausführen.
Herzliche Grüsse
Kurt Singer
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Gothai
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Re: Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut

#17

Beitrag von Gothai »

Dafür spricht Kurt bestimmt Thai oberhalb c1

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Re: Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut

#18

Beitrag von Kurt Singer »

Gothai hat geschrieben:
Sa 5. Nov 2022, 21:29
Dafür spricht Kurt bestimmt Thai oberhalb c1
Dafür muss man wohl auch lesen und schreiben können, und da stehe ich noch be Go gai Ko kai Ko kuad Ko kwai
Herzliche Grüsse
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Gothai
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Re: Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut

#19

Beitrag von Gothai »

Wir hatten 1998 noch Glück.
Ein Jahr, noch ein Jahr, dann drei, dann unbefristete Niederlassungserlaubnis. Alles ohne A, B oder C, 1, 2 oder 3 oder anderem Nachweis für's Sprachniveau.
Und da nun der thailändische Reisepass 10 Jahre gültig ist, auch die Ziebzigeuroaufenthaltstitelplastikkarte für zehn Jahre und damit weniger Behörde - mehr Ruhe.....
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Bliemli
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Re: Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut

#20

Beitrag von Bliemli »

tom hat geschrieben:
Sa 5. Nov 2022, 14:45
In Deutschland scheint es etwas anders zu sein als in der Schweiz.

Meine Frau bekam zuerst eine Aufenthaltsbewilligung B. Diese galt für 5 Jahre und musste jedes Jahr erneuert werden.
Das stimmt auch in der Schweiz so nicht mehr. Meine Frau ist jetzt etwas mehr als 8 Jahre hier und zuerst gab es nur die Aufenthaltsbewilligung B für jeweils 1 Jahr. Nach 3 Jahren gab es auf Anfrage meinerseits dann dasselbe für 2 Jahre. Nach 5 Jahren kann man die Aufenthaltsbewilligung C beantragen, dazu braucht es dann aber einen Sprachnachweis in einer der Landessprachen.Die C Bewilligung wird jeweils für 5 Jahre ausgestellt. Meine Frau hatte da noch Glück bei den Anforderungen, die sind jetzt nämlich nochmals gestiegen.
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