Schweiz: ZAS, SUVA, AHV, IV, Witwen-Rente, Kinder-Rente
Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
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Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
Die in Genf machen sowieso was sie wollen. Ich versuche seit Mai 2019 einen individuellen Auszug meines AHV Kontos zu erhalten. Mittlerweile bin ich so weit, dass ich einen hab, bei dem 24 Beitragsjahre fehlen (die infolge der Scheidung vorgenommenen Verrechnungen wurden jedoch vorgenommen). Ich hab ja noch 5 Jahre zeit, um einen richtigen zu erhalten.
Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
Invaliditätsrenten werden in der Schweiz nur für eine befristete Dauer ausgesprochen. Anschliessend müssen die wieder revidiert werden.
In meinem Fall fragte mich der zuständige Arzt (ich bin im Oberschekel amputiert) ob sich mein Gesundheitszustand verändert habe. Meine Antwort war ja, das Bein sei 1 mm gewachsen.
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Themen Starter - Beiträge: 4866
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Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
Beitrag von Fredfeuerstein »
Danke, @Alwaro für die Erklärung der Rentenrevision. Ich glaube, dass es in Deutschland auch so ist, bei bestimmten Invaliditätsrenten.
Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
Wie wahr....ich und 99 Andere hier koennen das bestaetigen.
Vorletzte "Station" fuer aus Genf erhaltene "Verfuegungen" (nettes Wort ):
Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen
Jahrelanges Hin und Her schieben von "Papier", verbunden mit Frust,
Aerger und Kosten.
Letzte "Station" :
Aufgeben ist "gesuender"....je eher je besser....
Eine seit 15 Jahren trauriege Geschichte fuer nicht wenige AUSLAND-Schweizer.
IV, AHV, Kinder-Rente....
HILFE ? Von wem ?
Man muss nicht RASSIST sein um zu erkennen :
"Ein Auslaender in der SCHWEIZ hat da mehr RECHTE als ein SCHWEIZER,
betreffs Schweiz, in der SCHWEIZ."
Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
Ich bin letztes Jahr nochmals in die Schweiz zurück, weil eine Revision von Schwyz anstand. Danach wäre ich ausgewandert mit der Gewissheit, dass ich fünf Jahre Ruhe habe. Schwyz teilte mir mit, dass sie kein Potential in weiteren Revisionen sehen würden. Also gabs keine Überprüfung und ich fasste den Entschluss, auszuwandern. Und jetzt kann Genf nach drei Monaten eine Revision einleiten? Sorry, aber verarsch... kann ich mich selbst. Ein bisschen Planungssicherheit dürfen sie auch IV-Rentnern gewähren. Im Schreiben zur Aktenübergabe wurde das offiziell erwähnt.
- Screenshot 2021-04-17 175139.png (204.88 KiB) 2227 mal betrachtet
Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.
Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
Schwyz schreibt folgendes:
Den zuständigen IV-Stellen steht es frei, jederzeit eine Rentenrevision einzuleiten. Die IV-Stelle Schwyz hätte keine mehr vorgesehen gehabt, nun anscheinend die IV-Stelle für Versicherte im Ausland schon. Bitte wenden Sie sich an die zuständige IV-Stelle für Versicherte im Ausland, sofern Sie die Beweggründe zur Einleitung der Revision in Erfahrung bringen möchten.
Ich bin am Ende meiner Nerven. Will nicht mehr.....
Den zuständigen IV-Stellen steht es frei, jederzeit eine Rentenrevision einzuleiten. Die IV-Stelle Schwyz hätte keine mehr vorgesehen gehabt, nun anscheinend die IV-Stelle für Versicherte im Ausland schon. Bitte wenden Sie sich an die zuständige IV-Stelle für Versicherte im Ausland, sofern Sie die Beweggründe zur Einleitung der Revision in Erfahrung bringen möchten.
Ich bin am Ende meiner Nerven. Will nicht mehr.....
Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.
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Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
Beitrag von Fredfeuerstein »
Was heißt das, diese Revision? Dass man Deine IV-Rente u.U. kürzt oder gar streicht?
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Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
Ja nicht, liebe @Mungg!
Es gibt verschiedene Erklärungen, die Dich nicht im Mindesten bedrohen.
1. Vielleicht macht die Ausgleichskasse Genf das standardmässig, einfach nur, um mal einen Blick auf die eingehenden Dossiers zu werfen.
2. Vielleicht beurteilt die Revisionstelle Deine Invalidität nur "sur Dossier", wie wir dem jeweils sagten. Davon merkst Du nichts.
3. Vielleicht bitten sie einen Vertrauensarzt in Pattaya, Dir einen Termin zu geben, damit er einen Bericht erstellen kann.
Diese drei Varianten würden nicht bedeuten, dass Du zurück zur Beurteilung in die Schweiz fliegen musst.
Freundliche Grüsse
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