Wird die Freundin Anrecht auf Rente haben? (Deutschland)

Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
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cooked
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Wird die Freundin Anrecht auf Rente haben? (Deutschland)

#1

Beitrag von cooked »

Ein Freund von mir hat trotz mehreren Versuche, nie eine "Recht zum Heiraten" Schein erhalten.
Jetzt ist er schwer krank und es sieht so aus, als ob er bald am Ende ist.
Wird seine langjährige Lebensgefährtin Anrecht auf einer Rente aus Deutschland haben? Wann ja, was müssten wir unternehmen?
Danke!

chili
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Re: Wird die Freundin Anrecht auf Rente haben? (Deutschland)

#2

Beitrag von chili »

Nein Sie bekommt keine Rente,wenn nicht Verheiratet. Oder hat sich da was Verändert in der Gesetzgebung ??
https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html

Fredfeuerstein
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Re: Wird die Freundin Anrecht auf Rente haben? (Deutschland)

#3

Beitrag von Fredfeuerstein »

Für mich wäre es auch etwas Neues, wenn jemand, ohne verheiratet zu sein, Witwenrente bekäme. Glaube ich also nicht. Was anderes ist es aber, wenn er ihr etwas vererben will, das ist kein Problem, unterliegt aber der Besteuerung.

Willi Wacker
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Re: Wird die Freundin Anrecht auf Rente haben? (Deutschland)

#4

Beitrag von Willi Wacker »

... Ja, schnell ein Testament handschriftlich am besten noch beglaubigten lassen. Aber wenn nix zum vererben da ist...
Schulden können auch vererbt werden,
Gottseidank kann man ein Erbe auch ausschlagen, ablehnen
Nein Rente gibt's keine, da muss man schon Jahre verheiratet sein. Nun noch schnell heiraten würde eh nicht anerkannt
...wer im Kreis geht spart sich den Rückweg
wer im Kreis denkt spart sich den Durchblick...

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tom
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Re: Wird die Freundin Anrecht auf Rente haben? (Deutschland)

#5

Beitrag von tom »

Das geht in diese Richtung, oder?

viewtopic.php?f=17&t=3835

Gruss Tom

Kurt
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Re: Wird die Freundin Anrecht auf Rente haben? (Deutschland)

#6

Beitrag von Kurt »

@cooked

Es geht hier um KLAUS T., oder ?!

Themen Starter
cooked
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Registriert: Do 23. Jun 2016, 08:32

Re: Wird die Freundin Anrecht auf Rente haben? (Deutschland)

#7

Beitrag von cooked »

Danke allseits!
Was ich natürlich nicht erwähnt habe ist die Tatsache dass er letztens vernommen hat, dass er eine Erbschaft zugut hat. Da er schwer krank ist hat er die zuständigen Behörden nicht kontaktieren können, und die Familie, die er noch hat, antworten nicht auf Mails oder Telefonate.
Ich werde für ihn ein Testament aufsetzen, auch falls dass nichts bringt, wird es ihn beruhigen.
Die Verwandte ist in Einbeck gestorben; welche Behörde soll ich dort kontaktiere, damit die Sache mit der Erbschaft weiter geht? Finanzamt?
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