Thail. Wehrdienst - wann Verlust D Staatsangehoerigkeit?

Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
Benutzeravatar

Themen Starter
Caveman
Beiträge: 1264
Registriert: Mo 7. Okt 2013, 02:39
Wohnort: Mukdahan

Thail. Wehrdienst - wann Verlust D Staatsangehoerigkeit?

#1

Beitrag von Caveman »

Kennt sich jemand mit den Besonderheiten des thail. Wehrdienstes in Bezug auf den Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit nach StAG § 28 aus?

Klar ist, dass die deutsche Staatsangehoerigkeit verloren geht, wenn der Thai mit zusaetzlich deutscher Staatsangehoerigkeit freiwillig in die thail. Streitkraefte eintritt. Klar ist auch, dass das Ableisten des Pflichtmilitaerdienstes nicht den Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit bewirkt.

Jetz gibt es aber so ein paar Besonderheiten, die ich nicht einschaetzen kann. Erst einmal gibt es in Thailand ja auch diese freiwillige dreijaehrige militaerische Ausbildung in der Schule, nach der man nicht mehr zum Pflichtdienst herangezogen wird. Allerdings scheint damit so eine Art Verpflichtung als Reservist verbunden zu sein. Wie mir erklaert wurde, werden Absolventen dieser schulischen Militaerausbildung im Verteidigungsfall zuerst eingezogen. Ist die Teilnahme an dieser freiwilligen schulischen Militaerausbildung nun bereits ein freiwilliger Eintritt in die thailaendischen Streitkraefte (moeglicherweise auch wegen dieser eventuellen Verpflichtung als Reservist) und fuehrt sie somit bereits zum Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit oder ist die Teilnahme fuer die deutsche Staatsangehoerigkeit unschaedlich?

Dann gibt es ja spaeter bei der Musterung die Moeglichkeit, sich entweder fuer 1 Jahr einziehen zu lassen oder an der Auslosung teilzunehmen, mit der ermittelt wird, wer zum Pflichtdienst herangezogen wird und wer nicht. Nimmt man aber an der Auslosung teil und zieht das entsprechende Los, dauert der Pflichtdienst nicht nur 1 Jahr sondern 2 Jahre. Geht die deutsche Staatsangehoerigkeit verloren, wenn man sich fuer das eine jahr Pflichtdienst statt fuer die Teilnahme an der Verlosung entscheidet?

Bin mal gespannt, ob sich hier jemand damit auskennt.

Gruss
Caveman

Werner
Beiträge: 5247
Registriert: Di 8. Okt 2013, 21:00

Re: Thail. Wehrdienst - wann Verlust D Staatsangehoerigkeit?

#2

Beitrag von Werner »

Kann man in Thailand eigentlich auch verweigern? Ist dies auch eine Möglichkeit die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten?

W.
Benutzeravatar

Themen Starter
Caveman
Beiträge: 1264
Registriert: Mo 7. Okt 2013, 02:39
Wohnort: Mukdahan

Re: Thail. Wehrdienst - wann Verlust D Staatsangehoerigkeit?

#3

Beitrag von Caveman »

Nein Werner, verweigern kann man nicht. Die Ableistung des Pflichtdienstes ist aber fuer die deutsche Staatsangehoerigkeit voellig unschaedlich. Die geht nur verloren, wenn man freiwillig in die auslaendischen Streitkraefte eintritt oder sich freiwillig zu mehr als dem eigentlichen Pflichtdienst verpflichtet.

Es ist halt die Frage, ob einer der beiden in meiner Frage angefuehrten Faelle (oder sogar beide) bereits einen freiwilligen Eintritt in die thail. Streitkraefte darstellt bzw. rechtlich als solcher gewertet wird oder nicht.

Gruss
Caveman

Werner
Beiträge: 5247
Registriert: Di 8. Okt 2013, 21:00

Re: Thail. Wehrdienst - wann Verlust D Staatsangehoerigkeit?

#4

Beitrag von Werner »

Ok, die Frage habe ich schon sehr genau verstanden. Kannst du das mit der Botschaft klären. Oder ist es besser einfach nichts zu verraten und zu hoffen, dass es "die Deutschen" nicht stört.

Ich habe den Kriegsdienst verweigert, auch weil ich nicht auf Schweizer oder DDR Bürger schießen wollte, nur weil irgend ein Politiker meint es ist nun Krieg und irgendein Spieß dies befielt. Die Entscheidung einen Menschen zu ermorden sollte doch von anderen Faktoren abhängen als von "wir machen Krieg", wie es damals unser Gröfatz und auch der Kaiser vorher verkündete. Ich legte damals wenig Wert auf eine Gehirnwäsche, die mich zu einem willigen "Massenmörder auf Befehl" macht, der alles ausführt was befohlen wird. Das ist ja die eigentliche Grundlage der Ausbildung in jeder Armee, Menschen mit Gewissen zu willigen Killern, die auf Knopfdruck "funktionieren", umzupolen. Ansonsten kannst du als Politiker und General den Krieg vergessen, weil ein normaler Mensch nicht so ohne weiteres andere, fremde Menschen umbringt.

Nun gut, das geht in Thailand nicht. Dann ist das leider so, Schade! Naja, vielleicht darf dein Junge ja einen SAAB fliegen, den ich ja nur fahren darf. Ist sicher sehr spannend.

Gruß, Werner.
Benutzeravatar

Themen Starter
Caveman
Beiträge: 1264
Registriert: Mo 7. Okt 2013, 02:39
Wohnort: Mukdahan

Re: Thail. Wehrdienst - wann Verlust D Staatsangehoerigkeit?

#5

Beitrag von Caveman »

Es duerfte hier ja noch mehr Vaeter von deutsch/thailaendischen Soehnen geben. Fuer die koennte es durchaus interessant sein, wie die Deutsche Botschaft inzwischen geantwortet hat.

Mir wurde zuerst mitgeteilt, dass man die Frage selbst nicht beantworten koenne und daher erst einmal eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung abwarten muesse.

Heute wurde mir nun mitgeteilt, dass diese Stellungnahme inzwischen vorliege und die schulbegleitende freiwillige militaerische Ausbildung in der Oberschule (Matthayom 4-6) sehr wohl einen freiwilligen Eintritt in die thailaendischen Streitkraefte darstelle, der ohne vorherige Genehmigung durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit fuehre.

Wenn eure Soehne das also auch machen wollen, erlaubt es ihnen besser nicht.

Gruss
Caveman
Benutzeravatar

alter mann
Beiträge: 749
Registriert: Do 27. Nov 2014, 08:45

Re: Thail. Wehrdienst - wann Verlust D Staatsangehoerigkeit?

#6

Beitrag von alter mann »

Caveman hat geschrieben:…………..Heute wurde mir nun mitgeteilt, dass diese Stellungnahme inzwischen vorliege und die schulbegleitende freiwillige militaerische Ausbildung in der Oberschule (Matthayom 4-6) sehr wohl einen freiwilligen Eintritt in die thailaendischen Streitkraefte darstelle, der ohne vorherige Genehmigung durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit fuehre.

Wenn eure Soehne das also auch machen wollen, erlaubt es ihnen besser nicht.

Gruss
Caveman
Wie kann den dies jemand in Old Germany erfahren ?

alter mann
man ist so alt, wie man sich fuehlt
Benutzeravatar

Damnam
Beiträge: 1490
Registriert: Mi 16. Okt 2013, 17:23
Wohnort: CH, Na Wa, Nakhon Phanom

Re: Thail. Wehrdienst - wann Verlust D Staatsangehoerigkeit?

#7

Beitrag von Damnam »

Ich habe diesean Thread ausgegraben, weil er meiner folgenden Frage am nächsten kommt. Falls es nicht passt, kann auch ein neues Thema eröffnet werden.

Ich habe vor, "unseren" Sohn, der nun seit Dez. 2016 bei uns in der CH lebt, die Schule beendet hat und nun eine Lehre als Coiffeur macht, zu adoptieren. Er ist nun 17 Jahre alt.

Er wird, wenn die Adoption bewilligt wird, mit meinem Nachnamen auch den CH-Pass erhalten. Dies wird zur Folge haben, dass er wahrscheinlich auch den CH-Militärdienst absolvieren darf (muss). Ich habe ihm dies auch so mitgeteilt.

Meine Frau und ich haben vor, nachdem Fluk die Lehre beendet hat, nach Thailand auszuwandern (ich auswandern, sie rückkehren). Ob Fluk dann mitkommt, weiss er selber noch nicht genau. Klar, wenn wir alle nach Thailand gehen, wird ev. der CH-Militärdiesnt obsolet, ausser Fluk kehrt nach einiger Zeit in die CH zurück.

Seine Frage war danach, was ist mit dem Militärdienst in Thailand, wenn ich Militärdienst in der CH gemacht habe? Ich weiss, es wird wahrscheinlich niemand hier diese Frage beantworten können, trotzdem frage ich dasselbe hier.

Den TH-Militärdienst wird er bei der Rückkehr nach TH nach der Lehre, aber vor CH-Militärdienst, wahrscheinlich aber machen müssen. Ob er dadurch den CH-Pass verliert? Ich denke, solange die CH nicht weiss, dass er TH-Militärdienst gemacht hat, sicher nicht.

Etwas kompliziert, auch ist es für mich in meinem jetzigen Gesundheitzustand nicht einfach zu schreiben. Ich hoffe trotzdem es ist einigermassen verständlich.
______________
Chok dee

Damnam
Benutzeravatar

tom
Administrator
Beiträge: 25806
Registriert: Mo 30. Sep 2013, 21:31
Wohnort: Bern

Re: Thail. Wehrdienst - wann Verlust D Staatsangehoerigkeit?

#8

Beitrag von tom »

Damnam hat geschrieben:
So 19. Dez 2021, 12:27
Seine Frage war danach, was ist mit dem Militärdienst in Thailand, wenn ich Militärdienst in der CH gemacht habe? Ich weiss, es wird wahrscheinlich niemand hier diese Frage beantworten können, trotzdem frage ich dasselbe hier.
In wie weit die nachstehende Seite aktuell und richtig ist, kann ich nicht beurteilen, Tinu. Aber dort steht unter anderem folgendes:
Die Wehrpflicht sieht vor, dass ein vergleichbarer ausländischer Militärdienst zur Reduzierung der Militärpflichten in Thailand angerechnet wird. Wie dies gehandhabt wird ist unklar und hängt wahrscheinlich von Fall zu Fall ab.
Der Artikel ist sehr ausführlich und insbesondere auch die Diskussion am Schluss unter den Lesern ist interessant. Vielleicht kannst Du Deine Frage ja dort auch direkt stellen, Tinu?

https://www.thaicitizenship.com/thai-military-service/

Gruss Tom

Werner von
Beiträge: 393
Registriert: Mo 21. Okt 2013, 21:40
Wohnort: Romanshorn, KK

Re: Thail. Wehrdienst - wann Verlust D Staatsangehoerigkeit?

#9

Beitrag von Werner von »

Hallo Damnan

Das Problem haben wir hoffentlich letzlich klären können
Es ist gleich wie bei meinem Sohn
Thai Pass und CH Pass
Schweizer Bürgern ist es verboten ausländischen Wehrdienst zu leisten.wird mit Gefängniss bestraft......schreiben sie.
Unser Sohn hat dieses Jahr die RS,dann die UO und 2.RS als Wachmeister gemacht bei den Logistiktruppen.
( gewisse Ausbildungen können Doppelstaatler nicht machen aus Staatspolitischen Sicherheitsgründen heisst es ,da er die letzten Jahre in GB in der Schule war wurde nach der Rekrutierung noch ein Sicherheitscheck in GB angefordert))
Nun hatte er Angst,das,wenn er wieder nach Th in die Ferien gehen würde er dort eingezogen werden könnte.
Da gibt es so allerlei Gerüchte in den versch.Foren und untereinander.
Meine Frau hatte das Problem schon mal in KK auf dem Amt besprochen,wir wollten ihn aus dem blauen Hausbuch austragen lassen,wo sie ihn dummerweise(aus Stolz) hatte als Kleinkind eintragen lassen.Das sei nicht möglich wurde ihr erklärt,aber man könne ihn (Gebühren) aus der Liste verschwinden lassen.Haben wir so gemacht.
Aber alles unsicher.Man erhält kein Papier.
Anfang Dez. war er mit Mutter auf der Botschaft in Bern zwecks neuen Thaipässen,Er hatte Kopien von der Rs und Dienstbüchlein dabei.
und fragte den Beamten.
Der lachte erstmal und sagte CH Jungen können sie da nicht brauchen.die fallen um wegen dem Klima.falls doch,wenn sie kein Thai sprechen kämen sie in Einheiten die engl.können.Aber ansonsten kein Problem da sie spez.im Issan genügend junge Rekruten haben die gern Militärdienst leisten würden (Hohe Arbeitslosigkeit) und es würde auch niemand bei Einreise etc.zwangsrekrutiert.sowas gebe es nicht in Th .er könne also ganz beruhigt sein und weiterhin in Th Ferien machen
Ein spez.Papier gebe es nicht.
Anders sehe es aus wenn er festen Wohnsitz in Th hätte,dann kommt ev.das Losverfahren zum tragen.aber er
habe ja den ersten Wohnsitz in CH .
Es wäre ja auch nicht gut möglich sämtliche Jungen mit TH und ,oder Doppelstaatler die es fast auf der ganzen Welt gäbe nach TH zu rekrutieren .
Wernervon
Benutzeravatar

Damnam
Beiträge: 1490
Registriert: Mi 16. Okt 2013, 17:23
Wohnort: CH, Na Wa, Nakhon Phanom

Re: Thail. Wehrdienst - wann Verlust D Staatsangehoerigkeit?

#10

Beitrag von Damnam »

Danke @Tom für den Link, ineressante Webseite.
Ich habe mich da auch etwas erkundigt, aber TiT; niemand kann eine genaue Auskunft geben.

@Werner von : Kritisch wird es ja erst, wenn mein Sohn seinen Wohnsitz wieder in Thailand hat. Solange er kein Aufgebot hat, passiert ja nichts. Das sollte er anscheinend in dem Jahr erhalten, wenn er 20 wird.

Gesten habe ich noch mit einem Bekannten diskutiert, er ist auch CH-TH Doppelbürger. er musste sich 3 ! mal Stellen, nachdem er mit 25 in Bankgkok angefangen hat zu abeiten. Laut seiner Aussage ist die einzige Möglichkeit, auf der Amphoe den Sassadi (weiss nicht ob man es so schreibt) zu schmieren, das sei gang und gäbe, kostet je nachdem 25K - 50K, muss aber vor dem Eingang des Aufgebotes oder mindestens zeitnah geschehen. Daurch wird man zwar auch aufgeboten, mit allem drum und dran, aber wenn es zur Ziehung der Lotterie kommt, wird man zuhinterst quasi eingereiht. Sobald das Soll voll ist, heisst es fertig, die anderen müssen nun nicht mehr ziehen, "*wir haben genug Leute".

Naja, wir wissen nun viel aber trotzdem nichts, warten wir erstmal ab bis wir wieder nach TH können. Februar 2022 sieht schlecht aus...
______________
Chok dee

Damnam
Antworten

Zurück zu „Bürokratie DACH und weltweit“ | Ungelesene Beiträge