Die "Willkür" basiert auf einer Behördenverordnung aufgrund von mehrfach Missbrauch in der Vergangenheit. Wenn die Erziehungsberechtigte in die Schweiz gezogen ist und Jahre später Kinder nachgezogen werden auch schon jemand in der Zeit für diese Kinder gesorgt hat...
Der oft gemachte Missbrauch war, dass die Eltern in die Schweiz gezogen sind, Kinder erst kurz vor Volljährigkeit "Nachgeholt" werden um direkt ohne Schule und Ausbildung ohne Integrationsmassnahmen in den Arbeitsprozess geführt wurden. Also sprich mit dem einzigen Ziel zur "Geldbeschaffung" in der Schweiz. Dazu gibt es leider sehr viele Negativbeispiele aus der Vergangenheit.
Die Behörden stellen sich nicht dagegen, dass Kinder mit der Mutter in gleichzeitig in die Schweiz ziehen, aber wenn die Kinder erst Jahre später nachgezogen werden, stellen sich die Behörden die Frage warum diese Verzögerung und ob der Familienkreis, der vorher für diese Kinder gesorgt haben nicht weiter dafür sorgen können, vor allem kurz vor der Volljährigkeit...
Daher kommt es dass je älter die Kinder und je länger die Zeitdauer wo die Kinder von der Erziehungsberechtigten in der Schweiz getrennt waren, auch viel genauer hingeschaut wird. Das hat nicht mit "Willkür" zu tun, sondern die Situation wird genauer analysiert um Missbrauch zu vermeiden...
Heirat in Thailand & Familiennachzug Schweiz
Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
Re: Heirat in Thailand & Familiennachzug Schweiz
Die Fragestellung in diesen Verzögerungsfällen ist auch völlig in Ordnung, denn dann dürfte meist "etwas im Busch" sein.Adi hat geschrieben: Die Behörden stellen sich nicht dagegen, dass Kinder mit der Mutter in gleichzeitig in die Schweiz ziehen, aber wenn die Kinder erst Jahre später nachgezogen werden, stellen sich die Behörden die Frage warum diese Verzögerung und ob der Familienkreis, der vorher für diese Kinder gesorgt haben nicht weiter dafür sorgen können, vor allem kurz vor der Volljährigkeit...
Ausgehend von von den geschilderten Schwierigkeiten in der Familienzusammenführung einiger Member, gehe ich
(naiv gedacht), davon aus, das es sich um "gesetzestreue", verantwortungsvolle Personen handelt...die sich einem
überdicken, unüberwindbarem Mühlstein gegenüber sehen...obwohl sie nur das Beste für ihre Familie wollen.
Die Ehe eines Bekannten ist alleine an der Hartherzigkeit der Behörde gescheitert, weil der 6 jährigen Tochter der Zuzug
zur Mutter verweigert wurde...und diese, im eigenen Herzschmerz, nicht mehr in D bleiben wollte. Die Verwaltungswege
waren einfach zu lang.
Nur deshalb meine Eingangsfrage nach Adoption, bzw. Vaterschaftsanerkennung als abkürzende Gegenmaßnahme.
Gruß Marburger
Re: Heirat in Thailand & Familiennachzug Schweiz
ich kann aus eigener erfahrung sagen, dass ein familiennachzug (kind damals 11 jährig) auch nach ablauf dieser fünf jahre durchaus machbar ist. ohne adoption. ohne heirat. ohne anwalt. vom administrativen aufwand mit einer semesterarbeit zu vergleichen. dauer von einreichung des ersten gesuches bis zur einreise +/- 9 monate. das es so lange dauerte lag aber in erster linie nicht an unseren behörden sondern:
Insbesondere die mehrmalige postalische Überstellung amtlicher Dokumente zwischen meinen in Thailand lebenden Angehörigen, dem Konsularischen Departement in Bangkok (Ministry of Foreign Affairs), dem thailändischen Generalkonsulat in Zürich und mir beansprucht leider mehr Zeit als vorgesehen.
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