Heirat in Thailand & Familiennachzug Schweiz

Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
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konair gelöscht
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Re: Heirat in Thailand & Familiennachzug Schweiz

#11

Beitrag von konair gelöscht »

Wir haben in der Schweiz geheiratet zuvor haben wir in Bangkok aud der Botschaft ein Heiratsversprechen unterschrieben.
Nach der Heirat in der Schweiz folgte dann der Familliennachzug.
Alle Papiere die ich vor der Heirat eingereicht habe mussten noch einmal eingereicht werden ( in einem Monat kann sich viel aendern) so die Sachbearbeiterin damals.
Dazu noch ein Fuehrungszeugnis aus Thailand, dass meine Frau aber nur bekommt, wenn sie ihre Fingerabdruecke abgibt.
Das haben wir dann auf der Kantonspolizei gemacht, beglaubigen lassen und nach Thailand gesendet.
Ich sagte dann der Sachbearbeiterin, dass wir noch auf das Fuehrungszeugnis aus Thailand warten, sie sagte dann auf das koennte sie verzichten, weil es sowieso gefaelscht waere !!!!! Wortwoertlich, ich scherze nicht!!!!!
Ich hatte dann die Schnauze voll, von soviel Arrogantheit und habe meinen Auslaenderausweis abgegeben und wir haben die Schweiz verlassen.
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Bliemli
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Re: Heirat in Thailand & Familiennachzug Schweiz

#12

Beitrag von Bliemli »

Udo Nthani hat geschrieben:Ja nach der Heirat geht es direkt über die Fremdenpolizei und nicht mehr über das Amt für Migration.
Vielleicht ist dies Kantonal unterschiedlich geregelt. Bei uns war und ist nur das Amt für Migration für Aufenthaltsgenehmigungen zuständig.
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Bliemli
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Re: Heirat in Thailand & Familiennachzug Schweiz

#13

Beitrag von Bliemli »

Damnam hat geschrieben:Das Gespräch auf der Botschaft wird sicher wieder stattfinden. Bei meiner Frau war das vor drei Jahren ein Kathoy - sie hat geweint nachher...

Ansonsten läuft es nach Thedi's Beschreibung ab. Nicht so arg wie es tönt, wir haben das in vier Wochen erledigt. Wichtig ist, dass Deine Zukünftige die Papier in ihrem Heimatdorf zuerst beantragt/bekommt.
Bei meiner Frau ende 2013 beim Gesuch um den Auszug Strafregister hat der Beamte um den Grund geschaut - aha Heirat mit Falang - gib mir 5000 Bath sonst kannst du Monate warten... heute wüsste ich wohin telefonieren, aber damals habe ich gesagt, gibt dem Ar...... das Geld, sont warten wir Monate.

Heirat am 26.11.2013. damals noch Bangkok Ban Rak, geht heute habe ich gehört nicht mehr so einfach.

Item, am 01.03.2014 war meine Frau in der Schweiz -. und ist die beste Ehefrau.
Meine Frau hatte weder vor der Hochzeit noch für das Visa ein Gespräch auf der Botschaft gehabt, anscheinend wurde dies vor 3 Jahren unterschiedlich gehandhabt.

Strafregisterauszug bekam sie für 1000 Bath ... das war ja dann ein Schnäppchen :D
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thedi
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Re: Heirat in Thailand & Familiennachzug Schweiz

#14

Beitrag von thedi »

Im Kanton Zürich wurde die 'Fremdenpolizei' in 'Amt für Migration' umbenannt http://www.ma.zh.ch/internet/sicherheit ... /home.html - das sollte die total verfahrene Situation dort verbessern. Ob das mit dem Namenswechsel wirklich erreicht wurde, weiss ich nicht. Es sind dieselben Leute mit denselben Aufgaben wie gehabt - nur unter neuem Namen.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

Haempu
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Re: Heirat in Thailand & Familiennachzug Schweiz

#15

Beitrag von Haempu »

Nun die Namensaenderungen der verschieden Aemter haben schon fast Tradition in der Schweiz. Man nehme nur mal das heutige SEM (Staatssekretariat für Migration) hiess früher BFM (Bundesamt für Migration), noch früher IMES und viel früher BFA (Bundesamt für Auslaenderfragen). Das gleiche gilt für die kantonalen Fremdenpolizeien, welche sich je nach Kanton Migrationsamt oder Migrationsdienst heissen.

Bei einer Eheschliessung (egal ob in Thailand oder in der Schweiz) sind zwei Ämter involviert. Das Zivilstandesamt und das Migrationsamt; das eine ueberprueft die Eheschliessungsunterlagen und das andere entscheidet über die geplante Wohnsitznahme. Eine Befragung wird zumeist durch das kantonale Migrationsamt (Fremdenpolizei) angeordnet und durch die Botschaft vollzogen. In gewissen Fällen werden beide Partner zeitgleich befragt (der Partner in Thailand durch die Botschaft und der andere Partner durch das Migrationsamt in der Schweiz). In gewissen Kantonen wird nach der Einreise ein Integrationsgespräch gefuehrt, in welchem der ausländische Partner angehalten wird die Landessprache zu erlernen. Obwohl der ausländische Partner das Anrecht hat mit dem Partner zusammen zu leben, kann ein Familiennachzug abgelehnt werden, wenn wichtige Gründe dagegen sprechen (z.B. Fürsorgeabhängig, kein fester Wohnsitz oder eine Gefahr für die innere Sicherheit). Die Ehe kann auch in Thailand gelebt werden, wird dann als Grundangabe aufgeführt.

Zum Familiennachzug gehört auch der Nachzug eines allfälligen Kindes der ausländischen Partnerin. Der Nachzug respektive das Gesuch für den Nachzug muss innerhalb eines Jahres nach der Einreise der ausländischen Partnerin erfolgen, da ansonsten der Nachzug nicht mehr bewilligt wird. Siehe auch die momentane Diskussion in der Schweizer Presse betreffend der fussballspielenden Serbin, welche ausgeschafft worden ist. Im weitern koennen die Kinder des ausländischen Partners nur bis zum Alter von 18 Jahren nachgezogen werden. In vielen Fällen wird jedoch bereits ab 16 Jahren Bedenken angebracht, da diese Jugendlichen zumeist keine Fremdsprache koennen und somit bereits von Anfang an einen schwierigen Stand haben geschweige denn eine Möglichkeit auf dem Arbeitsmarkt etwas zu finden.

In diesem Sinne..........Familiennachzug, ein absolut interessantes Themengebiet.
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Damnam
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Re: Heirat in Thailand & Familiennachzug Schweiz

#16

Beitrag von Damnam »

Haempu hat geschrieben: Zum Familiennachzug gehört auch der Nachzug eines allfälligen Kindes der ausländischen Partnerin. Der Nachzug respektive das Gesuch für den Nachzug muss innerhalb eines Jahres nach der Einreise der ausländischen Partnerin erfolgen, da ansonsten der Nachzug nicht mehr bewilligt wird.
Genauer gesagt muss der Nachzug eines Kindes unter 12 Jahren der ausländischen Partnerin innerhalb von 5 Jahren geltend gemacht werden. Bei Kindern über 12 Jahren muss der Nachzug innerhalb von 12 Monaten geltend gemacht werden.
Familiennachzug.pdf
(112.03 KiB) 122-mal heruntergeladen
Wir haben den Sohn meiner Frau letztes Jahr in die Schweiz geholt. Dies war auf dem letzten Zacken, er ist am 02.12.2016 12 Jahre alt geworden. Ziemlich aufwändig, dauerte zwei Monate, bis alle Dokumente bereit waren, dies unter dem Aspekt, dass meine Frau in dieser Zeit in der Schweiz war und alles über ihre Schwester abwickeln liess. Das benötigte zuerst eine Vollmacht, die auf der Botschaft Bern beglaubigt werden musste. Mitte September wurde dann das Visagesuch inkl. aller beglaubigten, übersetzten Dokumente auf der Botschaft in Bangkok eingereicht. Dies waren:

- Passport
- Geburtsurkunde
- Auszug Tambien baan
- Namensänderungen
- Sorgerechtsausweis meiner Frau

Am 24.11.2016 erhielten wir die Einreiseerlaubnis, am 29.11. reiste meine Frau nach Thailand und holte ihren Sohn, am 08.12. waren sie wieder hier.
Mit der Schule habe ich schon vorher Kontakt aufgenommen, sehr nette Personen. Am 21.12. haben wir uns beim Schulleiter vorgestellt, welcher uns eröffnete, dass der Sohn meiner Frau, Fluk, zuerst in eine Intgegrationsschule gehen wird, mindestens 3 Monate. Die Kosten dafür übernimmt die Schulgemeinde, finde ich sehr grosszügig. Seit Januar 2017 geht Fluk jetzt in die Schule, Vormittags Deutsch und 3 mal pro Woche Nachmittags Mathematik.

Uns geht es sehr gut, vor allem meiner Frau. Und Fluk gefällt es auch.
______________
Chok dee

Damnam

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sherpa
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Re: Heirat in Thailand & Familiennachzug Schweiz

#17

Beitrag von sherpa »

Vielen Dank für die Antworten, sobald es Neuigkeiten gibt werde ich es posten
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Marburger
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Re: Heirat in Thailand & Familiennachzug Schweiz

#18

Beitrag von Marburger »

Damnam hat geschrieben: Genauer gesagt muss der Nachzug eines Kindes unter 12 Jahren der ausländischen Partnerin innerhalb von 5 Jahren geltend gemacht werden. Bei Kindern über 12 Jahren muss der Nachzug innerhalb von 12 Monaten geltend gemacht werden.
Könnte dieser "Behörden-Willkür" (Gesetzesvorgaben zuzgl. Eigenentscheidung der Sachbearbeiter), nicht durch Eigeninitiative (Vaterschaftsanerkennung bei eigenem Nachwuchs / Adoption bei Anheiratung), begegnet und entschärft werden ?
Zumindest würde sich, m.Er., der Anspruch auf Erfüllung des Antrages deutlich erhöhen.
Beides bedeutet natürlich eine Entscheidung fürs Leben und kann im Gegesatz zur Ehe, nicht mehr gelöst werden.

Gruß Marburger
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tom
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Re: Heirat in Thailand & Familiennachzug Schweiz

#19

Beitrag von tom »

Weshalb "Behörden-Willkür"? Es ist absolut richtig dass dies so gehandhabt wird. Es gibt sehr viele Beispiele von Jugendlichen welche sich in der Schweiz nicht integrieren konnten und später grösste Mühe hatten beruflich auf einen grünen Zweig zu kommen, weil sie in einem zu späten Zeitpunkt in die Schweiz übersiedelten. Ich erachte dieses Handhabung auch sehr sinnvoll im Sinne des Kindes.

Gruss Tom
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Marburger
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Re: Heirat in Thailand & Familiennachzug Schweiz

#20

Beitrag von Marburger »

tom hat geschrieben:Weshalb "Behörden-Willkür"?
"Willkür" deshalb, dass erwachsenen Menschen die eine gemeinsame Zukunft aufbauen wollen, von Staates
wegen Vorschriften gemacht werden..wer in der neuen Familie Platz haben darf. Staatl. angeordnete Ausgrenzung
des Nachwuchses wäre die treffende Bezeichnung...oft, je nach Tageslaune, "verordnet" von Herrn Meier oder Frau Müller vom Sessel einer Behörde, ohne meist die Internen Dinge einer Familie überhaupt zu kennen.
Das Gesetze zur Abwehr von Mißbrauch und zum Schutz des Staates zwingend vorhanden sein müssen, steht außer Frage.
Die Beurteilung, ob das Kind in der Lage ist die Problematik der "Umsiedlung" zu verkraften, sollte jedoch in erster Linie den verantwortungsvollen Eltern/Erziehungsberechtigten überlassen werden, die schlußendlich für ihre Entscheidungen aufkommen müssen.
Behördliche Informationen und Ratschläge über evtl. auftretende Probleme, wären vielleicht die bessere und gefühlvollere Lösung.


Gruß Marburger
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