Visa für thailändische EhepartnerInnen

Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
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Samuel
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Visa für thailändische EhepartnerInnen

#1

Beitrag von Samuel »

Cedric hat geschrieben:Sie lebt in Thailand. Aber sie kommt ein Monat im Jahr in die Schweiz...
Wie macht Ihr das denn mit dem Visa?
Jedes mal neu beantragen oder wie funktioniert das jetzt im Schengen-Zeitalter?
:wai:
Gruss
Sam UTH

wanlop56
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Re: Hallo miteinander

#2

Beitrag von wanlop56 »

Für verheiratete gilt dies hier

Für die Ehepartner und eingetragene Partner von Schweizer Bürgern besteht im Visumbereich ein erleichtertes Verfahren. Zwecks Erfassung der biometrischen Daten ist die persönliche Vorsprache im Regionalen Konsularcenter Bangkok erforderlich. Ehepartner und eingetragene Partner von Schweizer Bürgern können ihr Visumgesuch für ein Schengen-Visum während den Öffnungszeiten ohne vorgängige Terminvereinbarung einreichen.

Notwendige Unterlagen für das Visumgesuch

- Visumantragsformular „Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums“, vollständig ausgefüllt, datiert und vom Antragsteller unterzeichnet

- Zwei Passfotos, kürzlich aufgenommen, farbig, 3,5 - 4 cm breit, gute Qualität, heller Hintergrund, Kopfgrösse 70-80% des Bildes

- Reisepass, lautend auf den Familiennamen nach Heirat, mindestens drei Monate länger gültig als die geplante Wiederausreise, mindestens zwei unbenützte Seiten

- Kopie des Reisepasses (Personalien Seite, vorherige Schengen-Visa)

- Kopie der Eintragungsbestätigung der Heirat im schweizerischen Familienregister, nicht älter als 6 Monate


Die Visumerteilung erfolgt gebührenfrei. Die Vorlage einer Reisekrankenversicherung oder einer Flugreservation ist nicht erforderlich.

Normalerweise wird ein Visum mit einer Gültigkeit von zwei Jahren (sofern die Gültigkeit des thailändischen Reisepasses dies zulässt) mit mehreren Einreisen und einem max. Aufenthalt von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen erteilt. In der Regel kann das Visum innerhalb von drei Arbeitstagen erteilt werden. Der Pass kann gegen Vorlage eines frankierten (THB 50.00) und adressierten Rückumschlags auch per EMS an die Wohnadresse Ihrer Frau in Thailand retourniert werden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen.

Mit freundlichen Grüssen

For the Ambassador of Switzerland



Marion Indergand-Wichmann
Head of Visa Section

Regional Consular Center Bangkok
Embassy of Switzerland in Thailand

35, North Wireless Road, Bangkok 10330
Tel.: +66 2674 6900
Fax: +66 2674 6901
ban.visa@eda.admin.ch
http://www.eda.admin.ch/rccbangkok
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher“
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Samuel
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Re: Hallo miteinander

#3

Beitrag von Samuel »

wanlop56 hat geschrieben:Normalerweise wird ein Visum mit einer Gültigkeit von zwei Jahren (sofern die Gültigkeit des thailändischen Reisepasses dies zulässt) mit mehreren Einreisen und einem max. Aufenthalt von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen erteilt.
Danke @wanlop56 für Deine Informationen.

Vielleicht stehe ich ja wieder auf dem Schlauch - ja ja es ist verdammt schwül hier in Udon - aber das würde ja dann bedeuten, dass der ausländische Ehepartner max. 90 Tage in der Schweiz bleiben darf.
Was kommt danach? B-Ausweis beantragen?
Wie lange darf man/frau denn mit einem B-Ausweis im Ausland bleiben ohne dass der B-Ausweis verfällt?

@Cedric
Wie handhabt Ihr das denn bei Euch?
:wai:
Gruss
Sam UTH

wanlop56
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Re: Hallo miteinander

#4

Beitrag von wanlop56 »

Hallo Samuel
frag doch einfach per mail in der Botschaft an und so hast Du denn die richtige Antwort und kannst Dich darauf berufen ,
so wie ich das ja auch gemacht habe!

Schönes Wochenende

wanlop56
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tom
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Re: Visa für thailändische EhepartnerInnen

#5

Beitrag von tom »

Vorgängige Postings habe ich aus dem Vorstellungsthread von Cedric abgetrennt und ein neues Thema eröffnet.

Gruss Tom

grunder9
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Re: Hallo miteinander

#6

Beitrag von grunder9 »

Samuel hat geschrieben: Vielleicht stehe ich ja wieder auf dem Schlauch - ja ja es ist verdammt schwül hier in Udon - aber das würde ja dann bedeuten, dass der ausländische Ehepartner max. 90 Tage in der Schweiz bleiben darf.
Was kommt danach? B-Ausweis beantragen?
Wie lange darf man/frau denn mit einem B-Ausweis im Ausland bleiben ohne dass der B-Ausweis verfällt?
Der ausländische Ehepartner eines Schweizers/Schweizerin kann mit dem Schengen-Visum max. 90 Tage im Schengenraum aufhalten. Dann muss er den Schengenraum für mind. weitere 90 Tage verlassen und kann danach wieder für 90 Tage einreisen. U.s.w. bis das Schengenvisum nach 2 Jahren abgelaufen ist.

Der ausländische Ehepartner eines Schweizers/Schweizerin der sich mit seinem Partner/Partnerin in der Schweiz niederlassen will, muss das auf der Botschaft beim Visaantrag klarstellen und bekommt nicht ein Besucher-Schengenvisa, sondern ein spezielles Visa nur für die Schweiz.

Ein Ausweis B-Inhaber der sich endgültig bei der Einwohnerkontrolle seiner/ihrer Wohngemeinde in der Schweiz abmeldet und ins Ausland zieht, verliert die Schweizer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung. Dasselbe gilt für Personen, die sich länger als 6 Monate im Ausland aufhalten.

- Kopie der Eintragungsbestätigung der Heirat im schweizerischen Familienregister, nicht älter als 6 Monate Das braucht man NICHT, wenn der Schweizerische Ehepartner sich auf der Botschaft in Thailand angemeldet hat.

Freundliche Grüsse
grunder
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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tom
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Re: Visa für thailändische EhepartnerInnen

#7

Beitrag von tom »

grunder9 hat geschrieben:Der ausländische Ehepartner eines Schweizers/Schweizerin kann mit dem Schengen-Visum max. 90 Tage im Schengenraum aufhalten. Dann muss er den Schengenraum für mind. weitere 90 Tage verlassen und kann danach wieder für 90 Tage einreisen. U.s.w. bis das Schengenvisum nach 2 Jahren abgelaufen ist.
Ich meinte mal kürzlich irgendwo gelesen zu haben, dass "180 Tage Schengenraum/180 Tage ausserhalb" auch ginge. Kann aber nicht sagen ob die Aussage stimmt.

Gruss Tom

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Re: Visa für thailändische EhepartnerInnen

#8

Beitrag von grunder9 »

tom hat geschrieben:Ich meinte mal kürzlich irgendwo gelesen zu haben, dass "180 Tage Schengenraum/180 Tage ausserhalb" auch ginge. Kann aber nicht sagen ob die Aussage stimmt.
Gruss Tom
Also aktuell ist zurzeit immer noch 90 Tage am Stück. Vielleicht bezog sich diese Aussage auf den total möglichen Aufenthalt während eines Jahres. Das währen ja dann 180 Tage. Aber unterbrochen von 90 Tagen ausserhalb des Schengenraums.
Freundliche Grüsse
grunder
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